Kostenverteilung im Wiederspruch zum Gesetz.

Begonnen von Gast, 30. Juni 2004, 21:39:00

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Gast

Guten Tag!<br />
<br />
Seit diesem Jahr müssen wir die Strassenreinigungsgebühren bezahlen. Im Bundeskleingartengesetz ist klar geregelt, daß diese Kosten Anteilig nach Gartenfläche auf die einzelnen Pächter verteilt werden müssen.<br />
<br />
Jetzt will unser Stadtverband die gesamten Gebühren gleichmäßigh auf alle Pächter verteilen.<br />
<br />
Kann sich der Stadtverband so ohne weiteres über ein Gesetz hinwegsetzen?   Ich denke NEIN.<br />
<br />
Kann ich als einzelner Pächter dieser Regelung wiedersürechen oder muß unserer Vorstand das für mich tun?<br />
<br />
Wie wird das in anderen Gemeinden geregelt??<br />
<br />
schönen Dank<br />
<br />

Gast

Hallo!<br />
<br />
Die Antworten sind ja mehr als "dürftig" - liege ich bei meiner Frage so unter eurem Niveau?  Dann bitte ich um Entschuldigung. <br />
<br />
Habe aber vor ein paar Tagen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden unseres Stadtverbandes gesprochen. Der meinte es währe erstens zu aufwendig und zum anderen reicht ein einfacher Beschluß der Mitgliederversammlung aus um die Abrechnung abweichend - vom BKleingG durchzuführen. Da war ich echt Baff - ein einfacher Beschluß hat eine höhere Vertigkeit als ein Bundesgesetzt?? Da fallen mir spontan eine ganze Reihe von Anträgen für die nächste Mitgliederversammlung ein;<br />
<br />
a.) Laubengröße bis 50m² <br />
b.) Beitragsbefreiung für alle Pächter ab dem 37 lebensjahr<br />
c.) "Wohnrecht" für alle Pächter mit Lauben bis 50m² und Pachtbefreiung<br />
<br />
Aber im Ernst - wissen die Leute eigentlich was die für einen Blödsinn erzählen? Und wie viele Vorstände der einzelnen Kolonien glauebn das denn auch noch??<br />
 

Horst

Guten Morgen lieber Gast.<br />
Du hast Recht: Gemäß BKleingG § 5 (4) und (5) i s t flächen-anteilmäßig aufzuteilen. Das BKleingG findet man im Menü bei www.kleingarten-bund.de unter Fachthemen - Rechtliches - Gesetze.<br />
Gegensätzliche Abstimmungen sind unzulässig.<br />
Ein bischen mehr Rechenarbeit einmal im Jahr ist kein Argument.<br />
Zeige dies bitte Deinem stellv. Vorsitzenden,<br />
wenns geht.<br />
Wir brauchen noch keine Straßenreinigungsgebühren zahlen.<br />
<br />
Grüße ihn von<br />
Horst<br />

Reinhard

Hallo Gast, mal abgesehen davon, dass es schon mal eine Form der Höflichkeit ist, sich hier wenigstens mit seinem Vornamen vorzustellen (schließlich möchte man doch seinen Gesprächspartner irgend wie ansprechen), frage ich mich, was das ganz soll. Sind denn bei Euch die Gartengrößen so extrem unterschiedlich, dass es sich lohnt darüber zu diskutieren?<br />
Hier im Land Brandenburg werden solche Kosten  bei mir bekannten Gartenvereinen schon immer pauschal abgerechnet.<br />
Natürlich könntest Du, wenn die Mitgliederversammlung Deinem Anliegen nicht folgt, Deinen Gartenverein verklagen, um zu erreichen, dass Du im Jahr ein paar Euro weniger bezahlst. Aber was dachtest Du, wer dann die Anwalts-/Gerichtskosten des Vereins bezahlt? Sie werden mit Sicherheit gleichmäßig auf alle Mitglieder aufgeteilt. Unabhängig von der Parzellengröße. Auf alle Fälle hast Du damit eine Möglichkeit, Deine Beliebtheit im Verein drastisch zu steigern.<br />
<br />
Gruß Reinhard

Gast

Hallo  Reinhard!<br />
<br />
Mein Vorname ist Peter - ich dachte erst man muß sich irgendwie registrien um hir Fragen zu stellen.<br />
<br />
Jetuzt aber zu Deinem Einwand <br />
<br />
"Was das soll"<br />
<br />
<br />
Erstens mal sollten Gesetze befolgt werden. Dann denk ich mal das die Macher des BKleinG sich was debei gedacht haben. Ja es gibnt unterscheide in den Parzellengrößen - zwischen  200 und 1.300m².<br />
<br />
Wenn ich wirklich den Verein auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verklagen würde - muß der Vorstand (Vorsitzende) diese Kosten wohl aus eigener Tasche bezahlen - warum sollen die Mitglieder für ungesetzliche Handlungen (des Vorstands) zahlen?<br />
<br />
<br />
Gruß<br />
Peter

Reinhard

Hallo Peter, ich war in meiner Antwort davon ausgegangen, dass bei Euch bis auf Dein Problem das BKgG im großen und ganzen eingehalten wird. Dort steht nämlich: "Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein."<br />
1300 Quadratmeter sind doch für einen Kleingarten völlig unnormal.<br />
Wie auch immer, ich würde das auf der nächsten JMV zu Sprache bringen und abwarten, was dabei heraus kommt.<br />
<br />
Was die Kosten für einen Rechtstreit mit dem Verein/Vorstand betrifft, ist es i.d.R. so, dass solche Kosten auf alle Mitglieder umgelegt werden. Du würdest wohl in ganz Deutschland niemand finden, der sich mit dem Risiko, für falsche Entscheidungen persönlich haften zu müssen, in den Vorstand wählen läßt.<br />
<br />
Gruß Reinhard

Peter (der Gast)

Hallo Reinhard!<br />
Wie ich ursprünglich geschrieben habe - geht es weniger um unseren Verein, sondern vielmehr darum, daß der Stadtverband die gesamten Kosten gleichmäßig auf alle Pächter verteilen will.<br />
<br />
<br />
Was die Kosten des Rechtsstreits angeht sehr ich das immer noch etwas anders. Es geht nicht um Fehlentscheidungen" sondern um klaren Rechtsbruch - der Vostand / Stadtverband will eine vom Gestzt abweichende Regelung duchsetzen. Kein Verein zahlt für gesetzwiedrige Handlungen des Vorstands. <br />
<br />
Gruß<br />
Peter<br />
 

Reinhard

Hallo Peter, ich glaube, wir können das hier jetzt nicht klären, ohne z.B. den Pachtvertrag usw. zu kennen. Bei uns sind die Verhältnisse etwas anders: Wir bekommen vom Verpächter nur die Rechnung für die Pacht, die natürlich entsprechend der Parzellengröße aufgeteilt wird. (Und darum geht es im BkgG. Nämlich wie der Verpächter seine Unkosten weitergibt.)<br />
Alle anderen Kosten bekommt der Verein direkt von den jeweiligen Unternehmen/Institutionen in Rechnung gestellt. Also z.B. Wassergeld von den Wasserwerken, Müllabfuhr von der Stadtreinigung usw. Die Kostenaufteilung wird vom Verein in der Mitgliederversammlung beschlossen. Dabei spielt die Parzellengröße keine Rolle. Es wäre nach unsere Meinung auch merkwürdig, wenn ein alleinstehender Renter mehr Müllgebühren bezahlen müßte, wie eine vierköpfige Familie, weil seine Parzelle 50 oder 100 Quadratmeter größer ist.<br />
<br />
Was die Sache mit dem Rechtsstreit betrifft, geht es weniger um Deine Meinung, als viel mehr um gängige Rechtssprechung. Hast Du schon mal gehört, das ein Bürgermeister, Minister usw. wegen einer falschen Entscheidung persönlich haftbar gemacht wurde?<br />
<br />
Gruß Reinhard<br />
<br />

Holli

Hallo!<br />
Bei uns stellt sich ein ähnliches Problem dar. Aufgrund klammer Kassen kam die Kommune auf die Idee, rückwirkend für 5 Jahre Straßenreinigungsgebühren vom Stadtverband zu erheben. Zum Stadtverband gehören ca. 150 Vereine, bei nur einem Bruchteil wird tatsächlich die Straße gereinigt. Nun sollen aber alle Vereine und damit alle Kleingärtner an den gebühren solidarisch beteiligt werden, da der Stadtverband ansonsten Insolvenz anmelden müsste, es geht um 20000â,¬.<br />
Die Diskussion , ob man die Umlage zahlen muß, oder verweigern kann, ist aktuell im Gange. Geklärt ist noch nichts.<br />
Gruß Holli

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