unberechtigtes Hausverbot

Begonnen von Blumenboy, 13. Januar 2020, 12:53:09

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Blumenboy

Hallo liebe Gartenfreunde,
ich habe mich hier neu angemeldet da ich im Netz keine Antwort auf meine Frage gefunden habe und vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Am Wochenende wurde mir per Post vom Gartenvorstand ein Hausverbot für das gesamte Gelände eines Kleingartenvereins zugestellt ohne die gesetzliche Grundlagen oder Gründe zu benennen. Müssen diese angegeben werden, da ich die Anlage seit über 3 Jahren nicht mehr betreten habe und wie kann ich dagegen vorgehen, da es reine Schikane ist?

Hintergrund: In der Kleingartenanlage hatte ich bis vor 3 Jahren den Garten gemeinsam mit meiner Exfrau und nach der Trennung hat sie diesen bis heute weiter bewirtschaftet. Leider drangsaliert sie mich seit Jahren mit erfunden Anzeigen und Verleumdungen. Weiterhin wurde sie im letzten Jahr als Beisitzerin in den Gartenvorstand gewählt und hat somit auch Zugang zu entsprechenden Unterlagen und hat nun wieder etwas gefunden um mich zu nerven.
Es wäre super wenn ihr mir sagen könnt, wo ich die Regelung für Hausverbote in Kleingartenvereinen finde oder Tipps habt, da ja eine Kleingartenanlage auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Danke schon mal für eure Hilfe und ich durchstöbere erstmal eure Seite

peter

 "ein Hausverbot für das gesamte Gelände eines  Kleingartenvereins"

Ich gehe davon aus das die Anlage auf Öffentlichem
Grund (Stadt)ist ,da geht so etwas garnicht.

"wurde sie im letzten Jahr als Beisitzerin in den Gartenvorstand gewählt und hat somit auch Zugang zu entsprechenden Unterlagen und hat nun wieder etwas gefunden um mich zu nerven. "

Sie hat als Beisitzerin kein Recht auf Einsicht in
die Unterlagen des Vereins da Sie nur die Verbindung
zwischen Vereinsmitgliedern und Vorstand ist.

diabel

Die meisten Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen und ich gehe davon aus, dass auch hier der Fall ist. Da der Vorstand in Kleingartenanlagen das Hausrecht hat, kann er bei groben Verhalten Verweise und auch Hausverbote erteilen. Hausverbote beziehen sich meisten auf vereinseigene Einrichtungen. Da hier offenbar das Hausverbot willkürlich, sogar auf öffentliche Wege ausgesprochen wurde,  würde ich vorsichtshalber schriftlich widersprechen und parallel den Stadt-/Bezirksverband kontaktieren.

mirness

Bei so einem Hausverbot kann ich dir nur empfehlen, dass der Kauf von einer anderen Person in deiner Familie durchgeführt wird.

LG

Blumenboy

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Ja, die Anlage ist auf öffentlichem Grund der Stadt und nachdem ich mich etwas informiert habe, kann ich dort auch spazieren gehen oder Bekannte besuchen. Nochmals, es gab nie irgendwelche Vorfälle die ein Hausverbot begründen würden.

Unterschrieben wurde das Hausverbot "wahrscheinlich" vom Vorstandsvorsitzenden, aber das Datum hat eindeutig meine Exfrau geschrieben. Da das Schreiben auch den Briefkopf des Vereins hat, bin ich davon ausgegangen, dass Vorstandsmitglieder (Exfrau ist 2.Vorsitzende geworden) auch unterschriftsberechtigt ist.

Ich war letzte Woche beim Regionalvorstand und dieser wollte sich mit dem Gartenvorstand in Verbindung setzen. Sie sind derselben Meinung, das dieses Hausverbot willkürlich ausgesprochen wurde. Eine Wiederspruch oder Einspruch werde ich diese Woche rausschicken. Mal schauen ob ich darauf eine Reaktion bekomme :)

Mariann Hillinger

Hallo!
Ich würde mich in deinem Fall von einem guten Anwalt beraten lassen. Meiner Meinung hast du nämlich schon wegen der bewussten Verleumdungen etwas in der Hand.

diabel

Hallo Blumenboy,

danke für dein Feedback. Es freut mich sehr, dass diese Angelegenheit so schnell eine Wende zu deinen Gunsten nahm und der Regionalverband deiner Ansicht ist, dass dieses Hausverbot willkürlich ausgesprochen wurde.

Da es sich hierbei, aufgrund des Briefkopfes und der Unterschriften um ein offizielles Schreiben des Vereins handelt, soll der Vereinsvorstand das willkürlich ausgesprochene Hausverbot auch schriftlich zurücknehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, frag beim Regionalverband noch mal nach, ansonsten kannst du dich immer noch an das Ordnungsamt wenden. Denn ich glaube, dass der Vorstand hier seine Befugnisse erheblich überschritten hat und du kannst die öffentlichen Wege betreten und Freunde besuchen.

Blumenboy

Hallo zusammen,
da es hier vielleicht einige interessiert, grabe ich meinen alten Thread wieder aus und bringe euch auf den aktuellen Stand.

In 2 Wochen geht es vor Gericht, da ich gegen den KGV bezüglich des Hausverbots geklagt habe. Bis Anfang August habe ich keine Begründung vom Vorstand bekommen und somit blieb mir auch nichts anderes übrig. Wie vermutet steckt meine Exfrau dahinter und es hat sich herausgestellt, dass sie den neuen Gartenvorstand, in welcher Form auch immer, zur Aussprache des HV überredet hat. Ich soll sie im Garten belästigt und aufgelauert haben etc. Natürlich wurde das alles nur erfunden, um sicherzugehen das ich meine Kinder nicht in der Gartenanlage besuchen werde oder zufällig antreffe. Ich sehe meinen Sohn übrigens jede Woche...

Ich bin gespannt wie das Gericht die Sache sieht, da es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt und meine Exfrau nur wegen Ihrer persönlichen Belange den KGV mit reingezogen hat. Bei einem Schuldspruch muss der KGV die Kosten tragen. Die Mitglieder werden begeistert sein :o



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