Motorrad im Kleingarten überwintern

Begonnen von Akilena, 08. Juli 2022, 00:07:12

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Akilena

Hallo erstmal an alle.
Ich bin Mitglied in einem Kleingartenverein seid letztem Jahr März und habe im Winter 21/22 das Motorrad meines Lebensgefährten auf meiner Parzelle unter verlängerten Dach meiner Laube überwintert. In unserer Satzung und Ordnung habe ich nichts gegenteiliges gefunden.
Jetzt wird es mir auf übelste vorgeworfen.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Gesetz bzw. Vorschrift darüber. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße

Skinhead

Oi Akilena,

ist das Motorrad über den Winter abgemeldet? Dann könnte es in der Tat ein Problem geben. Denn Kleingartenanlagen sind öffentliche Flächen und dort darf kein Fahrzeug ohne aktuell gültiges amtliches Kennzeichen abgestellt werden.

Andernfalls sehe ich da erstmal kein Problem, solange Du dafür Sorge trägst, dass kein Öl oder andere Betriebsmittel zu Verunreinigungen, insb. des Bodens, führen können. Das Problem hast Du aber z.B. bei einem Benzinrasenmäher auch.

Allerdings spielt neben der Vereinssatzung auch die Kleingartenordnung der Kommune eine Rolle. Hier können evtl. anderweitige Regelungen getroffen sein. Ich nehme an, Du kriegst seitens des Vorstands Dampf gemacht? Einfach nachfragen welche Regelung das untersagt.

Akilena

Vielen Dank für Deine Antwort. Das Motorrad ist ganzjährig angemeldet. Was die örtlichen Bestimmungen angeht, bin ich überfragt, bzw. habe ich keine Ahnung wo ich mich erkundigen kann. Das Problem ist, ich bin am Sonntag zur Vorstandssitzung "vorgeladen" und wollte versuchen bis dahin etwas zur "Verteidigung" zu finden.
Ich möchte den Garten ungern aufgeben, da ich schon viel Arbeit und Herzblut (und natürlich auch Geld) hineingesteckt habe. Den Garten habe ich letztes Jahr in einem absolut desolaten und vermüllten Zustand (viele Pflaster-, Randsteine, dreiviertel der bepflanzten Fläche war/ist mit Teichfolie, Baufolie, Malervlies als Unkrautsperre ausgelegt) nach einem Jahr brach liegend übernommen. Das zu korrigieren braucht auch seine Zeit, mehr als eine Gartensaison, vor allem, wenn man voll berufstätig ist. Auch hier wird mir zur Last gelegt, "der Garten sehe aus wie Sau" (Zitat 1. Vorsitzender, der Vorstand wurde Ende letzten Jahres neu gewählt).

trekstor909

Hallo
Fahrzeuge im kleingarten sind nicht zulässig.
Das ist auch gut so,
Ein Garten ist eben kein Parkplatz oder eine Garage

Mfg
Sven

Tine987

Hallo,

bei uns ist das Abstellen nicht erlaubt.

Hier ein Zitat aus unsere Gartenordnung des Stadtverbandes:

"Das Befahren
der Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art und das Abstellen und Parken von
Kraftfahrzeugen aller Art innerhalb der Kleingartenanlage ist nicht gestattet. Ausnahmen
bestehen in den Kleingartenanlagen, in denen sich gemeinschaftlich genutzte
Parkplätze bzw. Vereinsheime befinden, sowie zum kurzzeitigen Be- u. Entladen zur
Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung."

Was steht in eurer Gartenordnung drin? Wenn da auch das Abstellen verboten ist, dann muss das Motorrad sofort entfernt werden.

Grüße Tine

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