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Kleingärten als Ausgleichsflächen

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  • Voraussetzungen
  • Ökologische Bewirtschaftung

Anerkennung als AusgleichflächenFoto: Stefan Körber/Adobe Stock Die ökologische Bewirtschaftung einer ­Parzelle kann Voraus­setzung für die An­erkennung als Ausgleichsfläche sein. In Deutschland müssen Eingriffe in die Natur „ausgeglichen“ werden. Wird also z.B. irgendwo eine grüne Wiese versiegelt, muss der Bauherr Natur woanders „ökologisch aufwerten“. Die Regeln für diese Kompensationsmaßnahmen haben sich seit dem Juni 2020 geändert: Mit der neuen Bundeskompen­sationsverordnung (BKompV) wurden bundesweit einheitliche und transparente Standards für diese naturschutzrechtliche Eingriffs­regelung geschaffen. Dies kann eine Chan­ce für Kleingartenflächen bedeuten, die durch eine entsprechende öko­logische Aufwertung ihrer Anlagen größeren Bestandsschutz erreichen können.

Bedauerlicherweise wurden die vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) gemachten Ände­rungsvorschläge nicht aufgegriffen. Diese hätten durch eine differenziertere Betrachtung von Kleingarten­flächen mehr Möglichkeiten geschaffen. Da corona­bedingt auch keine parlamentarische Befassung stattfand, trat der vom Bundesumweltministerium ausgearbeitete Entwurf der BKompV un­verändert in Kraft. Es bleibt so Aufgabe der Kleingärtner­organisationen in Bund und Ländern, sich für eine zeitgemäße und realistische Biotopwertzuschreibung von Kleingartenflächen einzusetzen.

Eine Chance für Kleingärten

Kleingartenflächen, insbesondere in in­nerstädtischen Bereichen, stehen per­ma­nent in Konkurrenz zum Wohnungsbau und zu anderen infrastrukturellen Nutzungsmöglichkeiten. Ihre Berechtigung als großzügige Grünflächen mitten in der Stadt müssen wir ständig neu verteidigen. Die Chance für die Kleingärtner liegt darin, dass unsere Anlagen nicht nur als private Grünflächen wahrgenommen werden, sondern als wichtige Bausteine zur Kompensation für das überlastete Ökosystem.

Nachweislich schwindet in den landwirtschaftlich genutzten Flächen die Viel­falt von Flora und Fauna. Dort entstehen „Agrarwüsten“, während sich in den Städten die Biodiversität erhöht. Das ist der Punkt, an dem Vereine, Stadt- und Landesverbände und der BDG gemeinsam nach Möglichkeiten suchen sollten, die Anlagen ökologisch aufzuwerten.

Vielfache Voraussetzungen

Das Ziel ist, dass Teile der Anlagen durch eine weitgehende naturnahe Umgestaltung und eine ökologische Bewirtschaftung der einzelnen Parzellen als Ausgleichsflächen anerkannt werden und damit noch höheren Bestandsschutz erlangen. Diese Flächenaufwertungen müs­sen von den Vereinen und ihren Mitgliedern allerdings gewollt sein und können nur gelingen, wenn die Mehrzahl der Pächter dahintersteht.

Bei der Umsetzung der naturnahen Umgestaltung bedarf es professioneller Hilfe, um Pläne zu entwickeln, diese vor­zustellen und dabei die Pächter für eine dauerhafte Realisierung zu gewinnen. Hierbei wird es höchstwahrscheinlich unumgänglich sein, dass neben der Satzung, der Gartenordnung und dem Pacht­vertrag ein zusätzliches Regelwerk (Vereinbarung) abgeschlossen werden muss, das auch dem einzelnen Parzellennutzer zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, angefangen mit dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und der vollen Verantwortung für die ökologische Bewirtschaftung seiner Gartenfläche. Dabei ist die Ein­haltung der Drittel-Regelung die ab­solute Grundvoraussetzung.

Es muss von Anfang an klar sein, dass diese Flächenaufwertung nur funktioniert und Bestand haben kann, wenn dauerhaft die Vereinbarungen eingehalten werden, und dass mehr passieren muss als das Aufstellen eines „Insektenhotels“ und die Anlage einer Blumenwiese.

Pilotprojekt Foto: Gloszat Streuobstwiese des Pilotprojekts „Niendorfer Straße“

Bei Neuanlagen können ökologische Aspekte von vornherein eingeplant, durch Nutzungskom­binationen ergänzt und zu einer größeren ökologischen Einheit zusammengefügt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Pilotprojekt „Niendorfer Straße“ in Hamburg. Auf dem Gelände wurden 16 kleine Parzellen sowie eine Streuobstwiese angelegt, die als naturschutzrechtlich anerkannte Ausgleichsfläche qualifiziert ist und von den Kleingärtnern extensiv genutzt wird. Zusätzlich wurde ein Bereich als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen (vgl. „Gartenfreund“ 2/18). Das Projekt zählte zu den 48 nominierten Projekten des Bundespreises „Stadtgrün 2020“.

Roger Gloszat
Landesfachberater des Landes­bundes
der Gartenfreunde in Hamburg

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