was soll ich bloss tun?

Begonnen von klara, 20. August 2012, 13:13:21

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klara

Unser Vorstand verlangt von uns, dass wir die Bäume hinter unserer Hecke entweder fällen oder auf 1 m (!) zurückkurzen.
Dazu muss man sagen, dass die Bäume um die 10 Meter hoch sind und wir den Garten erst seit einem Jahr besitzen (sind also nicht erst im letzten Jahr 10 Meter gewachsen).
Ich habe mich damals für den Garten genau wegen diesen Bäumen entschieden und sehe es auch nicht ein gesunde Bäume in denen Vögel nisten zu fällen.
Hinzukommt, dass ich dazu auch gar nicht in der Lage bin dass selber zu machen und schon gar nicht das Geld dazu haben jemanden damit zu beauftragen.
Das Problem ist, dass ich innerhalb der nächsten 2 Monate aber die Bäume fällen muss da ich sonst eine Strafe von fast 1000.- bezahlen muss.
Ich bin nun stark am überlegen den Garten wieder aufzugeben - muss ich dann trotzdem die Bäume fällen oder kann dies mein Nachpächter tun ohne dass ich mit der Strafe rechnen muss.

Verzweifelte Grüße,
Klara

gino

Hallo, Klara, zuerst mal ganz ruhig bleiben  ;)
Zunächst : bist du in einer Kleingartenanlage und was für Bäume sind das?

Da du den Garten erst seit einem Jahr hast, ist der Vorstand in der Pflicht. Wenn dir der Garten mit so großen Bäumen vom Vorstand übergeben wurde, ist das dessen Verschulden.
Fakt ist, dass solche großen, ich nehme mal an, Laub- aber nicht Obstbäume, in einem Kleingarten nichts zu suchen haben und spätestens bei Pächterwechsel entfernt werden müssen!!
Gibt es kein Übergabeprotokoll zum Pächterwechsel? Darin müsste sowas vermerkt sein.
gino

klara

Ja es gab ein Übergabeprotokoll, worin drin stand, die Sichtzäune + 1 Schuppen zu entfernen was ich auch tat, jedoch nichts von den Bäumen.
Wie gesagt, ich habe mich auch für den Garten genau wegen dieser Bäume, entschieden.

klara

achso, das sind 2 hohe Zypressen
mehrere Laubbäume (z.b.Birken)
und ja ist in einerm Kleingartenverein.

gino

Hallo, Klara, sicher gibt es bei euch im Verein regelmäßige Vorstandssitzungen.
Zu so einer würde ich mich mal anmelden, das Übergabeprotokoll mitnehmen und nach den plötzlichen Gründen für das Entfernen der Bäume fragen und warum du die Kosten übernehmen solltest!
Es ist definitiv so, dass die wegmüssen (gerade Birken entsprechen in keiner Weise einer kleingärtnerischen Nutzung s. Bundeskleingartengesetz und die Aussagen zum Wesen eines KG).
Ich würde an deiner Stelle nach dem Gespräch mit dem Vorstand das Gespräch mit dem Regionalverband suchen und dir sollte schon klar sein, dass es für dich nur um die Kosten geht. Die würde ich auf gar keinen Fall übernehmen. Aber die Bäume werden wohl entfernt werden, das wird sonst für den Verein teuer (u. U. wird die Anlage dadurch als Naherhohlungsgebiet deklariert -- höhere Pachtkosten)
Ähnliches hab ich mit Obstbäumen durch.
Ich habe meinen Garten im Frühjahr 1992 gekauft und im Herbst hieß es, ich müsse alle Obstbäume entfernen, weil die Obstbäume ab diesem Jahr auf der anderen Gartenseite neu gepflanzt werden müssen. Bodenmüdigkeit.
Nun hatte ich ohne jede Info durch den Altpächter bzw. den Vorstand die Bäume ja mit bezahlt, auch im Protokoll war dazu nichts vermerkt.
Ich musste mich nicht lange anstrengen, ein Gespräch mit dem damals noch Kreisvorstand und es war alles erledigt.
Die Kosten hätten wegen deren Versäumnis vom Verein bezahlt werden müssen--- meine Bäume stehen heute noch und tragen noch immer. Viel Erfolg und gute Nerven, du bist im Recht, wenn du dich weigerst, die Kosten zu tragen.
Lass mal wieder von dir hören!! gino

wolfram

Hallo Klara,
ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG!!! Wenn das eine KG ist, wer ist der Verpächter? Welches Bundesland? Wenn ein Verein dir eine Auflage erteilt muss sie noch lange nicht rechtens sein und du kannst sogar eine Strafe durch die Behörde bekommen. In Berlin müsste dafür beim zuständigen Bezirksamt erst einmal eine Fällgenehmigung beantragt werden, da man sonst bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen darf.
Dann das BKleinG verbietet keine Laubbaume! Selbst Nadelbäume nicht PUNKT!!! Es steht nur in einem Kommentar zu diesen Gesetz das Nadelbäume keine Nutzen haben. Jeder der sich mit der Materie (Biologe) etwas besser auskennt kann Dir bestätigen das Laubbäume eine sehr großen Nutzen haben - auch in Kleingärten(Nistplätze für Vögel, Laub für Boden/Bodenqualität = Bodengenese und so weiter). Darauf kommt es aber auch nicht an. Wie schon oft gesagt ist das BKleinG eine nachgestelltes Gesetz des BGB. Darum auch in die entsprechende Baumschutzverordnung schaun. Bei eine Höhe von 1,30 m gemessen vom Boden darf der Umfang (nicht Durchmesser) des Hauptstammes nicht Größer/Gleich 80cm sein damit gefällt werden darf. Dann dürfen diese Bäume nur mit gesonderter Genehmigung durch die zuständige Behörde gefällt werden. Der Antrag muss entsprechend besonders begründet werden... z. B. Gefahr für dritte Personen und Eigentum etc ... weil Einsturzgefährdet. Wenn man die Genehmigung bekommt müssen u.U. Ersatzpflanzungen vorgenommen werden die dem Umfang des gefällten Baumes entsprechen. Bla Bla Bla so jeden falls die GESETZLICHE REGELUNG IN BERLIN
LG Dennis

wolfram

PS
außerden wenn nicht binne von 5 Jahren nach Pflanzung die Einkürzung verlangt wird hat der Baum auch eine Art Bestandsschutz wie bei den Gebäuden. So jedenfals das Berl. Nachbarschaftsrecht.

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