einhalten von Schätzungsrichtlinien

Begonnen von claudia, 13. November 2009, 21:58:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

claudia

hallo,
ich würde mich freuen wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet:
wenn die Schätzungsrichtlinien dazu dienen einen Kleingarten entsprechend einer Linie schlechter Zustand-mittel-gut zu bewerten,inwieweit kann dann in der Schätzung noch eine zusätzliche Abwertung wegen des Zustands - nicht gepflegt- in geschätzte Arbeitstundenpreis (Stundelon10€=Summe 900,€)ebenfalls von der eigentlichen Schätzungssumme abgezogen werden? Durch die Möglichkeit der Skala der Bewertung der Schätzungsrichtlinien, ist der Garten schon entsprechend seines Zustandes geschätzt worden und wurde nun nochmals abgewertet.
Gruß Claudia

eckhard

Hallo claudia,
da fehlen aber noch ne Menge Angaben von deiner Seite.
Im Normalfall sucht der abgebende Pächter seinen Nachfolger in Sachen "Wertsachen im Garten".
Natürlich vor allem unter den Nachrückern auf der Liste. Die Schätzung bezieht sich grundsätzlich nur auf Wertermittlung der Sachen im Garten und ist Richtwert.
Dabei  ist es sehr wichtig, das der abgebende P seinen Garten bis zur Übergabe richtig bewirtschaftet.
Wenn  allerdings der Garten einfach liegengelassen wird, keine eigenen Bemühungen in Sachen Nachfolger stattfinden, wirds schwierig.
Was  oft folgt sind Verbürokratisierung durch falsches Vereinsmangement usw , Misstrauen, Streit.

gruss eckhard

bruno

Hallo Claudia, nach meiner Kenntnis wird die Wertermittlung im Kleingarten nach einer bestimmten Gliederung durchgeführt. Dazu zählen 1. die vorhandenen Objekt, wie Gartenlaube, Gewächshaus, Geräteschuppen, Borden usw. Dabei erfolgt die Bewertung differenziert zwischen "neu" und "alt".
2. die vorhandenen Bäume, Sträucher, Pflanzen werden ebenfalls differenziert bewertet zwischen "jung" und "alt". Diese Werte (1,2)können später nicht verändert werden.
3. die, laut Gartenordnung, nicht genehmigten Objekte und nicht gestatteten Pflanzungen (auch Unkraut). Diese sind vor der Übergabe zu entfernen. Für den Fall, daß der "Abgebende" den Forderungen zum Entfernen nicht nachkommt, können der Kosten- und der Zeitaufwand wertmäßig erfaßt werden. Dieser Punkt kann auch als erster Punkt abgearbeitet werden.
Abschließend erfolgt die Gegenrechnung: 1+2-3. Das Ergebnis ergibt den Wert des Gartens, allso kann dann auch ein Minuswert entstehen. Durch den "Übernehmenden" ist bei Akzeptanz des Protokolls zeitnah die Forderung zur Beseitigung zu realisieren.
 

eckhard

...und das Alles unterschreibt jeder Pächter bei Pachtantritt?  anders wäre es nur Makulatur.


Claudia

hallo bruno,
das verstehe ich auch so. Nur muß dem Pächter auch die Möglichkeit gegeben werden nach der Schätzung die Auflagen,in diesem Fall beseitigen von Schnittgut,terminlich zu erfüllen. Der evtl. entstehende Abzug bei Nichträumung kann meines erachtens nicht von vorneherein in der Endsumme der Schätzung einfließen.Hier erkenne ich auch keine rechtliche Grundlage innerhalb der Schätzungsrichtlinien. Oder habe ich da etwas übersehen? Gruß Claudia

bruno

Hallo Claudia, Du hast natürlich Recht, daß daas von mir als Punkt 3 genannte Problem nicht im  Schätzungsprotokoll erfaßt wird. Es gehört aber zur Wertermittlung des Gartens. Wenn ein Garten in einem solchen Zustand zur Wertermittlung "angeboten" wird, ist dies auch im Protokoll zu fixieren. Es verkauft keiner sein Auto nach einer "Schlammfahrt".

Kurt

Hallo,
eigentlich wollte ich einen eigenen eintrag vornehmen, aber irgendwie klappt das nicht.

ich höre und lese immer, dass die sogenannte Wertermittlung nicht nur eine Vorraussetzung für den Verkauf des persönlichen Eigentums an den Nachfolgepächter ist, sondern auch ein Nachweis dafür sein soll, dass bei einer Gartenübergabe dem Sozialcharakter des Kleingartenwesens entsprochen wird.
Mich würde interessieren, wo die Verpflichtung diesen "Sozialcharakter des Kleingartenwesens" eigentlich niedergelegt ist.
Wer schreibt den Vereinen/Mitgliedern dieses vor und woraus ergibt sie sich ?
Warum muß sich der Verpächter Verband/Kleingartenverein beim Verkauf der Laube und der Anpflanzungen, es handelt sich dabei ja um fremden Eigentums einmischen ?

Kurt Sch.

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Online-Seminar am 12.11.2025

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Ihnen kostenfrei, wie Sie Ihre Gartenlaube zuverlässig schützen können.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.

► Welche Schäden abgedeckt sind.

► Was bei Diebstahl gilt.

► ...und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Ihre persönlichen Fragen.
Melden Sie sich jetzt kostenfrei an und seien Sie mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für WildbienenWenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Verwandeln Sie Ihren neuen Garten in „Ihren“ Garten
► wie Sie Beete und Gartenarbeiten planen

► Boden vorbereiten und den Garten gestalten

► Fuß fassen im Vereinsleben sowie Rechte und Pflichten

Miriam Wüstefeld, langjährige Kleingärtnerin und Fachberaterin, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…