generelles zutrittsrecht

Begonnen von geierwalli, 06. Mai 2005, 23:41:00

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Eckhard

Ich erkenne in den Beiträgen, die Frauen geschrieben haben, ein großes Einfühlungsvermögen.
Gleichzeitig nehmen Männer die aggressive Haltung ein.
Meine Beobachtung ist, dass Höflichkeit  und Respekt dem Gärtner oder Pächter nicht in dem Maße entgegengebracht wird, wie es Vorstände für sich erwarten.
Vorstände haben Dienstleistungen für die Mitglieder übernommen.
 In den Berichten der Vereine in Gartenzeitungen sind die Höflichen in der Minderheit.
Einen Garten zu pachten kommt einem Mietvertrag gleich.
Wenn ich aber bei Abschluss des Pachtvertrages eine Gartenordnung mit akzeptiert haben, in der steht dass der Vorsitzender und dessen Beauftagter auch ohne Erlaubnis einzuholen in meinen Garten darf, so habe ich hier mein Hausrecht schriftlich eingeschränkt.
Aber es gibt keinen  wirklichen Grund für einen Vorstand sich ohne Absprache mit dem Pächter in den Garten zu begeben. Das wäre ausgesprochen unhöflich.
Bitte in der Gartenordnung nachlesen.
Eine nachträgliche Änderung  dieser Gartenordnung durch Beschluss gilt dann aber nur für Neuverträge.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

ilex

Hallo Eckhard,

zu dem Thema ist schon jede Menge geschrieben worden. Ich habe manchmal  das Gefühl, dass nicht alle DiskussionsteilnehmerInnen je einen Blick in die eigene Gartenordnung oder ins BKlG geworfen haben. Da würde uns einiges erspart bleiben....!
Im Ergebnis schließe ich mich Deiner Auffassung an.

Gruß

Ilex

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