Fragen zur Pächterwechselordnung

Begonnen von Lili, 08. Dezember 2009, 17:34:00

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Kurt Schmidt

Hallo,
ich hatte ja geglaubt, dass sich hier Fachleute tummeln. Jetzt habe ich aber Zweifel.

Ich weiß dass es Landesverordnungen gibt, aber die sind doch nicht dafür gedacht, wenn ein Kleingätner seine Garten freiwillig aufgibt. Sie gelten für Kündigungen nach § 11 BKleingG gem. § 9 BKleingG. Darum geht es aber nicht.
Der Verweis auf die Vereinbarung im Pachtvertrag bringt mir auch nichts. Ich hatte doch geschrieben dass ich Zweifel an der Gültigkeit dieser Vereinbarungen (für mich eine Einladung zur Enteignung) habe und meine sie seinen umwirksam.
Ich wollte doch gerne mal wissen, ob es denn auch ein Urteil gibt, dass diese Vereinbarung für wirksam erklärt hat.  

Andreas

Hallo Hans,
wenn es in dem JEWEILIGEN Verein so beschlossen wurde, dass der Vorstand Kaufverträgen zu stimmt, mag das dort gültig sein. Du schreibst, dass wir nicht richtig informiert sind. Worüber sollen wir uns informieren? Das deutsche Vertragsrecht stellt es jedem frei, SEIN Eigentum zu verkaufen ohne das ein Dritter, der keine Rechte an diesem Eigentum besitzt, dem zu stimmen muß. Natürlich hätte der Käufer Pech, wenn er eine Laube kauft und die Parzelle nicht betreten darf. Pachtrecht steht dem Mietrecht gleich. Beim Kauf einer gebrauchten Einbauküche (Eigentum des Mieters)muß der Vermieter nicht zu stimmen. Und ich kann nicht darauf pochen, dass ich einen Mietvetrag für diese Wohnung beanspruchen kann.  
A.

Andreas

Hallo Hans,
wenn es in dem JEWEILIGEN Verein so beschlossen wurde, dass der Vorstand Kaufverträgen zu stimmt, mag das dort gültig sein. Du schreibst, dass wir nicht richtig informiert sind. Worüber sollen wir uns informieren? Das deutsche Vertragsrecht stellt es jedem frei, SEIN Eigentum zu verkaufen ohne das ein Dritter, der keine Rechte an diesem Eigentum besitzt, dem zu stimmen muß. Natürlich hätte der Käufer Pech, wenn er eine Laube kauft und die Parzelle nicht betreten darf. Pachtrecht steht dem Mietrecht gleich. Beim Kauf einer gebrauchten Einbauküche (Eigentum des Mieters)muß der Vermieter nicht zu stimmen. Und ich kann nicht darauf pochen, dass ich einen Mietvetrag für diese Wohnung beanspruchen kann.  
A.

Re(e)Bell

Hey Kurt,
ein ,,rebellischer" Kleingärtner mehr ?  Glückwunsch, du bist auf dem richtigen Weg.
Hier gibt es das Thema auch, oder bist du das ?
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=110930

Lass mal hören was daraus wird.

Viola

Hallo lieber Kurt Schmidt,

hier mal ein link

http://www.kleingartenkolonie-gruene-aue.de/Abschaetzrichtlinien_bei_Paechterwechsel.htm

Gruß aus Berlin
Viola





Hans

Hallo,

@ Hans: "....liegt das offensichtlich daran, dass der Vorstand selbst nicht richtig informiert ist."

Das ist eine unglückliche Formulierung.
Ich meine damit, dass der Vorstand, wenn er solche "Verkäufe" nicht unterbindet, am Ende den Ärger hat und u.U. auf der unverpachteten Fläche und den finanziellen Nachteilen  sitzen bleibt.

Noch einen Hinweis an Kurt:
Wir "alten" oder ehemaligen Vorstände bezeichnen uns nicht als juristische Profis, aber wir haben Erfahrungen, die hier und da weiter helfen können.

Re(e)bells Hinweis auf das Forum Jurathek ist gut, aber auch dort gibt es keinen Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage, die es gestattet zu sagen:"so und nicht anders!"

Und übrigens scheint mir Lilis Anfrage vom Anfang des Threads schon ausreichend beantwortet.

Hans

Eckhard

Lieber Hans,
 vielleicht hilft es dir weiter, dass alle mit zunehmendem Alter zunehmend Erfahrungen haben, auch die die in keinem Vorstand sind. Zumindest haben die Anderen mehr Erfahrung mit Vorständen als Vorstände selbst. Ob wer etwas dazugelernt hat, sei dahin gestellt.
Die Schlussfolgerungen daraus sind weitgehend von jeweilig preverierten Werten abhängig.
(Darum gibt es hier auch häufig "Missverständnisse").
Wann ein Strang zuewnde ist oder nicht bestimmt HIER bestimmt kein Vorstand, ob ehemalig oder nicht.
gruss eckhard

Viola

dieser Strang von Lili wurde schon seit einiger Zeit erfolgreich "totgeschrieben" !!!

Viola

Hans

@ Eckhard: Zustimmung
@ Viola: ebenfalls, und tschüss !

Hans

Lili

Hallo,ich bins noch mal.Ich möchte wissen,warum ich nicht VOR dem Übergabetermin mit dem Nachfolger reden darf??Ich möchte wissen wie so eine Übergabe abläuft.Wird das Geld bar auf den Tisch des Hauses gelegt?Bekommt es der Vorsitzende und entscheidet dann was mir davon ausgehändigt wird,weil er schnell noch einige Dinge abziehen möchte?Z.B.die Grube ist 1/4 voll-ich ziehe fix noch 45 Euro ab,denn der Nachpächter hat ein Recht auf eine leere Grube!
Wann gebe ich die Schlüssel ab? Wenn ich sie abgebe,und der Nachpächter möchte meine Gartengeräte nicht kaufen,wie soll ich sie aus dem Garten holen,wenn ich keine Schlüssel habe?
Für praktisch und handhabbare Vorschläge wäre ich sehr dankbar.Tschüß   Lili

Viola

Hallo Lili,

schön, dass Du noch da bist, leider ist Deine einfache Frage nicht einfach zu beantworten. Bitte schreibe uns pauschal , wo Dein Garten ist (Hamburg, Dresden, München, Berlin)dann kann Dir hier besser geholfen werden(hoffe ich).

Deine "Vorsitzende" kann nicht willkürlich Beträge abziehen, das regeln die Abschätzrichtlinien. Bei uns in Berlin: Grube nicht entleert:bis zu 1oo€ Abzug, je nach Füllmenge.

Warum machen sich die Vorstände überhaupt die Mühe, in Pächterwechsel einzugreifen (Schätzprotokoll natürlich vorausgesetzt), habt Ihr sonst nichts anderes zu tun?

Den Garten kann ich auch alleine zeigen, Verkauf der Gartengeräte etc. geht euch sowieso nichts an,wenn ein Nachpächter gefunden ist, lasst sie doch verhandeln.

Was ist eigentlich, wenn der Nachpächter den "Kaufpreis" nicht zahlt, wenn alles über den Vorstand geht, haftet der dann??

Viola

Eckhard

Hallo Lili,
nochmal, lass dich von einem Anwalt beraten (vorher fragen, was es kostet)
Das wird billiger, als wenn du deinen Vorstand machen lässt. Und es kommt etwas dabei heraus
-----
Dies ist ein Beispiel für Versagen des Vorstandes im Umgang mit seinen Vertragspartnern, den Pächtern!
Anstatt sich -  auch hier wieder -  selbst zu loben (oder es als "totgeschrieben" oder "jetzt ist aber Schluss"- Floskeln, sollten die Damen und Herren die Vorstandsarbeit hier vertreten, zeigen, dass sie der Lili auch mal was für sie konkretes schreiben können.
Wenn auch nur die Hälfte stimmt, was Lili hier schreibt,wäre eine Klage von ihr gegen den Vorstand gerechtfertigt.
Keine Gartenordnung  steht über dem BGB!

Viola

...mal was konkretes schreiben können...

Ich denke, das haben wir getan, und ich möchte Lili gerne helfen, dazu brauche ich aber noch mehr Informationen. Bei uns laufen die "Verkaufsverhandlungen" nicht über den Vorstand, erst wenn sich die Parteien einig sind setzen wir uns zusammen.

Auch eine Bewerberliste ist doch nicht negativ.

Außer Deinem Schrei nach dem Anwalt und genereller Schelte der Vorstände habe ich von Dir am wenigsten konstruktiver Vorschläge gelesen.

Leider ist es immer wieder so, daß hier NICHT gestellte Fragen zum Nebenschauplatz werden, also totgeschrieben werden, denk mal drüber nach.

In Erwartung einer "giftigen" Antwort
Viola


Uwe

Hallo Gartenfreunde

Ich weiß nicht ob ich Lili jetzt weiterhelfen kann.
Bei mir läuft ein Pächterwechsel so ab.
Der Garten wird geschätz. Die Schätzung wird mit den abgehenden Pächter besprochen und übergeben. Meistens geben sie mir freiwillig den Gartenschlüssel damit ich Interessenten den Garten zeigen kann oder sie schlagen mir ein neuen Pächter vor (was sehr selten vorkommt). Ist ein Neupächter gefunden kommt es dann zu ein Gespräch zwischen Alt und Neupächter. Denen überlasse ich dann die Verhandlung über den Kaufpreis der Parzelle. Erst wenn dann die Summe nach den abgehenden Pächter vollständig übergegangen ist wird der Pachtvertrag geschlossen. So habe ich bis jetzt die beste Erfahrung gemacht.

Gruß Uwe

Viola

Danke Uwe,

ähnlich geht es auch bei uns, beste Erfahrungen!!!

Viola

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