Noch 2 Jahre Pacht nach Kündigung?

Begonnen von Maria, 02. Mai 2002, 17:38:00

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Maria

Hallo,
unser Gartenverein verlangt, falls man seinen Kleingarten kündigt und kein neuer Pächter gefunden wird, noch für zwei Jahre Pacht. Kann das möglich sein?

Heinz Bungert

Ich bin mitglied im kleingartenverein "gelsenkirchen-süd ev"
bei uns ist eine kündigung zum ende des gartenjahres
30.november möglich.der scheidende pächter bezahlt auch nur
die pacht bis zu diesem zeitpunkt.eine weitere pachtforderung ist nach meiner meinung rechtswiedrig.
ich habe auch noch nie von oben genannter regelung gehöhrt.

mit "gut grün":
heinz bungert

Eckhard

Hallo Maria,
dieses Ansinnen, bzw. die Forderung Deines Vorstandes gehört schon unter die Kategorie "kriminell". Das steht in keinem Gesetz und Du solltest Dich auf sowas auch garnicht
einlassen. Denn lt. Kleingartengesetz muß der Verein den Garten übernehmen wenn kein Pächter gefunden wird. Allerdings braucht der Verein an Dich dann auch keine Entschädigung zu zahlen und zwar solange nicht, bis ein Nachfolger gefunden ist.