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Ausdrücklich erwünscht

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  • Totholzhaufen
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  • Gartenordnung
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  • Kleingartenwesen
  • Amphibien
  • Insekten

Ökologisch wertvoll - ein TeichFoto: lotharnahler/Adobe Stock Ein kleiner Teich wertet Gärten ökologisch auf.

Ein naturnaher Kleingarten ist heute mehr denn je ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit einfachen Mitteln lassen sich Lebensräume schaffen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten zugutekommen – und gleichzeitig das eigene Gartenerlebnis bereichern. Besonders bewährt haben sich dabei Totholzstrukturen und Feucht­biotope. Wer diese Elemente anlegt, handelt nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern bewegt sich – bei Beachtung einiger grundlegender Regeln – auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Totholz für lebendige Gärten

Totholz spielt dabei eine zentrale Rolle. Was auf den ersten Blick wie „unordentlich“ erscheinen mag, ist tatsächlich ein hoch wertvoller Lebensraum für Insekten, Pilze, Vögel und Kleinsäuger. Ein Totholzhaufen oder eine Benjeshecke kann im Kleingarten ohne großen Aufwand angelegt werden und entwickelt sich schnell zu einem lebendigen Kleinbiotop.

Wichtig ist dabei vor allem die Verwendung des richtigen Materials: Erlaubt ist ausschließlich naturbelassenes Holz wie Äste, Zweige oder Stammstücke aus dem eigenen Garten. Eine angemessene Größe und eine stabile Bauweise machen die Kleinstruktur zu einem wertvollen Habitat. Einfach zusammengeworfene Schnittreste hingegen werden nie ein qualitativ hochwertiger Lebensraum.

Wertvoller LebensraumFoto: redaktion93/Adobe Stock Totholz ist ein wertvoller Lebensraum.

Behandeltes Holz – etwa lackiert, imprägniert oder aus Möbel- und Bauabfällen – darf aus Gründen des Umwelt- und Bodenschutzes keinesfalls verwendet werden, da Schadstoffe in den Boden gelangen können.

Auch aus rechtlicher Sicht ist Totholz grundsätzlich ausdrücklich erwünscht, solange bestehende Lebensräume nicht beeinträchtigt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Tiere und ihre Lebensstätten, sodass bereits besiedeltes Totholz nicht entfernt oder zerstört werden darf, eine mittel- bis langfristige Planung ist also wichtig.

Gleichzeitig ist es aber ausdrücklich erlaubt, neue Strukturen anzulegen, um die Natur zu fördern. Wird Holz von außerhalb eingebracht, sollte darauf geachtet werden, dass es nicht aus Schutzgebieten stammt oder ohne Zustimmung entnommen wurde. In Einzelfällen – etwa bei größeren oder dauerhaft angelegten Strukturen – kann ein Totholzhaufen sogar als bauliche Anlage gelten, sodass die örtlichen Regelungen oder die Gartenordnung des Vereins zu beachten sind. Insgesamt gilt jedoch: Wer naturnah, vorsichtig und mit gesundem Menschenverstand arbeitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Wasser für Amphibien und Co.

Ergänzend zum Totholz kann ein Feuchtbiotop den Garten ökologisch enorm aufwerten. Ein kleiner Teich bietet Lebensraum für Amphibien, Insekten und spezialisierte Pflanzen und bringt gleichzeitig eine besondere Atmosphäre in den Garten. Doch auch dabei sind einige klare Vorgaben einzuhalten: Die Fläche und Tiefe ist in der Regel durch die Gartenordnung begrenzt. Wichtig ist außerdem, ausschließlich geeignete und zugelassene Materialien zur Abdichtung zu verwenden und auf chemische Zusätze vollständig zu verzichten.

Auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle, da der Pächter für seine Anlage verantwortlich ist. Werden diese Grundsätze beachtet, entsteht ein wertvoller und rechtlich unbedenklicher Lebensraum.

Am Anfang: Fragen Sie!

Insgesamt zeigt sich: Naturnahe Strukturen wie Totholzhaufen oder Feuchtbiotope sind nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht! Damit sie fachgerecht und verantwortungsvoll angelegt werden, sprechen Sie vorher mit der Fachberatung des Vereins. Einige Vorhaben bedürfen der Genehmigung des Vorstands, fragen Sie dort vor dem Start der Baumaßnahme nach Erlaubnis.

Totholz für lebendige GärtenFoto: Flora Press/gartenfoto

Dann verwandeln Sie nachhaltig den Kleingarten in einen lebendigen Rückzugsraum für Mensch und Natur zugleich. Wer sich an die wenigen grundlegenden Regeln hält – naturbelassene Materialien verwenden, bestehende Lebensräume respektieren und die Vorgaben der Gartenordnung beachten – leistet einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz und kann sich gleichzeitig an einem vielfältigen, lebendigen Garten erfreuen.

Thomas Kleinworth
Bundesfachberater, Geschäftsführer und Fachberater
des Landesverbandes der Kleingartenvereine
Schleswig-Holsteins

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