Umfrage zu Pachtinstrumenten

Begonnen von verbandsfrei, 07. April 2017, 11:29:45

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verbandsfrei

Liebe Forums-Mitglieder,

im Rahmen meines Studiums möchte ich mich in naher Zukunft eingehender mit den Pachtverhältnissen im Kleingartenwesen beschäftigen und würde dafür gern die bei euch, in euren Vereinen und Verbänden verwendeten Instrumente und vorliegenden Zusammenhänge abfragen.
Da ein Teil der Ausarbeitung bestimmt auch psychologische Betrachtungen sein werden, bitte ich euch, die folgenden Fragen unbedingt genau in der Reihenfolge abzuarbeiten, wie ich sie gestellt habe. Also, los geht's:

1. Aus dem Stand heraus und ohne auf den Unterpachtvertrag zu schauen: Von wem haben Sie Ihre Parzelle bzw. Ihren Garten gepachtet? Wer ist Ihr Verpächter und Vertragspartner im Unterpachtvertrag?

2. Gehört ihr Verein zu einem Verband?

2.1. Wenn "ja" bei 2.: Sind sie selbst persönlich Mitglied in diesem Verband?

2.2. Wenn "ja" bei 2.: (absolut freiwillig Angabe!) Welchem Verband gehört ihr Verein an?

3. Schauen Sie jetzt auf Ihren Unterpachtvertrag: Wer ist laut Vertrag Verpächter - Ihr Verein, der Verband oder wer sonst?

4. Wie ist Ihr Verein in die pachtrechtlichen Beziehungen eingebunden? Ist der Verein Zwischenpächter, d. h. der Verein pachtet selbst und verpachtet an die einzelnen Unterpächter weiter (wenn ja, von wem pachtet der Verein)? Oder ist der Verein vom Verpächter nur bevollmächtigt, für diesen die Unterverpachtung vorzunehmen (wer ist der Verpächter und Vollmachtgeber)?

5. Wer trägt die Pacht für leerstehende Gärten? Oder anders gefragt: wer trägt die Differenz zwischen tatsächlich eingenommenen Pachtgeldern der einzelnen Unterpächter und der an den Verpächter/Bodeneigentümer abzuführenden Summe?

6. Wer trägt die Kosten, die rund um die Kleingartenanlage anfallen, insbesondere Kosten der laufenden Pflege von Gemeinschaftsflächen sowie der Rechtsverfolgung gegen Unterpächter, denen gekündigt werden musste? Wer ist Kläger in einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren (Herausgabe und Räumung der Parzelle)?

7. Wer trägt die Kosten für die Beräumung von Parzellen, wenn der herausgeklagte Unterpächter nicht herangezogen werden kann?

Die Antworten wären für mich sehr interessant, weil ich damit bereits vor Beginn der eigentlichen Ausarbeitung die grobe Richtung erkennen kann.

Vielen Dank im Voraus!
verbandsfrei

GartenDialog 2026Foto: Petra Richli

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