Gleich 2 Fragen...

Begonnen von gino, 19. Januar 2011, 11:27:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gino

Frage 1 ist sicher am schnellsten zu beantworten.
Wenn ein Pächter verstirbt, erlischt das Pachtverhältnis 1 Monat nach dem Tode.
Was passiert mit dem Eigentum (Laube, Weg, Bäume..)des Pächters, wenn es keine bzw. ablehnende Erben gibt? Nachlassgericht äußert sich dazu nicht, da Kosten anfallen, die aber von niemandem (außer dem Verpächter) gezahlt werden wollen/können/müssen.
Bei uns müssten die Kosten auf alle Mitglieder umgelegt werden. Das kanns doch aber nicht sein-oder?? 
Frage 2
Aktuell haben wir in unserer Anlage einige hochbetagte Mitglieder, die ihren Garten abgeben möchten, jedoch keinen Käufer finden.
Sie möchten nun ihren Garten an den Verein zurückgeben. Das können und möchten die Mitglieder jedoch nicht, da auch hier wieder immense umgelegte Kosten auf alle Mitglieder zukommen.
Kann mir jemand sagen, wo ich konkret nachlesen kann, ob ein Garten total beräumt werden muss, wenn innerhalb von 2 Jahren nach Kündigung der Mitgliedschaft kein neuer Pächter gefunden wurde.
Uns tut es für die verdienten älterem Gartenfreunde sehr leid, wir können aber vom Verein nicht verlangen, dass alle Kosten von den restlichen Mitgliedern getragen werden.
gino

Burchard

Zitat von: gino am 19. Januar 2011, 11:27:37
Frage 1 ist sicher am schnellsten zu beantworten.

Hier wird der Staat Erbe



Der Staat erbt gemäß § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in zwei Fällen:

    * Es ist kein Erbe zu ermitteln.
    * Alle Erben schlagen die Erbschaft aus.

Letzteres kommt häufig dann vor, wenn der Nachlass überschuldet ist. Das Erbrecht des Staates gilt somit auch dem Schutz der Nachlassgläubiger. Vermächtnisse und Auflagen bleiben wirksam und können gegen den Fiskus geltend gemacht werden. So kommt es oft vor, dass Erben einen überschuldeten Nachlass ausschlagen, aber Vermächtnisse annehmen.

"Staat" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Nachlass an den Fiskus des Bundeslandes fällt, in dem der Erblasser sich niedergelassen hatte. Dieser Begriff ist weiter als der Wohnsitzbegriff. Er umfasst jeden Aufenthalt, der nicht nur vorübergehend ist. Ansprüche sind also gegen das entsprechende Bundesland zu richten.

Das Nachlassgericht stellt von sich aus Ermittlungen an, um einen Erben ausfindig zu machen. Es fordert durch öffentliche Bekanntmachung in der Presse und durch Aushang mögliche Erben dazu auf, ihre Rechte anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist wird per Beschluss festgestellt, dass keine Erben vorhanden sind und der Nachlass dem Fiskus ausgehändigt wird. Erst dann kann der Fiskus in Anspruch genommen werden (§ 1966 BGB).

Der Beschluss des Nachlassgerichtes drückt lediglich eine widerlegbare Vermutung aus. Taucht also ein Erbe auf, kann er seine Position dem Fiskus gegenüber immer noch geltend machen.

Der Staat kann als gesetzlicher Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen. Nachlassschulden bleiben damit an ihm hängen.


Zitat von: gino am 19. Januar 2011, 11:27:37
Frage 2


Die zwei Jahre sind doch eher wilkürlich,

bei Ende des Pachtvertrags muß das GESAMTE Eigentum entfernt werden.


gino

Danke, Burchard, für deine ausführliche Antwort. Zu Frage 2: ABER WO KANN ICH DAS NACHLESEN???
GESAMT heißt: Wege, Laube, Fundamente, Bäume....??
Da kommt ja auf den einen oder anderen unserer älteren Mitglieder einiges
(auch finanziell) zu.
Auch wenn ich das von Vereinsseite ok finde- es vergrätzt ja noch mehr Neugärtner als schon jetzt der Fall ist.
Ich bin jetzt Mitte 60 und wäre nicht in der Lage, alles allein zu beräumen.Ich werde mal auf die Suche gehen, ob ich nicht doch einen Nachfolger finde. :(
Obwohl mir das Herz blutet bei dem Gedanken.
Aber so ging es wohl unseren 80+ -jährigen seit Jahren, deshalb sind sie jetzt in der Misere.
gino

theo

Hallo Gino,
habe eben durch Zufall eine Antwort auf Deine Frage gefunden :

BDG (Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)
- dort auf Publikationen
- grüne Schriftenreihe
- Nr 147
- Seite 56
Hoffe, daß Dir das weiter hilft.
Gruß Theo

gino

Hallo, Theo, genau das habe ich gesucht!! Vielen Dank
gino

theo

Hallo Gino,
noch eine Argumentationshilfe:
Der wesentliche Unterschied zwischen Miete und Pacht besteht darin, das bei der Pacht die "Fruchtziehung" im Vordergrund steht. Also bei uns Obst und Gemüse.
Der Bauer pachtet den Acker, der Gastwirt die Kneipe etc.
Ansonsten gelten laut BGB die Grundsätze des Mietrechts.
Am ehesten ist die Laube daher mit meiner Einbauküche in einer Mietwohnung
zu vergleichen. Wenn ich keinen Nachmieter finde, der die Küche übernimmt, muss ich sie auch ausbauen.
Mag sein, das sich jetzt Juristen die Nackenhaare hochstellen, aber wenn man den Mitgliedern das so erklärt, verstehen sie es an ehesten.
Theo

theo

Hallo Gino, liebe Leser!
Ich war am Samstag auf einer Rechtstagung unseres Verbandes. Das Ergebnis dürfte Euch interessieren.
Zunächst : Meine bisherigen Ausführungen sind inhaltlich richtig und geben die gesetzliche Regelung wieder.
ABER: Wir haben Vertragsfreiheit. D.h. es kommt darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wenn also in den ggf uralten Pachtverträgen oder der Satzung etwas anderes bestimmt wurde, gilt dies.
Ich hatte es schon befürchtet und es ist mir bestätigt worden, daß uns unsere
Satzung im Streitfall Probleme bereiten wird. In unserer Satzung steht nämlich, daß bei Ausscheiden des Pächters die Laube etc nicht entfernt werden dürfen.(Stammt aus einer Zeit, als die Bewerber Schlange standen.) Zu einen wird damit das Recht des Pächters auf Mitnahme seines Eigentums beschnitten. Zum anderen können wir eine Beräumung vor Gericht nicht durchsetzen.
Uns hilft da nur eine geänderte Satzung.

Willst Du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt Dir geben.
(Wilhelm Busch)

Theo   

Online-Seminar am 23.09.2025

Ziergehölze für kleine Gärten

In unserem Online-Seminar erfährst Du:

► Welche Ziergehölze Nahrung für Insekten bieten.

► Welche Ziergehölze mit Blüten, dekorati­vem Laub und schöner Herbstfärbung punkten.

► Einige weniger bekannte Arten bis 3 m Höhe.

► Welche Ziergehölze für Kleingärten geeignet sind. 

+ Im Anschluss beantwortet unser Referent Deine persönlichen Fragen.
Melde Dich jetzt an und sei mit dabei!

Jetzt anmelden!

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für Wildbienen Wenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Online-Seminar am 21.10.2025

Hohe Erträge mit Spalierobst

Ernten Sie Äpfel, Birnen und Aprikosen auf kleinstem Raum

► professionelle Schnitt- und Bindetechniken

► Spalierformen und ihre Vorteile

► Tipps zu Standort, Pflege und Sortenwahl

Heinrich Beltz, Baumschulversuchsleiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 


Der Gemüse-Saisonkalender

Gemüse-Saisonkalender

Wann kann ich meine Bohnen aussäen, wann kommt das Kohlrabi-Saatgut ins Frühbeet
und ab wann beginnt
die Ernte von Feldsalat? Mit dem Gemüse-Sai­son­ka­len­der wissen Sie auf einem Blick, wann Sie welches Gemüse aussäen, vereinzeln oder ernten können.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…