Ablehnung von Bewerbern durch Altpächter

Begonnen von Ingrid, 08. August 2006, 13:02:00

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Ingrid

Hallo,

ich bin Vorstandsmitglied und habe eine Frage zur Neuvergabe von Kleingärten.

Eine Altpächterin hat im vorigen Jahr fristgemäß ihren Garten gekündigt. Die Schätzung wurde ihr im September 2005 ausgehändigt, mit der sie einverstanden war.

Es gab schon mehrere Interessenten, die den Kleingarten kaufen würden. ABER die Altpächterin besteht darauf, dass der Neupächter die Rolläden und Markise an der Laube bezahlen soll, weil sie nicht mitgeschätzt wurden. Auf diese Weise "verprellt" sie Bewerber. Sie bewirtschaftet ihn weiter, so dass eine Verschlechterung nicht festzustellen ist. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht verlangt, weil irgendwann in der Vergangenheit mal beschlossen wurde, dass unser Verein darauf verzichtet.

Mir hat man erzählt, dass bei mehrmaligen Ablehnen eines Bewerbers (3 Mal?), der nächste Bewerber den Kleingarten für die Schätzsumme kaufen kann. Der Altpächter (hier: die Altpächterin) muss jegliches Inventar, dass nicht in der Schätzung aufgelistet ist, entfernen und alle Schlüssel dem Verein aushändigen.

Stimmt das? Wo steht eine solche Regelung geschrieben? Wie sollen wir am besten vorgehen?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich.

Ingrid

ilex

Guten Tag Gartenfreundin Ingrid,

zu der gestellten Frage wird es in diesem Forum noch viele Beiträge geben - zu komplex ist das Thema.
Ich versuche es kurz zu machen. Über die Neuaufnahme von Pächtern entscheidet der Vorstand - ausschließlich!Natürlich sollen die Altpächter mit möglichen Bewerbern über die "Abstandssumme" (nicht Kaufpreis) verhandeln. Auch sollen sie für sich versuchen, ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Aber irgendwann ist Schuss damit: entweder sie räumt den Garten mit all ihrem Eigentum (dazu gehört in letzter Konsequenz auch die Laube!!!) oder sie zahlt wieder die Pacht bis sie einen Nachfolger findet.
Letzteres hat sich  uns bewährt - eure Entscheidung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Gartens nach ordnungsgemäßer Kündigung (keine Pachtzahlung) würde ich neu überdenken.

Gruß

ilex