Rücktritt vom Pachtvertrag, bzw. Garten tauschen

Begonnen von Ari82, 30. August 2012, 15:08:37

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Ari82

Hallo ihr Lieben,

die Vorfreude auf meinem ersten eigenen Garten hat sich leider in Luft aufgelöst.  >:(

Am 01.09. sollte ich eigentlich den Garten vom Vorpächter übernehmen. Ich konnte schon seit 2 Monate in den Garten um z.B. da mal zu grillen oder auch etwas rumzuwerkeln.

Bis auf die Arbeiten wie Rasen mähen und Unkraut vernichten konnte ich aber nichts machen. Der Vorpächter hat hier leider immer noch einige Dinge (Bauschrott, altes Motarrad, alte Tierkäfige, Holz etc.) nicht entsorgt. Ebenfalls ist die Hüte bis unters Dach mit Elektroteilen und ich weiß nicht was noch voll gestellt. Es gibt am 01.09. ein Gespräch mit ihm und den ersten Vorsitzenden. Der Vorpächter hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass er bis zum 15.09. schon mal einen Teil aus der Hütte frei räumen könnte, damit ich mein Werkzeug unterstellen kann. Was nichts daran ändert, dass man auf Grund des ganzen Müll´s keine anderen Arbeiten, welche einfach nun mal anstehen verrichten kann, da über all was rum liegt!  :(

Mein Frage ist jetzt: kann ich vom Pachtvertrag zurück treten?

Natürlich war die Vereinbarung, dass diese Sachen bei Übergabe entsorgt sind, ansonsten hätte ich den Garten nie gepachtet. Ich denke nicht, dass der Vorpächter diese Sachen in den nächsten 8 Wochen beseitigen wird, da er auch in den letzten 2 Monaten nichts unternommen hat. Mich würde nur interessieren wie das rechtlich aussieht, da ich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten möchte bzw. am Wochenende entsprechend argumentieren will. Würde sonst auch den Garten tauschen und schauen ob noch jemand sein Domizil abtreten möchte. Hatte mich schon auf die ersten eigenen Früchtchen etc gefreut  :-[

Danke

Tea

Hallo,

wie ich aus deiner Anfrage entnehme hast du bereits den Pachtvertrag unterschrieben zum 01.09 diesen Jahres.

Wenn im Pachtvertrag oder einer Zusatzvereinbarung (auch mündlich möglich) kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann keine der Vertragsparteien durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ausnahme: Rücktritt wegen nicht erbrachter Vorleistung § 323 BGB, hier Entrümpelung des Gartens.

Hier muss man aber 2 Dinge beachten:
1. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass der Altpächter alle Dinge zum 01.09 beseitigt hat. Da er dies nicht gemacht hat, muss der Vorstand dem Altpächter eine Mahnung und Nachfristsetzung ermöglichen. Kommt der Altpächter nur zu einem Teil dieser Aufforderung nach,  sollte der Vorstand sich mit einem Anwalt (Zwangsräumung) in Verbindung setzen.
Die Unterschreibung des Pachtverträges hätte nicht erfolgen dürfen.

2. Da der Vertrag leider schon unterschrieben ist, hast du nur die Möglichkeit eine Anpassung des Vertrags zu verlangen ( § 313 BGB). Das bedeutet, dass die Zahlung an den Verein erst nach vollständiger Beräumung durch den Altpächter erfolgt. Der Altpächter hat in diesem Fall die Kosten weiter zu tragen.
Du kannst erst vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachfristsetzung nicht fruchtet. Sprich mit deinem Vorstand und haltet alle Dinge schriftlich fest.

Viel Glück

Vorhorn

Hallo Ari,

mir widerstrebt, immer gleich mit §§§§§§§ - zu kontern, deshalb möchte ich zu Deiner Frage auch etwas schreiben um die bislang einzige Antwort nicht unkommentiert zu lassen.

Jedoch erschrickt mich Deine Frage!
Also wir (2 + 2 Kinder) warteten 1,5 Jahre auf Warteliste, ehe wir JETZT in den Genuss einer Parzelle (unserer Wahl!) kamen. Die Betonung liegt auf "unsere Wahl". Wir hätten bereits früher eine Parzelle bekommen können, haben aber aus verschiedenen Gründen abgelehnt.

Wenn Dir also Eure Parzelle gefällt, verstehe ich nicht, warum ihr so schnell aufgeben wollt! War der Wunsch nach einem Kleingarten doch nicht "so gross"?

Um es konstruktiv vorwärts zu treiben hätte ich folgenden Vorschlag:
Ihr bietet dem bisherigen Pächter (egal, wie "bemittleidenswert" er/sie gerade tut) die Option, die Sachen 14 Tage am Rande der Pforte zu lagern.
Plane drüber (Baumarkt 5-10 EUR) und fertig - die Plane braucht man später bestimmt mal wieder. Ich meine keine dünne Tapezierfolie, sondern "echte" Plane. Die gibt es in 5x5m oder grösser.

Meiner Meinung nach ein guter Kompromiss:
Ihr tragt die Dinge auf einen Haufen und deckt sie ab.
Nach 2 Wochen nix passiert? Kostenpflichtig abholen lassen oder selbst auf den Sperrmüll bringen!
Ich denke, dass der Vorgänger einem solchen Voschlag im Vorwege zustimmen wird.
Im Nachgang wir er/sie (leider) vielleicht versuchen, die Frist -auf St. Nimmerlein- zu verlängern, aber darauf lasst ihr Euch nicht ein!
Lasst Euch die Vereinbarung VORHER unterschreiben! Insbesondere wegen der "wenn nicht, dann ..." - Klausel!!

Mit der Lagerung bis Ende diesen Monats in EUREM Garten, immerhin 4 Wochen, seit ihr mehr als hilfsbereit.

Danach: Sperrmüll!

Ergebnis:
Etwas Stress, etwas Arbeit, 30 Jahre Spass im Kleingarten!
Aber deswegen AUFGEBEN???????  WARUM?

Oder ist Eure Euphorie verflogen, jetzt wo es "ernst" wurde und ihr einen Garten bekommen habt? Tja dann sage es auch ehrlich!

Vorhorn

Nachtrag, weil man hier scheinbar eigene Beiträge nicht editieren kann


Du schreibst Deine "ich gebe auf" - Nachricht einen Tag VOR dem offiziellen Übernahmetermin. Hast aber schon nach eigener Schilderung zwei Monate gegrillt (und Zitat "diverse Arbeiten ausgeführt").

Hm....
Was bedeutet Dir "Toleranz"?  ???
2 Monate vorher - 2 Monate nachher => Toleranz???
Denk BITTE mal in Sachen "Miteinander umgehen" darüber nach!

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