Umlage Wasser und Stromverlust

Begonnen von drdro, 20. Februar 2013, 16:12:28

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drdro

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir eine kurze Antwort geben.

In unserer Anlage hat sich im letzten Jahr ein Wasser und Stromverlust aufgetan aufgrund a.) Langer Zeitraum des ablesens, b.) technisch bedingter Verlust (Kriechstrom etc.) und c.) tatsächlicher Verlust.

Meine Frage, wer muss diesen Verlust tragen

a.) als Umlage in der Jahresrechnung der Kleingärtner
b.) durch den Verein, also später indirekt durch den Mitgliedsbeitrag
c.) ???

Es ist klar, das dem Problem des Verlustes an sich auf die Spur gekommen werden muss, aber erstmal steht der Verlust da.

Wäre über Antworten von euch sehr dankbar, da unsere JHV kurz bevor steht und man so Fragen und Antworten kann.

Gruß

drdro

Peter, Pan

Hallo drdro,
ganz einfach, Verlust trägt die Gemeinschaft und die angefallene Summe wir geteilt durch die Pächter und als Umlage in der Jahresrechnung mit beglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan

Hardy

Peter Pan und drdro,
ja,das wird bei mir im GV direkt als Elektro- oder Wasserdifferenz in der Jahreskostenabrechnung mit all anderen Positionen ausgewiesen. Aber nicht als Umlage. Diese müssen nach einem Urteil des BGH (BGH - LG Franfurt/Oder - AG Strausberg 24.9.2007 II ZR 91/06)Satzungsbestandteil sein und extra in der jeweiligen MV beschlossen werden.
Hardy

gino

Hallo, ist es nicht vollkommen egal, wie das Ding heißt?? Fakt ist, die Kosten müssen gegenüber den Stadtwerken o. sonstigem Anbieter beglichen werden.
Und Fakt ist auch, dass die Endverbraucher daführ löhnen müssen.
Die "Pansche" Methode ist m. E. die unkomplizierteste und wird bei uns ebenso gehandhabt.
Warum sollten dazu Gerichte bemüht werden?
Man kann alles auch kompliziert machen, wenn es leicht zu lösen wäre!!
Bei uns gab es mal Diskussionen, die Verluste prozentual nach Verbrauch in Rechnung zu stellen.
Wir haben dann die Gruppe, die das vorgeschlagen hatte, gebeten, es doch für alle 130 Mitglieder für Strom und Wasser berechnen.Das Thema war sehr schnell vom Tisch!!
Wenn der Verlust sooo enorm wäre, es ging aber nur um Beträge unter 1 €!!

By the way: Mit dem Mitgliedsbeitrag hat der Verbrauch gar nichts zu tun. gino

Tapsi

Hallo,
in der gelben Satzung steht:
$33 Die Abrechnung von Verbrauchskosten:
Die Kosten des Verbrauches von Wasser und Strom sind anteilmäßig oder nach dem jeweils individuellen Verbrauch(Zwischenzähleranzeige) von dem Gartenpächter zu bezahlen.
Nicht erfasste Verbrauchskosten (Schwund, Verluste,Zählergebühr) sind anteilig zusätzlich auf die Gartenpächter umzulegen.
Dieses wird bei uns seit Jahren ohne Probleme umgesetzt.

Gruß

Tapsi

manolie

Hallo,
wir haben das gleiche Problem. Mir ist auch klar, dass z.B. Wasserschwund auf die Pächter umgelegt werden muß, nur was so ärgerlich ist: Bei uns wurde im letzten Jahr angeblich die 'Schwund-Quelle' gefunden. Aber in schöner Regelmäßigkeit wurde auch in diesem Jahr wieder ein hoher Schwund berechnet. Ich verbringe den kompletten Sommer in meinem Kleingarten, muss trotzdem Jahr für Jahr (und das sind bereits viele) zu meinem Jahresverbrauch noch einmal das Doppelte (fast Cent-genau) für den Schwund zahlen. Ohne detaillierte Aufschlüsselung o.ä.! Einfach unter der Option Schwund! Basta! Das kann doch nicht richtig sein. Aber einen konkreten Ansprechpartner gibt es auch nicht, denn der Vorstand nebst Anhängsel zählen lieber die Bierflaschen im VH. Man fühlt sich sehr hilflos.  :-\

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