"Abmahnung" wegen angeblicher "Totaler Verwilderung"

Begonnen von Witches, 18. Juli 2015, 17:25:54

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Witches

Hallo an alle und einige Fragen.
Seit Juni gibt es bei uns einen neuen 1. Vorsitzenden, der kurz nach seiner Wahl a) unbefugt (ohne mich zu fragen in meiner Abwesenheit) zu einer Begehung in meinen Garten gekommen ist. Mich einige Tage darauf - ohne sich vorzustellen - persönlich "angemacht" hat. Wobei ich fragte, was ihn das anginge.
Nun erhielt ich eine Abmahnung - übrigens nicht formgerecht - wegen "Totaler Verwilderung durch Gras/Bäume und Wildkräuter" incl. Androhung von Ausschluss und Kündigung und die Aufforderung zu einem Gespräch. Ungerechtfertigt, meiner Meinung nach. Ich habe sie schriftlich zurückgewiesen. Nun zwei konkrete Fragen.  Was ist eine totale Verwilderung? Nicht gemähter Rasen? und kann ich zu diesem Gespräch Zeugen mitnehmen, um ein sachliches Gesprächsklima sicherzustellen? Im Übrigen ist keiner meiner Gartennachbarn der Ansicht, mein Garten sei verwildert, schon gar nicht "total verwildert". Danke für baldige Antworten.

Hardy

Hallo Witches,

Ausschluss (a) und Kündigung (b) sind zwei Seiten einer Medaille:
a)betrifft die Mitgliedschaft und ist in Deiner Vereinssatzung geregelt, wer das endgültig beschließen kann.
b) betrifft den Pachtvertrag und den kann nur der Verpächter kündigen, lt. § 8 oder 9 Bundeskleingartengesetz.

Also beide Dokumente anschauen.

Der Zutritt zum Garten ist auch für VS-Mitglieder nur mit Zustimmung des Pächters möglich, wie bei einer Mietwohnung. Google mal unter Hausfriedensbruch.

Den VS müsstest Du ja kennen, wenn er auf einer MV ins Amt gewählt wurde. Natürlich kann er sich nicht vorstellen, wenn er während Deiner Abwesenheit im Garten war.

Dass Du eine Abmahnung wegen "Totaler Verwilderung" erhalten hast, kann ich nach Deinem Text nicht nachvollziehen, ein Foto wäre da gut. Dies auch während der Aussprache. Aber diese bitte nur während einer VS-Sitzung, denn die vorige Abmahnung kann ja nur das Ergebnis einer VS-Sitzung gewesen sein.
Ob Du jemand mitnehmen kannst, liegt in Verantwortung des VS. In der Regel sind sie nicht öffentlich. Du hast das Recht, zu Deinem Thema einen Protokollauszug der VS-Sitzung zu erhalten.

Schön wäre es, wenn Du uns hier ein Feedback gibst!

Hardy   


Witches

Danke Hardy, das Du so schnell geantwortet hast! Zum neuen Vorstand: Für alle eine Überraschung, es sollte nur ein/e neue/r Schriftführer/in gewählt werden. Ich konnte nicht teilnehmen, weil diese Versammlungen immer nur an Werktagen abgehalten werden, an denen ich arbeiten muss. Schriftliche Benachrichtigungen werden nicht versandt, es wird verlangt, das man sich selbst kundig macht. Soweit alles noch erträglich. Aber der Mann, der mich an meiner Gartenpforte angemacht hat, hat sich weder namentlich vorgestellt und auch nicht gesagt, das er der neue Vorsitzende sei.
Der Unterschied zwischen a und b ist mir klar, ich habe auch fleissig recherchiert, komme aber immer zu dem Resultat, dass für beides besondere und schwerwiegende Gründe vorliegen muss. Den ich nicht sehen kann: Alle Vorschriften sind beachtet - im Gegensatz zu sehr vielen anderen Mitgliedern im Verein. Das betrifft sowohl die gärtnerische Nutzung als auch den Zustand der Laube: Ich habe keinen Fernseher und keine Satellitenschüssel oder gar Alarmanlage!
Danke für den Tip mit dem Hausfriedensbruch, das ist ein Aspekt, den ich noch nicht berücksichtigt habe.
Fotos: Ich habe nur eine Digitalkamera und kann es nicht rechtzeitig "normal" ausdrucken. Hier kann ich sie aber heute abend gerne hochladen - bin gleich im Garten, obwohl es regnet :-)
Ob das kommende Gespräch eine Vorstandssitzung ist, weiß ich nicht, aber Protokoll werde ich anfordern und auch selbst eines führen. Ich nehme mir trotzdem einen Gartennachbarn mit, nur für alle Fälle.
So ungern ich zu einer solchen Feststellung komme, aber dieser 1. Vorsitzende hat ein Benehmen und Auftreten, wie ein alter Nazi. Und meine jüngeren Gartenfreunde sind da ebenfalls zu diesem Schluss gekommen. Keiner konnte bei der MV da sein (arbeitende Bevölkerung!) und jetzt sind wieder "Alte" im Vorstand: Dieser Mann und zwei verhuschte ältere Damen, die aufs Wort parieren.
Mal gucken, wie es weitergeht, ich gebe auf jeden Fall Feedback! Danke und noch einen schönen Sonntag, Monika

PIT

Hallo Monika

Ihr habt ja ein tolles Vereinsleben, Vorsitzenden, Gartenordnung, Satzung usw.!!!!!
Hier läuft ja sehr viel falsch.
Warum wird Vers. nicht Abends oder Sbd. gemacht?
Wieviel Parzellen habt Ihr ?
Ist der "Neue" Rentner, dass er gleich paar Tage nach der Wahl zu Dir unangemeldet in den Garten kommt ?
Du bist wohl seit " langem" sein Freund ???
Dann die Frage der Einladung zur Vorstandswahl, geht ohne schriftl. oder mindest im Kasten schon garnicht !!!!
Wenn nur Schriftführer gewählt werden sollte und dann plötzlich auch Vors. geht garnicht !!!
Du solltest Dich an KV wenden und diese Vers. überprüfen lassen, ich glaube sie ist ungültig usw.!!!


Hardy

Hallo Monika und Pit,
Euer Beitrag zu der Arbeit dieses Vorstandes veranlasst mich nochmal einen Link zu Fallstricken bei der Vorbereitung von MV nochmal einzustellen;
https://www.bpg-muenster.de/fachpublikationen/artikel-scheffer.pdf

Hardy

PIT

Hallo nochmal.
Meine Antwort war nicht an Monika sondern Witches gerichtet, hatte es verwechselt.
Da liege ich ja mit meiner Meinung sehr richtig, wie aus LINK ersichtlich.
Bei Euch im Verein geht wirklich viel verkehrt !!!
Hier würde ich mich an höhere Instanzen wenden.
Gruss PIT

Witches

Witches und Monika - one and same  8)

Witches

Feedback in Kürze: Desaster ist geschmeichelt. 20!!!!! Vorladungen nur am vergangenen Sonntag wegen Totaler Verwilderung, 1 wegen Nutzung als "Spiel- und Bolzplatz", 3 Kündigungen seitens Pächter wegen Unverschämtheit des 1. Vorsitzenden, darunter ein Obmann, beide freiwilligen Helfer für das Kinderfest haben den Job geschmissen und gesagt, er könne es sich sonstnochwohin stecken, Fest findet also nicht statt. Meine Zurückweisung der Abmahnung habe er nicht erhalten (gut das ich sie in Kopie dabei hatte und vor Zeugen noch einmal übergeben habe). Daraufhin wurde ich angebrüllt, mein Brief sei absoluter Schwachsinn und ich könne mir mein "Gartenhaus auf den Buckel binden und verschwinden" dann wisse ich, welche Rechte ich habe. Und als letztes Angebot, ich solle bis zum 31.8. jeweils zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin 50 - 80 cm "freiräumen". Meine Erwiderung, dass somit in Kürze zwischen allen Gärten eine Schneise von 1 m bis 1,60 m Kahlschlag Vorschrift seien, wurde von ihm überhört. Mein Zeuge und Garten-Nachbar wurde kreidebleich, hat er doch Blumen und Sträucher direkt bis an den Zaun gepflanzt (in Absprache mit mir), von meiner Seite wächst u.a. eine Magnolie, ein Jasmin, zwei kleine Rhododendren (und Blumen). Im Übrigen wurde ich brüllend darauf hingewisen "Wie es in den Wald hineinschalle ..." Mein Kommentar, das er sich das wohl zuerst als Kalenderblatt aufhängen solle, war der Beruhigung der Diskussion sicherlich nicht förderlich. Das mein sonst extrem ruhiger Nachbar ebenfalls rumgebrüllt (Nach der Bemerkung: Wer sind Sie denn überhaupt! Sie haben hier gar nichts zu melden!) hat und ohne zu überlegen die sofortige Kündigung offiziell abgegeben hat, sicherlich auch nicht. Weitere Sprüche des Vorsitzenden (zu anderen Mitgliedern): Die Alten, die sich selbst nicht mehr kümmern können, kriegen jetzt endlich die Kündigung ... und: Berufstätige haben hier nichts verloren, die haben nicht genug Zeit für den garten. Nur, das ihr eine Idee habt. - Ich habe darum gebeten, eine Liste aller Vereinsmitglieder zu erhalten. Wurde mir verweigert. Ich denke Kündigung ist keine Lösung, vielleicht eine Vollversammlung und Neuwahl. Leider habe ich kaum Zeit und noch wesentlich weniger Ahnung, wie man so etwas auf die Beine stellt. Habt ihr eine Ahnung? Wenn keiner was tut, muss ich es halt machen und mir Verstärkung suchen. Danke für Zuhören!

Hardy

Hallo Witches,

"Ich denke Kündigung ist keine Lösung, vielleicht eine Vollversammlung und Neuwahl. Leider habe ich kaum Zeit und noch wesentlich weniger Ahnung, wie man so etwas auf die Beine stellt. Habt ihr eine Ahnung? Wenn keiner was tut, muss ich es halt machen und mir Verstärkung suchen. Danke für Zuhören!, so schreibst Du.

Die Vollversammlung inkl. Neuwahl ist nach § 37 BGB (Minderheitsbegehren) möglich. Schau Dir mal diesen Teil im BGB an und Google mal unter dem Begriff Minderheitsbegehren.
Was steht in Eurer Satzung zum Minderheitsbegehren oder zur Einberufung außerordentlicher Versammlungen dazu. ? Die Verstärkung brauchst Du!
Hardy


Witches

Hallo Hardy,
danke für die Hinweise. In der Geschäftsordnung bin ich noch nicht fündig geworden, aber ich hatte auch noch nicht viel Zeit, das genauer zu recherchieren.
Ich würde ja auch gerne ein paar Bilder meines Gartens hochladen, leider liest mein Laptop im Moment die Chipkarte nicht, muss ich also noch ein bisschen tüfteln.
Wenn es Dich/euch interessiert, lasse ich Euch wissen, wie es weitergeht. Hab noch einen schönen Tag, Monika

Nachtigall

Hallo Monika,

ich bin neu hier, aus Hamburg und hab mich grad angemeldet.

Mit Entsetzen hab ich diesen Thread gelesen und bin erschüttert, wie - anscheinend auch in anderen Bundesländern - die Vorsitzenden mit den Pächtern umgehen! Das ist ja schlimmer als Wildwest oder in Fernsehserien!

Aber warum ich jetzt hier antworte ist einfach meine Neugier:
Wie ist denn diese grauslige Sache ausgegangen?

Vielen Danke schon Mal für die Antwort und freundliche Grüße, Ingrid

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