Neuer Vorstand und erste MV

Begonnen von Widder14463, 23. August 2020, 11:53:30

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Widder14463

Hallo ,wir haben seit diesem Jahr einen neuen Vorstand.Dieser hat bereits viele Neuerungen und Beiträge ausgesprochen die er in der nächsten Mitgliederversammlung im September vorbringen will.Hier mal die Themen.
Beschlussfassung über Neufassungen
Beitrittserklärung / Gartenordnung / Gartenpachtordnung / Pachtvertrag
Pächterwechsel

Höhe der Mitgliedsbeiträge für Gartenpächter (Familienmitglieder, etc.)
Mitglieder ohne Garten werden zu Förderern des Vereins
Höhe Abschlagszahlung und Zwischenrechnung
Gemeinschaftsarbeiten und Ersatz - Geldleistung
Ordnungsgelder bei Verstößen gegen geltende Regeln
Wahl der Kassenprüfer für Jahreshauptversammlung 2021
Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Verschiedenes
Ende der Versammlung und Verabschiedung

Er will jetzt das auch die Kinder Mitgliedsbeiträge bezahlen sollen ,will Strafgelder bei Verstöße erheben,Beiträge erhöhen uvm.Der erste Vorstand läßt keine andere Meinung zu ,läßt den 2.Vorstand immer außen vor ,er weiß von gar nichts was der 1. Vorstand vor hat.
Er spricht ständig Abwertend über anderen Mitglieder und führt sich auf wie ein Diktator.Er will viel Geld in der Kasse haben ,obwohl es gar nicht nötig ist.Würde gern mal eure Meinung dazu hören und wäre für jeden Ratschlag dankbar.

Rosa

Der Vorsitzende kann zwar alles vorschlagen, aber in letzter Instanz entscheiden die Mitglieder auf der MV. Bringt eure Argumente auf den Tisch.

Beiträge für Kinder in einem Gartenverein habe ich nich nicht gehört. Dann müsste er ständig hinterher sein um einen Beitrag von einem Säugling zu erhalten.

Was sagt denn eurer Satzung dazu? Könnt ihr ohne weiteres Gebühren erhöhen? Strafen muss die Satzung regeln?

Vielleicht kannst du ja eure Satzung hier hochladen.

Tine987

Das wichtigste vor einer MV ist, das der Vorstand in der Einladung seine Beschlussfassung, Gartenordnung usw. bereits bekannt geben muss. D. h. er muss euch jetzt schon den genauen Textlaut/ -satz mitteilen.

Wenn zur MV nicht alle Mitglieder kommen und es wird auf der MV abgestimmt, ist der Beschluss ungültig.
Weil auch Mitglieder die nicht zur MV kommen wollen bzw. können müssen schriftlich über den Beschluss informiert werden, wie er formuliert ist.

Gartenordnung, Gartenpachtordnung, Pächterwechsel usw. kann er lt. meines Wissens nicht ändern. Hier gilt das Bundeskleingartengesetz bzw. in eurem Bundesland einheitliche Regelungen.

Die Höhe des "gewünschten" Mitgliedsbeitrages muss auch schon in der Einladung feststehen. In der MV darf dann kein höherer Betrag bestimmt werden.

Kinder und Mitgliedsbeiträge????? Würde ich als Mitglied gar nicht erst zustimmen.
In unserer Vereinssatzung dürfen nur volljährige Personen Mitglied werden.
Da gibt es auch keine Diskussion und auch gar nicht erst beschließen auf der MV.

Poste mal die Einladung mal hier hoch. Ich würde wetten, das viele der "Wunschbeschlüsse" gar nicht erst beschlossen werden dürfen bzw. kann auf der MV aufgrund fehlender Information usw.

Viele Grüße.

Widder14463

Hallo ,hier mal die Themen zur Einladung der MV.Es liegen bisher keine Schriftstücke vor wie die neuen Verträge aussehen sollen.Auch in der Satzung steht gar nichts über Arbeitsdienst und Ersatzzahlungen usw.

Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:

Eröffnung und Begrüßung

Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Feststellung der Tagesordnung und Einwände

Feststellung der anwesenden Stimmen

Berichte
- des 1. Vorsitzenden
- der Schatzmeisterin
- des Gartenwartes

kurze Aussprache über Berichte

Beschlussfassung über Neufassungen
Beitrittserklärung / Gartenordnung / Gartenpachtordnung / Pachtvertrag
Pächterwechsel

Höhe der Mitgliedsbeiträge für Gartenpächter (Familienmitglieder, etc.)

Mitglieder ohne Garten werden zu Förderern des Vereins

Höhe Abschlagszahlung und Zwischenrechnung

Gemeinschaftsarbeiten und Ersatz - Geldleistung

Ordnungsgelder bei Verstößen gegen geltende Regeln

Wahl der Kassenprüfer für Jahreshauptversammlung 2021

Beschlussfassung über eingereichte Anträge

Verschiedenes

Ende der Versammlung und Verabschiedung




Tine987

Punkt 1 - 6 sind okay.

Ab Punkt 7 wird es strittig. Hier muss der Vorstand schon die Beschlussvorlage mitteilen. Z. B. "Die Mitgliederversammlung beschließt, das .....".

Genauso wie bei Punkt 8. Auch hier muss bereits eine Beschlussvorlage bekannt sein.
Bsp. "Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Mitgliedsbeitrag erhöht wird auf 10,00 Euro pro Gartenjahr".

Wenn beides nicht vorher in der Einladung bekannt ist, ist die Abstimmung in der Mitgliederversammlung unwirksam.

Punkt 9 und Punkt 10 muss auch näher definiert werden. Ebenso wie Punkt 11 und 12. Auch hier muss bereits bekannt gegeben werden, wie der Beschluss auszusehen hat.

Ansonsten könnte ihr nur diskutieren und Vorschläge bekanntgeben, aber keinen Beschluss fassen.

Punkt 13 ist in Ordnung

Punkt 14 würde ich komplett streichen

Punkt 15 und 16 in Ordnung.

Rosa

"Wenn zur MV nicht alle Mitglieder kommen und es wird auf der MV abgestimmt, ist der Beschluss ungültig.
Weil auch Mitglieder die nicht zur MV kommen wollen bzw. können müssen schriftlich über den Beschluss informiert werden, wie er formuliert ist."

Tine diese Aussaage ist nich korrekt, da du nicht weißt, was in der Satzung steht. In der Regel steht in der Satzung "Die Mitgliederversammlung gilt als ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig, wenn eine  der  o.  g.  Voraussetzungen  erfüllt  ist,  unabhängig von  der  Anzahl  der  erschienen Mitglieder."
Mitglieder müssen nicht über Beschlüsse informiert werden. Sie müssen selbst bei anderen Mitgliedern bzw. dem Vorstand informiern. Der Vorstand kann einen Aushang in der Anlage über die beschlossenen Beschlüsse machen.

Wie Tine schon schrieb, muss der Vorstand in der Einladung oft sehr konkret über Änderungen die Mitglieder informieren. Macht er es nicht, sind die Beschlüssse ungültig.

Widder14463

Hallo in die Runde.Wie ich euch bereits berichtet habe ,gibt es am 27.9.die erste Mitgliederversammlung mit neuem Vorstand.In dier MV soll über Beschlüsse abgestimmt werden die mir und allen Mitgliedern Angst und Sorge bereiten.Wie der neue Vorstand bereits angekündigt hat wird es gravierende Änderungen geben.Nach dem ich die Schriftstücke für die Beschlussfassung lesen konnte ,habe ich festgestellt das die Mitglieder nur noch Pflichten haben ,gekündigt werden können wenn sie ihre Meinung sagen,das ein Garten nur verpachtet wird wenn auch die Kinder und Verwanten auch Mitglied werden.Auch wenn ich mein Garten abgeben und mein Eigentum an den nächsten Pächter verkaufen will ,soll das Geld dafür über den Vorstand laufen ,die bestimmen also wann ich mein Geld bekomme.Der Verein hat das Pfandrecht auf mein Eigentum im Garten uvm.Ich lade mal alles hoch und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.In der Satzung steht nichts von Arbeitsdienund Ersatzleisung ,sowie Gartenordnung oder Gartenpachtordnung,nichts steht davon in der Satzung.

Tine987

Hey,

damit der Vorstand damit nicht durchkommt einfach seine geforderten Wunschbeschlüsse ablehnen. Hier muss nur die Hälfte der anwesenden Mitgliedern den Beschluss ablehnen und schon ist die Sache erledigt. Da kann der Vorstand auch nichts mehr machen und muss das akzeptieren.

Kündigung wegen freier Meinungsäußerung? Das verstößt ja schon gegen das Grundgesetz

Rosa

Ein Verkauf meines Eigentums geht dem Vorstand nix an. Er kann in diesem Fall zwar versuchen, dass das Geld auf Vereinskonto bestimmt wird, aber es gibt einen Verkäuffer und einen Käufer. Der Verkäufer (du) schließt einen Vertrag mit dem Käufer (neuer Pächter) und ihr bestimmt, wo das Geld homgeht.
Ansonsten müsste ein Kaufvertrag zwischen Verein (Vorstand) und dir bestehen.
Sollte der Vorstand Kaufverträge mit dem abgebenden Pächtern machen, würde ich dies dem Finanzamt melden. Denn dann geht es hier nicht ehr um Gemeinnützigkeit.

Der Verein sollte mal zwischen Privat- und Vereinsrecht unterscheiden und sich auf seine entsprechenden Aufgaben konzentrieren und sich nicht in ungelegte Eier einmischen.






Tine987

Solange der Pächter seinen finanziellen Verpflichtungen nach kommt und sein Garten in einen ordentlichen Zustand ist kann er nicht gekündigt werden.
Außerdem muss wenn dann sowas auch im Pachtvertrag stehen bzwm muss der Vertrag auch neu ausgestellt werden.

Neuverpachtung wenn die gesamte Familie Mitglied ist? Wenn ich als potentieller Interessent sowas höre, dann such ich mir einen anderen Verein und die Quote eures Leerstandes steigt.
Es reicht aus wenn nur der Pächter Mitglied wird in einem Verein. Evtl. auch der Lebenspartner bzgl spätere Erbschaft oder Trennung vielleicht. Mehr braucht nicht. Kinder sowieso nicht. Das ist ein absolutes NoGo.

Der Vorstand darf sich in der Verkaufsverhandlung nicht einmischen.
Er darf nur entscheiden ob er den Interessent als neuen Pächter/Mitglied aufnimmt oder nicht.
Aber der Verkauf zwischen Alt- und Neupächter interessiert ihn nicht. Die Laube mit deren Inhalt und der Inhalt auf der Parzelle ist dein Eigentum.
Daher auch die Geldzahlung direkt und nicht über den Vorstand.

Eurer Vorstand braucht dringend mal eine Schulung im Vereinsrecht.
Hier in Magdeburg haben wir einen tollen Anwalt für Vereins- und Vertragsrecht. Der gibt 1 bis 2 im Jahr eine kostenfreie Schulung/Workshop zum Thema Vereinsrecht und Vorstandarbeit. Da bin ich immer gerne dabei und lerne auch viel.

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