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Streit um die Lorbeer-Kirsche

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Kirschlorbeer enthält GiftstoffeFoto: Oliver Sasse/Adobe Stock Samen und Blätter des Kirschlorbeers enthalten Giftstoffe.

In der Debatte um Neophyten ist vor allem der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus, eigentlich Lorbeer-Kirsche oder Pontische Lorbeer-Kirsche) in den Fokus gerückt. In der Schweiz ist die Neuanpflanzung seit September 2024 verboten. Bei uns haben einige Verbände oder Vereine in ihren Gartenordnungen ebenfalls geregelt, das Kirschlorbeer nicht mehr gepflanzt werden darf. Warum gibt es um dieses Gehölz so viel Aufregung?

Kirschlorbeer hat gewiss Vorteile, in der Anschaffung ist er günstig, er ist schnittverträglich und treibt großzügig wieder aus. Er ist immergrün und dicht im Wuchs. Er kann trotz seines großen Laubs gut mit wenig Wasser auskommen, dabei ist er im Schatten, unter Bäumen und bei schwierigen Bodenverhältnissen noch immer in der Lage, gut zu wachsen.

Besonders die letzten Punkte machen ihn aber auch zum Problem: Durch die genannten Wuchseigenschaften ist er vielen heimischen Arten überlegen und verdrängt diese. Dazu kommt, dass er ökologisch relativ wertlos ist. Die Blüten werden zwar von Insekten angeflogen und die Beeren von Vögeln gefressen, aber viele heimische Gehölze haben Wildbienen, Amsel und Co. wesentlich mehr zu bieten. Durch das Fressen der Beeren sollen die Vögel zudem auch zu seiner Verbreitung beitragen. Und die Blätter und Samen enthalten Giftstoffe, die auch Blausäure freisetzen können.

Probleme mit dem Schnittgut

Wer den Kirschlorbeer sauber geschnitten haben möchte, muss das mit der Hand erledigen. Die großen Blätter werden von der elektrischen Heckenschere zerschnitten, trocknen ein und werden unansehnlich. Das anfallende Schnittgut ist nur schwer kompostierbar. Es zersetzt sich nur langsam und ist mit seiner Masse eine Herausforderung für die Pächter.

So wird das Schnittgut immer wieder auf umliegende Felder oder in Wälder verbracht. Beim Kontakt zum Boden bilden sich schnell Wurzeln, die Pflanze wächst an und verbreitet sich dann unkontrolliert. Hat sich Kirschlorbeer erst etabliert, bleiben oft weniger Nischen für einheimische Pflanzenarten. So wird das Gleichgewicht des Ökosystems gestört.

Problematisches SchnittgutFoto: photophlox/Adobe Stock Giftstoffe - so wird auch das Schnittgut zum Problem.

Auch wenn es in Deutschland noch kein Gesetz oder keine Verordnung gibt, die das Anpflanzen von Kirschlorbeer verbietet, sind einige Kommunen bereits weiter. In ihren Bauordnungen schreiben sie vor, was als Hecke bei Neubauten zu pflanzen ist. Oft sind es Ar­ten wie Rot- oder Weißbuche, Ligus­ter, Feldahorn oder Rot- und Weißdorn. Sie sind heimisch und naturnah, fördern die Biodiversität und bieten Pollen, Nektar, Früchte oder Nistplätze für viele Tiere. Dazu sind sie robust, schnittverträglich und damit pflegeleicht. Einige sind halbimmergrün oder ganzjährig dicht, also auch als Sichtschutz geeignet.

Blühende Hecken sind attraktiv und bieten Insekten viel Nahrung. Das Fünffingerkraut blüht weiß, gelb, orange oder rot, ist sehr schnittverträglich und wächst sehr gemächlich – mein Favorit!

Wir haben es in der Hand

Thuja, Zypressen und Kirschlorbeer sind in den Bauordnungen vergebens zu finden. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen und über die Gartenordnungen potenziell invasive Pflanzen in unseren Kleingartenanlagen verbieten – so etwas kann jeder Verein allein entscheiden. Am Ende hat aber auch so jede Pächterin, jeder Pächter das Heft des Handelns in der Hand. Die Entscheidung für naturnah wird beim Pflanzenkauf getroffen, machen Sie mit!

 

NeophytenFoto: Scisetti Alfio/Adobe Stock

Was sind Neophyten?

Als Neophyten werden alle Pflanzen bezeichnet, die nach 1492 zu uns gekommen sind, nur ein kleiner Teil davon ist invasiv. Welche das sind, hat die EU auf einer Liste festgehalten, darunter der Götterbaum, die Herkulesstaude und neu etwa der Japanische Staudenknöterich, der Sachalin-Flügelknöterich und der Bastard-Flügelknöterich. Diese Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. Das Bundesamt für Naturschutz hat 2013 zudem 38 invasive und 42 potenziell invasive Arten für Deutschland ermittelt. Zu den invasi­ven zählen die Kanadische Goldrute und die Kartoffel-Rose, zu den potenziell invasiven der Schmetterlingsflieder, Topinambur oder Kirsch­lorbeer.

 

Thomas Kleinworth
Bundesfachberater, Geschäftsführer und 
Fachberater des Landesverbandes 
der Kleingartenvereine Schleswig-Holsteins

 

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