Genehmigung Tomatenhaus

Begonnen von C. Rauch, 21. Mai 2004, 08:09:00

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C. Rauch

Hallo,<br />
<br />
seit neuestem ist angeblich eine Genehmigung für ein "Plastik"Tomatenhaus nötig. Mit genauer Größenangabe und unsinnerweise auch Standortangabe (also meine Tomaten stehen jedes Jahr woanders -Stichwort Wechsel der Fruchtfolge).<br />
Weiß jemand von diesem Gesetz? Wenn ja, wo steht das?<br />
<br />
Vielen Dank<br />
C. Rauch<br />
München

Russell

Hallo C. Rauch,<br />
<br />
leider weiß ich nicht welche Richtlinien es in Bayern gibt. Also bei uns in NRW, gibt es keine Angaben das ein Tomatenhaus genehmigt werden muss. Dies gilt nur für Gewächshäuser, ausserdem muss man bei Tomaten keine Fruchtfolge einhalten, sie können ruhig über mehrere Jahre an einem Platz stehen.<br />
<br />
Viele liebe Grüße<br />
Russell

Silvia

Hallo, bei uns in Schleswig-Holstein gilt genau das Gleiche.<br />
NUR!!! Ob Gewächshaus oder aus Plstik gestaltetes Tomatenhaus darf nicht mehr als 3 % der Grundfläche des Gartens überschreiten.<br />
Ich hoffe Dir geholfen zu haben!!!<br />
<br />
Gut Grün<br />
Silvia

Tom

Hallo C. Rauch !<br />
<br />
Ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, müsste sich aus der Vereinsgartenordnung bzw. der Rahmengartenordnung Deines Landesverbandes  ergeben.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

Corina

In Sachsen muß man so etwas auch  nicht beantragen. So lange das Gewächshaus kein Fundament hat, also nur in der Saison steht muss es auch nicht beantragt werden.

Lothar

Hallo<br />
<br />
Das ist völliger Unsinn. Ein Tomatemhaus aus Plastik dient der kleingärtnerischen Nutzung. es stellt keine bauliche Veränderung der Parzelle dar.

markus

Hallo Lothar,<br />
das stimmt nicht ganz. Es kommt auf die Größe an.

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