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Aktuelles zur Corona-Pandemie

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Corona VirusFoto: fotoak80/Adobe Stock

Fragen über Fragen: Was ist, wenn die Vorstandswahlen ausfallen? Muss ich jetzt noch meine Mitgliedsbeiträge zahlen – und darf ich überhaupt noch in meinen Kleingarten nach dem Rechten sehen? Das Corona-Virus wirkt sich auch auf Rechtsfragen rund um das Kleingartenwesen aus. Informationen und Links dazu finden Sie auf dieser Seite. 

 
Darf ich noch in meinen Kleingarten?

Die wohl wichtigste Frage für viele Gartenfreunde ist, ob sie überhaupt noch in ihren Kleingarten dürfen. Dazu informiert der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde hier.

Welche vereinsrechtlichen Folgen hat die Pandemie?

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu den vereinsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie zusammengetragen. Die FAQs finden Sier hier.

 

Patrick Nesser Hilfreich zu weiteren Fragen sind vor allem die Texte von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, Autor des Kommentars zum Bundeskleingartengesetz. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Karsten Duckstein hat er außerdem das Buch „Vereinsrecht im Kleingärtnerverein. Handbuch für Kleingartenpraktiker“ geschrieben.

„Corona-Gesetz“ bis zum 31.12.2021 verlängert!

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert. Dadurch gelten die vom Gesetzgeber für 2020 geschaffenen Erleichterungen auch in 2021! Mehr dazu finden Sie hier.

 
Was ist, wenn die Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden kann?

Was ist, wenn eine Mitgliederversammlung laut Vereinssatzung zwar vorgeschrieben ist, diese aufgrund der aktuellen Bestimmungen aber nicht möglich ist? Wie diese Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hier.

Muss ich noch Mitgliedsbeiträge zahlen?

Immer öfter werden Vorvorstände mit der Frage konfrontiert, ob Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag nun nicht mehr zahlen müssen, solange das Vereinsangebot zum Erliegen kommt. Wie diese Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hier.

Was ist, wenn kein neuer Vorstand gewählt werden kann?

Mit dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Amtszeit des Vorstands im Verein oder Verband geändert. Was das konkret bedeutet, erläutert Patrick R. Nessler hier.

Dürfen Mitgliederversammlungen ausfallen?

Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, wurden auch die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitgliederversammlung von Vereinen und Verbänden geändert. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Inwiefern sind beschlüsse außerhalb der Mitgliederversammlung möglich?

Grundsätzlich fassen die Mitglieder ihre Beschlüsse in Versammlungen. Da Versammlungen zurzeit nicht möglich sind, wurden Beschlussfassungen außerhalb der Versammlung vereinfacht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist Vorstandsarbeit ohne Vorstandssitzungen möglich?

Auch Vorstandssitzungen sind zurzeit eigentlich nicht mehr möglich, weil nicht alle Vorstandsmitglieder teilnehmen können. Wie die Rechtslage hierzu ist, lesen Sie hier.

Worauf muss ich beim "mobilen" Arbeiten von Zuhause achten?

Aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronvirus werden in vielen Vereinen und Verbänden die Geschäfte von zu Hause erledigt. Trotzdem sind die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. Was das konkret bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hier.

Darf ich jetzt noch für Pflege- und Instandsetzungsarbeiten ins Vereinshaus?

In Deutschland gelten in vielen Gebieten Ausgangsbeschränkungen. Ob man für Pflege- bzw. Instandhaltungsarbeiten an Vereinseinrichtungen die eigene Wohnung verlassen darf, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Was das konkret bedeutet, erläutert Patrick R. Nessler hier.

Kann mir mein Kleingarten jetzt gekündigt werden?

Nach dem einem am 28. März 2020 in Kraft getretenen neuen Artikel. kann der Verpächter ein Pachtverhältnis über Grundstücke nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Pächter die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig werdende Pacht nicht leistet. Was das konkret bedeutet, erläutert Patrick R. Nessler hier.

Was ist bei Kurzarbeit in Verein oder Verband zu beachten?

In Zeiten der Corona-Pandemie können auch Vereine und Verbände über Kurzarbeit nachdenken. Was zu beachten ist, erläutert Patrick R. Nessler hier.

Worauf sollte man bei Zahlung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale achten?

Zahlt der Verein oder Verband in der aktuellen Situation Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen an Personen, die diesen rechtlich nicht zustehen, gefährdet dies die Steuerbegünstigung des Vereins. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Darf ein als gemeinnützig anerkannter Verein zu Spenden in der Corona-Krise aufrufen?

Einem wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigten Verein oder Verband ist es nicht erlaubt, Mittel für Zwecke zu verwenden, die er nach ihrer Satzung nicht fördert. Das Bundesfinanzministerium hat diese strengen Regelungen jetzt gelockert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gefährdet ein Verlust im Jahr 2020 die Steuerbegünstigung?

Ein steuerbegünstigter Verein oder Verband darf seine Mittel ur bestimmte Zwecke verwenden. Deshalb kann ein Verlustausgleich bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Vermögensverwaltung die Steuerbegünstigung gefährden, obwohl die erwarteten Einnahmen unerwartet nicht erzielt werden konnten. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt diese strengen Regelungen gelockert. Mehr dazu lesen sie hier.

Weitere Informationen:

Ein neues Onlineangebot, auf dem Baumärkte und Gartencenter eingetragen sind, die sich verpflichtet haben, die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen der Bundesländer und die Handlungsempfehlungen der Verbände zu berücksichtigen, finden sie hier. 

Informationen zu häufig gestellten Fragen über das Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts.

Verhaltensregeln finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

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Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

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Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

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