• Kleingartenwesen

Briefe an die Kommune

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Kleingartenwesen
  • Kleingärten
  • Kommune
  • Politik
  • Ansprechpartner

Kleingartenflächen meist in kommunaler HandFoto: Aufwind-Luftbilder/Adobe Stock Der größte Anteil von Kleingartenflächen ist kommunales Eigentum. Ob nun Bestandsschutz, Pachtpreisbegrenzung, kleingärtnerische Nutzung, Laubengröße oder „Waldbäume“: Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die in Kleingartenanlagen oder für die einzelnen Kleingärten greifen und gewährleisten, dass wir unser liebstes Hobby zu günstigen Pachtpreisen ausüben können.

Bei Auseinandersetzungen ist es da nicht immer leicht, den Überblick zu behalten: „Wer ist eigentlich für unsere Anlage zuständig, und an wen können wir uns wenden, wenn wir uns für unsere Kleingärten einsetzen möchten?“, ist eine Frage, die ich häufig höre. Für das Bundeskleingartengesetz ist die Bundesebene verantwortlich, aber es gibt auch Regelungen, für die die einzelnen Bundesländer auf kommunaler Ebene zuständig sind, etwa zur Abwasserentsorgung oder zur Pflege des Rahmengrüns.

Pachtland in kommunaler Hand

Fakt ist: Die Kommunen sind Haupteigentümer unserer Kleingärten. Nach der Studie „Kleingärten im Wandel“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung befinden sich 75 % der Kleingartenflächen im kommunalen Eigentum, weitere 3 % der Flächen gehören dem Bund oder dem entsprechenden Bundesland, 14 % sind privates Eigentum. Der Anteil kommunalen Eigentums ist dabei in Westdeutschland weit höher als in den ostdeutschen Kommunen und variiert zudem je nach Größe: In Großstädten sind 77 % kommunales Eigentum, in Kleinstädten nur noch 36 %.

Was darf die Kommune?

Die wichtigste Befugnis der Kommunen ist aus Sicht des Kleingartenwesens sicherlich die Bauleitplanung, mit der sie Gebiete festlegen können, auf denen sich „Dauerkleingärten“ befinden. Diese stehen unter besonderem Schutz vor der Beräumung der Fläche, ebenso ist mit ihnen die Begrenzung des Pachtpreises auf das maximal Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gewährleistet.

Sie können aber auch durch Satzungen oder andere Vorschriften Regelungen für Kleingärten festlegen oder zumindest mit beeinflussen, etwa zur Baumschutzsatzung, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Abwasserentsorgung, zum Winterdienst, zur Grünflächenpflege, zur Installation von Solaranlagen oder zu kommunalen Abgaben. Ebenso gibt es Kommunen, die in speziellen Gartenordnungen Vorschriften für die Kleingartenvereine formulieren, etwa, dass die Anlagen öffentlich zugänglich sind.

Machen Sie sich stark!

Weg zur politischen Ebene suchenFoto: Thomas Reimer/
Adobe Stock
Wichtig ist es, dass wir uns immer wieder bewusst machen, dass Vorschriften, mit denen wir nicht zufrieden sind, meist nicht „da oben“ irgendwo in Berlin gemacht werden und auch Vereinsvorstände meist nur für die Durchführung der verschiedenen Vorschriften verantwortlich sind. Oft sind es eben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in den Kommunen, an die wir uns wenden können, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Es ist gelebte Demokratie, dann nicht nur einfach zu schimpfen und zu schmollen, wenn man mit etwas unzufrieden ist, sondern sich vor Ort für seine Belange stark zu machen, etwa mit Unterschriftensammlungen, Petitionen, offenen Briefen, anderen demokratischen Protestformen oder eben einfach damit, das Gespräch zu suchen. Optimal ist es, wenn es in der Kommune einen Kleingartenbeirat gibt, in dem spezifische Angelegenheiten besprochen werden können.

Suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit den politisch Verantwortlichen: Mit begründeten Anliegen, die sachlich vorgetragen werden, erreicht man oft mehr als man denkt – sicherlich nicht zuletzt, weil wir Kleingärtner eine große Wählergruppe sind.

Hans-Dieter Schiller
Vorsitzender des Landesverbandes
der Kleingartenvereine Schleswig-Holsteins

Grünes Glück - Ratgeber für Neulinge im Kleingarten

„Grünes Glück“ - Der perfekte Ratgeber zur Begrüßung neuer Mitglieder

Die Broschüre „Grünes Glück“ fasst auf 48 Seiten übersichtlich zusammen, was für Neulinge im Kleingarten wichtig und hilfreich ist.

› Was bedeutet eigentlich kleingärtnerische Nutzung?
› Wie funktioniert individuelle Gartenplanung?
› Wie gelingt erfolgreicher Obst- und Gemüseanbau?
› Welche Zierpflanzen eignen sich für meinen Garten?
› Welche Rechtsfragen sind zu beachten?

 

„Grünes Glück" nimmt neue Kleingärtnerinnen und -gärtner an die Hand und macht sie fit für ihr neues Hobby! So können neue Pächterinnen und Pächter im Verein besonders schnell Wurzeln schlagen!

Leseprobe & Bestellung

Online-Seminar am 29.09.2026

Blumen aus Knollen und Zwiebeln

Entdecken Sie die Welt der Tulpen, Dahlien, Anemonen und Narzissen mit der Bio-Blumengärtnerin und Schnittblumen-Expertin Chantal Remmert:
► Herbstpflanzungen: Tulpen, Narzissen, Krokusse    
► Frühjahrspflanzungen: Dahlien und Gladiolen
► Experten-Wissen rund um Anemonen und Ranunkeln
► Optimale Kultur und Pflege: Standort, Düngung, Bewässerung
► Praktische Tipps für Blumenbeet und Kübel, Arten und Sorten

+ Am Ende beantwortet Chantal Remmert Ihre individuellen Fragen zu Knollen- und Zwiebelblumen.

Alle Infos & Anmeldung

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Gartenfreund Spezial - Wildbienen

„Gartenfreund Spezial“: Wildbienen

Eine Ausgabe „Gartenfreund Spezial“ mit nur einem Thema: Wildbienen!

Alles Wissenswerte zu den spannenden und schützenswerten Insekten. Vom Erkennen der unterschiedlichen Arten bis hin zu praktischen Tipps, wie man ihnen im eigenen Garten eine Heimat bieten kann.

Ideal auch für Schulungen und Lehrgänge.

Alle Infos & Bestellung

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…