Pacht höher wegen leestehender Gärten im KGV e.V.

Begonnen von Hardy, 05. Juni 2016, 10:50:09

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Hardy

Wer trägt das Leerstandsrisiko in Kleingartenanlagen? Oder: Leerstand ist keine Rechtfertigung die Pacht zu kürzen
vgl. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte einen solchen Fall zu entscheiden (Urt. v.26.03.2014, Az. 9 U 57/14). oder Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert* suchen über Google.
Hardy

Nostradamus

Hardy
Das ist doch logisch .Der Verein muss die Pacht für das gesammte gelände bezahlen .Wenn einig Gärten keine Pacht einbringen ,ist der Verein in der Pflicht und die anderen Pächter auch .Da brauch man kein gerichtsurteil.Also wird zu einer Absicherung der zu zehlenden Pacht eine Umlage erhoben ,um die Fixkosten abzu sichern

Alf

Im Prinzip hat unser Hellseher ja nicht Unrecht, nur sollte er sich mal über den Inhalt bzw. die Bedeutung des Begriffs "Umlage" richtig informieren.
Dass die Pacht für Gemeinschaftsflächen und leerstehende Parzellen von allen Pächtern gemeinsam zu tragen ist, steht schon im Unterpachtvertrag. Zumindest in Sachsen, mag sein. in Brandenburg regelt man das anders.

Nostradamus

Alf
Hören sie doch auf sich ihre Phantasiegesetze selbst zu machen.Da gibt es in Sachsen und in Brandenburg keine Unterschiede .Sieh BGB  und ZPO die sind Bundesweit zuständieg,genau wie das Vereinsrecht.Ansonsten ist die Vereinssatzung laut BGB zuständig.Die Vereissatzung regelt auch die Umlage ,wenn ein Mitgliederbeschluss vor liegtund rechtskräftig ist.Ich gebe Ihnen gerne Untericht im Vereisrecht ,Satzungs Recht und BGB .Ich habe mir nicht umsonst die Bücher für einige hundert Euro gekauft.Sollten sie Bedarf haben .Ich emphele das Handbuch für den Vereinsvorsitzenden .,vom Verlag Vereinswelt .de .Kostet ca 30 Euro und ist im Internet zu bestellen.Also hören sie auf sie Wichtigtuer.Sie hatten am 3.6 die Gelegenheit mit Fach kompetenten Personen zu sprechen .Wir haben vergeblich gewartet.Das können c50 Personen bestätigen ,die als Gäste geladen waren.Auch nicht über Internet .Nun meine Frage ,warum haben sie gekniffen????

Hardy

Nun so steht das Thema über leerstehende Gärten im §1 im Unterpachtvertrag des LV Sachsen"Mit verpachtet ist der auf den Kleingarten entfallende aktuelle Anteil der Gemeinschaftsflächen. Leerstehende Gärten gelten als Gemeinschaftsflächen
•Quelle: Unterpachtvertrag V Sachsen
Wie ist das im Unterpachtvertrag in BB bzw. in Fürstenwalde beschrieben, Dieter?
Hardy

Nostradamus

Hardy
Die Frage kann ich dir auf Anhieb so nicht beantworten ..Unser Verein hat das gesammte Gelnde ,Gärten undGemeinschaftsfläche.Die Gemeinschaftsflächen sind anteilig in den Pachtverpflichtungen der Pähter mit involtiert.Ist aber im BGB so fgormuliert.Der Verein ist für die gesammt gepachtete Fläche verpflichtet zu zahlen .Wer soll das sonst machen.Bloss in unseren Verein ist der Regionalvwerband zuständig als Zwischenverpächter,Wir haben alle einen Pachtvertrag mit dem RV.Die Pacht für die G-Flächen sind dort Mitinhalt.So ist das auch bein euch .Ihr habt doch die Gemeinschaftsflächen nicht einzln gepachtet ,sondern die Fläche insgesammt.Oder habt ihr geteilte Pachtverträge???

Nostradamus

Hallo Hardy und Alf vom anderen Stern
Der Lv  Sachsen hat ein hervorragendes eigenes Forum .Warum meldet Ihr euch dort nicht an.Dann könntet ihr eure Fragen direkt stellen,die dem Pachtrecht betreffen.Wenn ich mir die Homepage ansehe,ist diese hervorragent.Nichtbso schlampig und runter gekommen wie in Brandenburg.Da wird man als Brandenburger Kleingärtner richtig neidisch bei someiner guten ASrbeit des LV ,wie in Sachsen .Unser LV ist finsteres Mittelalter .Dieter

Nostradamus

Hallo Hardy
Antwort auf deine Frage ..Wir bezahlen die Pcht für unsere Gärten .Die Gemeinschaftsflächen werden gesondert ausgewiesen und pro Parzelle auf den einzelnen Pächter umgelegt .Wird aber ausgewiesen .Anteilig für Gemeinschaftsflächen.Wir hatten das Pech noch nicht freie Parzellen zu verrechnen .Bei uns ist alles ausgbucht

ThomasDMG

Grundsätzlich muss es der Verein zahlen und wer ist der Verein ?

Die Mitglieder.

Punkt.

Wie der Verein das regelt ist Mitgliedersache und muss in der Satzung niedergeschrieben werden.




Hardy

Dieter in Fürstenwalde, bei uns steht das so, wie ich es aus dem Unterpachtvertrag formulierte. Gemeinschaftsflächen, wie unsere 2 Parkplätze und alle Wege zu den Einzelgärten sind Vereinseigentum und dafür muß jeder Parzelle seinen Anteil zahlen, wie auch bei leerstehenden Gärten. Die haben wir aber nicht.
Hardy

Nostradamus

Hardy
Ich kann deine Diskusion nicht nachvollziehen .Das ist doch das selbe wie bei uns,und wie Thomas zum Ausdruck bringt .Der Verein und der Verein sind die Mitglieder.
Hardy eine Frage in welchen Territoalbereich ist dein Verein odr Kreisverband ,wie ihr das nennt???

Hardy

Dieter, da es bei Dir, Thomas und bei mir, Nähe Freital, so ist, wie wir es beschrieben, ist ja alles ok.
Nenne doch bitte mal den Namen des Vereins in oder Nähe Hohenstein-Ernsttals, nach dem ich Dich mal fragte.
Schöne Woche!
Hardy 

Nostradamus

Bei richter Vereinführung und Verwaltung ist es in der Ganzen BRD so.Es gibt bloss dieverse Vorstände ,die sich ihre Gesetze slbst machen .Zu dem Vereinsnamen .Ich habe Alf am 3.6 die Möglichkeit geboten ,sich mit zuständigen Personen selbst zu unterhalten .Er hat die Gelegenheit nicht genutzt .Man hat mich gebeten ,keine weitern Auskünfte zu geben,und als Aussenstehender Sillschweigen zu Bewahren.Tut mir leid

Witti

Verband verpachtet an den einzelnen Kleingärtner.
(Der Verein vor Ort erhält vom Verband nur eine ,,Vollmacht" oder einen ,,Auftrag".)
Dieses Konstrukt ist auch in Sachsen mit der ,,Verwaltungsvollmacht" weit verbreitet. Klar wird daraus, dass der Verein nicht in die Pachtverträge involviert ist. Er ist nur Mittler zwischen Verband (Verpächter) und einzelnem Kleingärtner (Unterpächter).

verbandsfrei

Korrekt, Witti!
Das Verpachtungs- und damit auch Leerstandsrisiko trägt der Verpächter. In großen Teilen Sachsens wie auch bundesweit (leider) ist der Knebelvertrag "Verwaltungsvollmacht" weit verbreitet. Und obwohl die Vereine damit weder Pächter noch Verpächter sind, wird ihnen häufig weiß gemacht, sie müssten stets die Pacht für die Gesamtfläche an den Verband (tatsächlicher Verpächter) überweisen. Das ist Nonsens und schrammt m. E. arg am Betrug vorbei. Der nur beauftragte Verein hat nur die im Namen des Verbandes eingenommenen Pachtgelder weiterzuleiten. Wie der Verband an die Pacht für leerstehende Parzellen kommt, ist sein Problem. Hat er das mit seinen Unterpächtern nicht vertraglich geregelt (dynamische Gemeinschaftsflächenberechnung - leerstehende Parzellen = Gemeinschaftsfläche), hat er keinen Anspruch auf die Leerstandspacht.

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