- Gut zu wissen
Proteste gegen Pflanzenpatente
Foto: picture alliance/dpa/Marie Reichenbach
Ein Pflanzenzüchter kann eine neue Sorte unter Schutz stellen lassen. Das Schutzrecht wird meist für 25 Jahre erteilt – ist der Schutz ausgelaufen, können auch andere Anbieter die Sorte verkaufen. Vorher darf die neue Sorte aber gegen ein Entgelt „nachgebaut“ werden, ebenso dürfen andere Züchter aus ihr neue, eigene Sorten entwickeln („Züchterprivileg“).
Etwas anderes sind Patente auf Pflanzen, die seit Jahren im Zentrum großer Proteste stehen. Kritiker argumentieren, dass Patente auf herkömmliche gezüchtete (also nicht genetisch veränderte) Pflanzen in der EU eigentlich verboten sind, durch die Nutzung von Schlupflöchern mittlerweile aber schon 300 Patente durch das Europäische Patentamt (EPA) erteilt wurden.
Aktuell sorgt der Fall des französischen Konzerns Vilmorin & Cie für Aufsehen, der sich Genvarianten einer Tomatenpflanze patentieren ließ, die dafür verantwortlich sind, dass Tomaten resistent gegen das gefährliche Jordanvirus sind. Andere Züchter riskierten so, Patente zu verletzten, wenn sie eigene resistente Sorten züchten. Natürlich vorkommende Merkmale von Pflanzen würden so zu einer teuren Handelsware, argumentiert etwa das Umweltinstitut München.
Das EPA verweist darauf, dass Patente auf Sorten zwar verboten sind, jedoch Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften patentiert werden können, auch wenn das betreffende Merkmal bereits in der Natur vorhanden war. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflanzen mit einem „technischen Eingriff“ erzeugt wurden. Für Kritiker wird dieser Begriff aber in der Praxis oft zu weit ausgelegt. Im Fall von Vilmorin & Cie seien die resistenten Pflanzen etwa nur beim Anbau konventionell gezüchteter Sorten entdeckt worden.
sök