Abmahnung wegen verwildung

Begonnen von Sunnymaus, 30. Juni 2021, 12:04:26

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Sunnymaus

Hallo,  ich bin neu hier und suche direkt einen Rat.  Meine Eltern und ich haben einen Garten in Berlin was ich seit ungefähr 2,1/2 alleine ohne meine Eltern bewirtschafte. Meine Eltern wohnen mittlerweile außerhalb von Berlin,  daher kamen sie nur zu besonderen Anlässen in den Garten und wirtschaften dann natürlich wie es körperlich ging mit. Hinzu möchte ich kurz erwähnen dass der Garten 1940 von meinem Großvater errichtet wurde und mein Vater dort aufwuchs so wie ich auch.  Als mein Opa gestorben ist übernahm mein Vater den Garten dies ging in den 70er ziemlich gut.  Irgendwann möchte ich in den Garten eingetragen werden aber mein Vater meint das dauert zu lang. Egal Thema ist ja die Abmahnung....dies Jahr Anfang Mai wurde der Garten vom Bezirksverband besichtigt (wobei ich denke dass die vom neuen Vorstand benachrichtigt wurden es gab schon mit dem davorigen Vorstand Ärger weil ich mich als Tochter mehr um den Garten kümmerte als mein Vater mit dem Krebs kämpfte) nun gut weiter im Text....
Ich hatte dies Jahr prüfungsstress meiner Ausbildung und konnte daher nicht viel in April machen,  als der Garten besichtigt wurde fing ich gerade erst an alle Stauden vom Winterschlaf zu entfernen dies wurde unter anderem bemängelt  genauso wie die Hecken und das ich keinen Gemüsebeet wie ein hochbeet oder so ähnlich habe dafür haben meine eltern und ich immer eine große Fläche wo wir jedes jahr Gemüse ansetzen nur halt kein hochbeet.  Hinzu kam der Rasen zu hoch obwohl ich erwähnen muss dass der Rasen leider auch viel Unkraut enthalten hat und nicht der Rasen zu hoch war sondern leider einzelne Unkraut Pflanzen. Dann sollte der schuppen demontiert werden und Unkraut entfernt werden.  Bis heute war die Auflage.  Gesagt getan ich habe zwei von drei Hecken gut zurecht geschnitten leider konnte ich die dritte nicht so ganz schneiden weil zu hoch ich bin bewusst dass sie im Herbst kräftig zurück geschnitten werden muss was der plan ist.  Ich habe mein Gemüsebeet angesetzt und sogar schon gurken geerntet,  der schuppen ist weg und größtenteils auch Unkraut meine bienenfreundlichen Stauden fangen auch an zu blühen dies war auch Auflage solche zu Pflanzen obwohl ich echt schon von Jahren weile gepflanzt habe wie katzenminze und astern henne usw. Nun habe dennoch in den letzten Tagen einige neue Pflanzen dazu gepflanzt.  Jetzt kommen halt meine Fragen,  heute war der nette Mann da ich habe ihn gesehen wie er trotz Regen von außen in den Garten schaute und Fotos machte jetzt ist die Frage machte er die um eine Kündigung zu schreiben???Was wird denn jetzt im besten Fall passieren, wenn die sich zb nicht mehr melden ist es dann vielleicht vergessen?? Oder melden die sich bestimmt?? Was können meine Eltern und ich im schlimmsten Fall tun falls es zur Kündigung doch kommen sollte??? Was könnte ich noch retten ich will den Garten einfach nicht verlieren und habe jetzt extrem angst  bitte helft mir irgendwie...

Danke schon einmal dafür dass Sie sich das durchgelesen haben

Rosa

# heute war der nette Mann da ich habe ihn gesehen wie er trotz Regen von außen in den Garten schaute und Fotos machte jetzt ist die Frage machte er die um eine Kündigung zu schreiben???#

Warte ab, im Vorfeld kann man nicht viel machen, sondern nur den Garten weiter bewirtschaften.


#Was wird denn jetzt im besten Fall passieren, wenn die sich zb nicht mehr melden ist es dann vielleicht vergessen?? Oder melden die sich bestimmt??#

Wenn der Vorstand sich nicht mehr meldet, ist es gut. Dann brauchst du dir keine Sorgen mehr machen.
Meöden Sie sich, müssen sie eine Begründung liefern.

#Was können meine Eltern und ich im schlimmsten Fall tun falls es zur Kündigung doch kommen sollte???#

So schnell kommt es nicht zur Kündigung. Wichtig ist die 1/3 Bewirtschaftung.

Nun zu einigen Hinweisen:
Pflegeschnitte an Hecken sind erlaubt, aber bisher war Brutzeit. Wenn geschnitten wird, muss auf evtl. Nester in der Hecke beachtet werden. Bei der 3. Hecke solltest du nicht warten, bis der Hebst ran ist. Diese kannst du jetzt schon etwas runter schneiden.

Auch wenn der Rasen hoch ist, ist dies deine Sache. Unkraut ist nicht gleih Unkraut, denn viele Unkräuter sind Nahrungsgrundlage von Insekten z.B. Brennessel. Auch Ackerwinde ist solch eine Grundlage, obwohl ich diese auch im Garten regelmäßig entferne.

Der Vorstand kann dir nicht vorschreiben, dass du ein HOchbeet anlegen musst. Es ist deine Sache. Wenn er es denn möchte, dann soll er dir die Grundlage geben dazu. Beet ist Beet.

Genauso verhält es sich mit bienenfreundlichen Pflanzen. Leider haben Bienen im Sommer wenig Nahrungsquellen.

Sunnymaus

Hallo Rosa,

Zunächst einmal danke für Ihre Antwort

An unserem Zustand hat sich leider nichts geändert.  Der Verband war zum Zeitpunkt anwesend und schrieb daraufhin dass wir angeblich kein 1/3 Nutzpflanzen hätten.
Dabei besitzen wir 6 Bäume,  5 beerensträucher, Kräuterbeet,  überall im Garten Gemüse Pflanzen gesetzt Erdbeeren ohne Ende und Nutzpflanzen für etliche Insekten die fühlen sich bei uns so wohl dass wir dies Jahr drei verschiedene Nester hatten.
Die Kündigung wurde jedoch ausgeschrieben nur weil sie nicht von außen unsere Gemüsebeete geschweige denn die Sträucher von Zaun aus erkennen. Dabei hingen die Sträucher voll mit roten Beeren...egal
Mein Vater ließ es nicht auf sich sitzen schließlich ist es unser Zuhause und widersprach der Kündigung schriftlich daraufhin wurde wieder Besichtigt ohne Termin oder Vorwarnung so das meine Eltern im Garten übernachten hätten können aber wegen der Antwort nicht Taten. Und so hätten sie den Verband auch Einlass gewehrt und alles gezeigt.  Uns fiel auch dies Jahr auf dass nicht alle Gärten in unseren Verein sichtbar Gemüsebeete haben.
Nun hat der Verband auf den Wiederspruch reagiert und kam mit dem Argument dass ja meine Eltern zu weit weg 80 km allerdings nur 1 1/2 stundefahrt, ( dies ist sogar berechtigt um eine 40 std Woche Arbeit in kauf zu nehmen) ohnen und weil ich als Tochter mich auch um den Garten kümmere. 

Jetzt kommt meine Frage und ich hoffe auf schnelle Antwort  sind die Argumente berechtigt kann die Anwältin etwas dagegen tun?

Mein Vater hofft dabei dass dann der Garten auf mich geschrieben wird obwohl der Vorstand des Vereins nicht wirklich gut zu sprechen sind und selbst die keine nutzbaren Garten haben sondern nur Rasen zwei Bäume und ein paar Stauden aber Gemüsebeet ist nicht sichtbar.

Bitte bitte nette Antworten und kein hater
Danke

Rosa

Zitat von: Sunnymaus am 30. Oktober 2021, 01:28:25Die Kündigung wurde jedoch ausgeschrieben nur weil sie nicht von außen unsere Gemüsebeete geschweige denn die Sträucher von Zaun aus erkennen. Dabei hingen die Sträucher voll mit roten Beeren...egal
Wenn der Vorstand nicht alles sieht hat er natürlich Recht, aber einen Termin mit dem Vorstand machen zur Besichtigung.
Wichtig ist, dass du die Hecke mind. Auf das Maß, was die GO vorgibt, runterschneidest, damit der Vorstand von außen Einsicht hat.
Egal ob andere Gärten die kleingärtnerische Nutzung nicht haben, dies hat keinen Bestand vor Gericht. Bei der MV kannst du diese Frage mal stellen, warum du die kleingärtnerische Nutzung haben musst und andere nicht.
Zitat von: Sunnymaus am 30. Oktober 2021, 01:28:25Nun hat der Verband auf den Wiederspruch reagiert und kam mit dem Argument dass ja meine Eltern zu weit weg 80 km allerdings nur 1 1/2 stundefahrt, ohnen und weil ich als Tochter mich auch um den Garten kümmere.
Diese Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen, solange die 1/3 kleingärtnerische Nutzung vorhanden ist, hat der Verein keine Chance die Kündigung durch zu bekommen.
Steht in der GO dieser Satz o.ä.? ,,Die gepachtete Parzelle bildet einen Lebensraum des Pächters und seiner Familie."
Der BGH (vgl. BGH Urteil vom 17.06.2004 – III ZR 281/03) hat die kleingärtnerische Nutzung im Sinne des § 1 Nr. 1 BKleingG dahingehend definiert, dass sie durch Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen geprägt wird. Zu den Familienangehörigen zählen nicht nur die im Haushalt eines Kleingärtners lebenden Familienmitglieder. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Person, die dem Kleingärtner in seinem Kleingarten hilft, mit ihm verwandt ist. Da du die Tochter bist, ist eine Kündigung ebenfalls nicht machbar.
Zitat von: Sunnymaus am 30. Oktober 2021, 01:28:25Sind die Argumente berechtigt kann die Anwältin etwas dagegen tun?
Ja, die Kündigung ist unwirksam.
Zitat von: Sunnymaus am 30. Oktober 2021, 01:28:25Mein Vater hofft dabei dass dann der Garten auf mich geschrieben wird
Hast du bereits ein Antrag auf Mitgliedschaft beim Verein gestellt?

Sunnymaus

Leider konnte ich mich noch nicht eintragen lassen da der Vorstand des Vereins keine Mitglieder aufnehmen wollte zumindest wurde es mir jedesmal beim gemeinschafftsdienst mitgeteilt. Denn ich frage ja schon seit Jahren und immer wieder hieß es nein zur Zeit nehmen wir keine Mitglieder auf doch meine Befürchtung liegt daran dass der Vorstand einfach etwas gegen uns hat.
Da gab es mal einen Vorfall zwecks des gemeinschaftsdienstes. Früher konnte man zu zweit am gemeinschaftsdienst arbeiten und beide Unterschriften zählten da aber zu viele den Dienst lieber im Frühjahr erledigten und nicht im Herbst nun wurde dann beschlossen nur eine Unterschrift zählt pro Dienst egal wie viele Personen da arbeiten.  Ich wusste es nicht und ging mit meinem Freund zusammen zum vereinshaus um uns anzumelden da sagte man uns dass nur eine Unterschrift zählen würde.  Worauf hin ich mich zu meinem Freund umdrehte und ihm sagte na dann kannst du ja im Garten lieber die Hecke schneiden.  Da kam gleich die Antwort von der Frau die jetzt die Vorsitzende ist: was ist das denn für eine Einstellung?
Seit dem gibt es irgendwelche " Fehler ".Angeblich wären meine Eltern zu wenig im Garten was nur zu zwei Saison zutrifft einmal 2016 wo er an Krebs erkrankte und in Behandlung war und einmal 2020 wegen corona zwecks der Quarantäne Brandenburg sollte Berlin nicht allzu sehr besuchen außer man arbeitet dort.

Und wegen der Hecke die vorne zu hoch war die Schnitten wir extra noch auf zaunhöhe damit Bezirksverband auf das eine Feld sehen konnte und siehe da sie sahen Tomaten, und Kohlrabi da wars . Ganz ehrlich den Grünkohl paprika kräuterbeet,  Bohnen,  spargel , Radieschen, Kapuziner, und die Beerensträucher wurden wieder nicht gesehen dabei stand alles auf dem gleichen Feld wo die Tomaten und Kohlrabi standen...
Und warum rechnen sie die Bäume mit nur 30m² insgesamt  gesehen,  wenn doch in der allgemeinen Satzung drin steht pro Baum 10m² macht bei mir  60m² bei 6 Bäumen. 

Mein freund hat mir gesagt, dass es ein Gesetz für gleichberechtigt gilt und dies sollte doch auch für Kleingärten gelten oder nicht??

Rosa

Zitat von: Sunnymaus am 31. Oktober 2021, 03:11:27Leider konnte ich mich noch nicht eintragen lassen da der Vorstand des Vereins keine Mitglieder aufnehmen wollte zumindest wurde es mir jedesmal beim gemeinschafftsdienst mitgeteilt.
Schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Leider ist es so, dass der Vorstand sich die Bewerber aussuchen können. Sie müssen dich als Familienangehörige nicht nehmen.
Wann ist die nächste Wahl? Wenn ihr mit dem Vorstand nicht einverstanden seid, so würde ich sie abwählen.
Zitat von: Sunnymaus am 31. Oktober 2021, 03:11:27Da gab es mal einen Vorfall zwecks des gemeinschaftsdienstes. Früher konnte man zu zweit am gemeinschaftsdienst arbeiten und beide Unterschriften zählten ... wurde dann beschlossen nur eine Unterschrift zählt pro Dienst
Wurde dies auf der MV beschlossen? Wenn ja, kann man leider nichts machen, aber deine Reaktion war genau korrekt. Hätte ich auch so gemacht.
Zitat von: Sunnymaus am 31. Oktober 2021, 03:11:27Und warum rechnen sie die Bäume mit nur 30m² insgesamt  gesehen,  wenn doch in der allgemeinen Satzung drin steht pro Baum 10m² macht bei mir  60m² bei 6 Bäumen.
In der Satzung steht die Anrechnung nicht. Hast du schon mal nachgefragt diesbezüglich? Steht die Anrechnung evtl. in eurer GO?

Sunnymaus

Am 11.juni.2005 wurde auf dem landesverbandstag von den Delegierten aller Bänder beschlossen wie die inhaltlich Ausstattung des Begriffes  kleingärtnerische Nutzung bedeutet. 
Und dies fand ich im Internet unter Gartenfreunde- Berlin. Ich habe versucht meinen Screenshots hochzuladen funktioniert glaube ich nur nicht.


Genau weil ich denke dass unser Vorstand uns raus haben möchte machen lassen die mich nicht eintragen. Die Hälfte der vereinsmitglieder möchten diesen Vorstand nicht haben aber es will sich einfach kein anderer wählen lassen ist den zuviel arbeit oder so.
Dann kommt noch hinzu dass der Vorstand immer erst ihre Familienmitglieder und dann die Freunde einen Garten überlässt.  Unsere Dame vom Vorstand hat ihren ersten Sohn direkt als Nachbar die Schwiegermutter und vom zweiten Kind auch deren Schwiegereltern und das zweite Kind auch noch.  Auf deutsch nur alleine ihre Familie und angeheiratete Angehörige haben 5 Gärten in Besetzung. Schon ein bisschen komisch.

Wie kann man einen Vorstand abwählen wenn sich kein anderer zur Wahl stellt??

Und ja das mit dem gemeinsamschaftsdienst wurde in der Versammlung beschlossen. Nur hatte es mir mein Vater nicht mitgeteilt oder ich hatte es vergessen ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr. Ich darf ja auch nicht wirklich bei der Versammlung teilnehmen

Rosa

Zitat von: Sunnymaus am 31. Oktober 2021, 17:55:39Ich habe versucht meinen Screenshots hochzuladen funktioniert glaube ich nur nicht.
Leider funktioniert es hier in diesem Forum nicht, dass man auch persönlich Nachrichten senden kann. Im Gartenforum ist dies möglich.
Das einzige was du machen kannst, ist den Bezirksvorstand zu involvieren und um Hilfe bitte. Wie bereits geschriben, schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Vlt. muss man den Aufnahmeantrag beim Bezirksverband stellen und nicht bei diesem Verein?

Zitat von: Sunnymaus am 31. Oktober 2021, 17:55:39Wie kann man einen Vorstand abwählen wenn sich kein anderer zur Wahl stellt??
Ja, es ist viel Arbeit. Es kommt auch darauf an, wie groß eure Anlage ist, d.h. wie viel Gärten bzw. Mitglieder. Vlt. hast du ja Lust einen Vorstandsposten zu übernehmen. Man muss ja nicht gleich den Vorsitz beanspruchen.

Unsere Anlage hat z.B. über 100 Gärten.

Sunnymaus

Das ist ja der Wunsch meiner Eltern,  dass der Bezirksverband mich als Mitglied übernimmt ohne dass der vereinsvorstand etwas ändern kann deshalb gehen wir zum Anwalt.
Denn der Vorstand hatte keinen arsch in der Hose gehabt uns zu kündigen sondern schickte gleich den Bezirksverband vor deshalb stehen wir jetzt da wo wir jetzt stehen.

Die Termine die der Bezirksverband machte wurde bis her nur an einen Tag eingehalten und die anderen waren immer ein Tag darauf.  Deshalb konnten wir sie nie in den Garten lassen um denen zu zeigen  ey ein 1/3 haben wir locker

Rosa

Zitat von: Sunnymaus am 01. November 2021, 00:32:08Das ist ja der Wunsch meiner Eltern,  dass der Bezirksverband mich als Mitglied übernimmt ohne dass der vereinsvorstand etwas ändern kann deshalb gehen wir zum Anwalt.
Das mit dem Anwalt würde ich mir noch mal überlegen. Kommt in den meisten Fällen nicht gut an. Wie gesagt, ich würde denAufnahme-Antrag an den Bezirksverband senden. Vorher einfach mal anrufen mit einem anderen Namen und fragen, wie so der Werdegang einer Mitgliedschaft funktioniert und für welchen Verein du dich interessierst.

Zitat von: Sunnymaus am 01. November 2021, 00:32:08Denn der Vorstand hatte keinen arsch in der Hose gehabt uns zu kündigen
Vlt. darf der Verein keine Kündigung erteilen. D.h. der Vorstand hat keine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirksverband.
Deshalb besser den Bezirksverband fragen unter einem anderem Namen.

albertnakali

Ich verstehe Leute nicht, die nach einem harten Arbeitstag immer noch in den Garten gehen. Mir scheint, diese Leute verdienen nicht genug. Versuchen Sie, einen normalen Job zu finden. Wenn Sie nicht wissen, wo und wie Sie dies tun können, würde ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, die <a href="https://de.jooble.org/stellenangebote-drk+kreisverband/Uelzen">Site</a> zu verwenden. Ich bin sicher, Sie werden zufrieden sein.

Sunnymaus

Rosa,  zwecks der Kündigung vom Verein her muss ich Ihnen leider mitteilen dass der Verein sehr wohl kündigen kann. Denn sie kündigten ein altes Ehepaar was genau so lange den Garten hat wie mein Vater.  Der Grund war,  weil sie ein unbekannten in ihrem Garten Rasen mähen lassen haben und nicht selbst in ihrem Garten waren.  Und da kommen wir zum nächsten Thema als die Nachbarin es einigen im Weg erzählt hatte wurde gleich vom Vorstand ein Brief in jedem Briefkasten gesteckt dass die Nachbarin die beschuldigt wurde nicht betroffen wäre.  Die Nachbarin vom älteren Ehepaar ist sehr gut mit dem Vorstand befreundet.

Sunnymaus

Albertnakali,  ich habe ein schönen Beruf ich bin Erzieherin mit u3 kids trotzdem finde ich es schön im Garten zu arbeiten und um mich zu erholen.  Vielleicht sind Sie kein Mensch der gerne in der Freizeit etwas unternehmen möchte Vielleicht nur gerne vor dem computer sitzen oder tv oder in der Kneipe etwas Zeit verbringen wollen ich hingegen bin da anders und lasse mir ungern mein Zuhause wegnehmen da wo mein Großvater die erste Steine setzte um ein Haus zu bauen und für seine Familie Sicherheit zu bieten.
Und meine Eltern sind da nicht anders sie fahren gerne  80km in den Garten um dort zu arbeiten und zu leben. 
Liebe Grüße

Rosa

Zitat von: albertnakali am 01. November 2021, 15:54:29Ich verstehe Leute nicht, die nach einem harten Arbeitstag immer noch in den Garten gehen. Mir scheint, diese Leute verdienen nicht genug.
Hier geht es nicht um Geld verdienen, sondern um Spaß an der Freude (Hobby). Wenn man arbeiten muss, so wie Sie hier wirbst, dann ist es ein Muss. Solche Werbung können Sie stecken lassen. Machen Sie ihre Werbung in anderen Foren, wo sie erwünscht sind und nicht hier.
Zitat von: Sunnymaus am 01. November 2021, 16:13:02Rosa,  zwecks der Kündigung vom Verein her muss ich Ihnen leider mitteilen dass der Verein sehr wohl kündigen kann. Denn sie kündigten ein altes Ehepaar was genau so lange den Garten hat wie mein Vater.  Der Grund war,  weil sie ein unbekannten in ihrem Garten Rasen mähen lassen haben und nicht selbst in ihrem Garten waren.
Einiges verstehe ich jetzt nicht, eine Abmahnung versendet der Kreisverband und eine Kündigung der Verein?
Hat das Ehepaar vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten? Ansonsten wäre ich hier bereits dagegen vorgegangen.
Generell, vor jeder Kündigung muss eine Abmahnung ausgesprochen werden. Es gibt nur sehr seltene Ausnahmen für eine fristlose Kündigung im Kleingartenwesen.

Sunnymaus

Ich weiß nur von hören sagen,  dass das Ehepaar vom Verein gekündigt wurde.  Mit diesen Gründen wie schon erwähnt und weil sie selten in ihrem Garten waren.  Ich finde es traurig wie der vereinsvorstand mit den ältesten Mitgliedern umgehen ,denn viele Mitglieder fühlen sich zu vielen gezwungen.
Machst du keinen gemeinschafftsdienst kannst du mit der Kündigung rechnen das durfte ich aus vielen Mitgliedern hören. 
Deshalb wie kann man einen Vorstand abwählen wenn sich kein anderer dafür bereit erklärt.??
Ich hätte schon Bock und mein freund irgendwie auch aber wir sind leider keine Mitglieder geworden weil es ja angeblich keine Plätze gibt
So what??

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