Was darf ich auf MEINEM grundstück

Begonnen von Rene, 16. August 2005, 15:00:00

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Rene

ich habe ein Grundstück gekauft das liegt in einer gartenanlage. es ist 800m2 groß. und es steht eine laube drauf. es ist mein grundstück und ich bin eingetragen im grundbuch jetzt meine fragen. ich möchte das vorhandene gartenhaus erweitern da ich nicht dem kleingartengesetz unterliege (es besteht ja keine pachtung des)  grundstücks) darf ich das ohne baugenhemigung und wie sieht es aus darf man 2 gartenlauben zusammenbauen wenn ich 1 teil vermiete um so den wohnraum zu vergrößern. falls jemand auch einen eigentumsgarten hat bitte mal melden um diese fragen zu klären. mfg rene

Uwe

Hallo Rene
Es ist schön das Du ein eigenes Grundstück hast, aber wenn DEIN Grundstück im Bebauungsplan, deiner Umgebung, als Kleingarten eingetragen ist, dann unterliegt es den Bundeskleingartengesetz.Das heißt du darf garnichts von den Sachen, was du aufgezählt hast. Um dir großen Ärger zu erstaren, erkundige dich lieber bei euren Vorstand (falls vorhanden) oder frage beim zuständigen Bauordnungsamt nach. Ich selber besitze ein Eigenlandgarten und bin in den Verein auch noch erster Vorsitzender. MfG Uwe

rene

ein nettes hallo uwe
ersteinmal danke für deinen beitrag aber eine frage stellt sich mir aber noch. im kleingartengesetz steht drin ein kleingarten ist nur ein kleingarten wenn er gepachtet ist. ( oder so in etwa) ist gleich Pah. 1 oder 2. also kann ich klein kleingarten sein.  es gibt vieleicht eine eine zusatztverordnug die kenne ich aber nicht kannst du mir weiterhelfen?? danke

Vereinsmeier

Hallo Rene, lese das auch so:
§ 1 Abs. 2 BKleingG lautet:
2) Kein Kleingarten ist
1.  ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom    Eigentümer oder einem seiner Haushaltsangehörigen im Sinne des § 18 des    Wohnraumförderungsgesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);

Uwe

Hallo Rene
Im BkleingG §1 Abs 5.1 sind die Richtlienen für Eigentumsgärten Geregelt. Die Lienen unterscheiden sich eigendlich kaum von den der Pachtgärten. Ich selber behandle Mein Garten wie ein Pachtgarten nur das ich däfür keine Pacht zahlen muß. Ich wünsche dir viel Spass mit deinen Garten.
MfG Uwe

Uwe

Ach so, dies gildet aber auch nur, wenn deine Gartenanlage als Dauerkleingarten im Bebauungsplan eingetragen ist.

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