Ärger beim Pächterwechsel - wie weiter ?

Begonnen von exgärtnerin, 02. Juni 2009, 19:12:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

exgärtnerin

Liebe Gartenfreunde,

dies wird ein etwas längerer Beitrag, ich hoffe ihr habt Geduld ihn zu lesen und das Know.how, darauf zu antworten.
Wir hatten unseren Kleingarten am Rande einer nordrheinwestfälischen Großstadt wegen Umzugs Ende Juni 2008 fristgemäß zum 1.11.2008 gekündigt. Die auflagen sahen vor, daß zwei Bäume gefällt werden müssen, das haben wir gemacht.
Da der Verein am Stadtrand liegt und generell Probleme mit leerstehenden Gärten hat, wurde mir vom vorstand empfohlen, selbst einen Nachpächter zu suchen. Die von uns benannten Interessenten wurden aber vom Vorstand abgelehnt, mit der Begründung, sie würden zu weit weg wohnen (in der Innenstadt) und außerdem habe man jetzt jemanden.
Gut, also sagten wir diesen Bekannten ab. Leider sind die vom Vorstand bevorzugten Nachpächter dann abgesprungen. Darauf hin hieß es, wir sollten doch noch mal unsere Bekannten kontaktieren, die aber nach der Ablehnung auch keine Lust mehr auf diesen Verein hatten.

Am 1.11.2008 gab es immer noch keinen Nachpächter. Uns wurde daraufhin vom Vorstand ein Vertrag vorgelegt, nachdem wir nun zwar keine Pächter mehr seien, aber Nutzer, und eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ursprünglichen Pacht, Vereinsbeitrag, Versicherungen, usw., sowie zzgl. 240,-€ "erhöhten Verwaltungsaufwand" bis zur Verpachtung des Gartens zu zahlen hätten. Und wir mußten den Garten narürlich weiter pflegen, was sich etwas schwierig gestaltete, da wir nicht mehr um die Ecke wohnen.
Als ich daraufhin protestierte, hieß es, wir würden die "erhöhte verwaltungsgebühr" natürlich anteilsweise pro Monat zurückerstattet bekommen, sobald ein neuer Pächter gefunden sei, was ja zum Frühjahr hin bestimmt kein Problem sein dürfte.
Und siehe da, Anfang März meldete sich tatsächlich ein Paar bei uns, sie hätten sich schon offiziell beim Verein beworben und würden den Garten gerne zusammen mit mir besichtigen und über die Abstandssumme sprechen (der Garten war auf 2.800,- € geschätzt worden).
Wir waren so froh, diesen Klotz am Bein loszuwerden, daß ich mich noch auf 2.500,- €
runterhandeln ließ, und Ende März wurde das Übergabeprotokoll unterschrieben.
Was nicht kam, war das Geld. Weder die 2.500,- € vom Nachpächter, noch der "erhöhte Verwaltungsaufwand" vom Verein. Schlüssel und Pachtbuch hatte ich bereits abgegeben.
Nach etlichem Hin und Her sieht es jetzt so aus, daß das Paar sich zerstritten hat, er (als derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat) nichts mehr mit dem Garten zu tun haben und auch nicht zahlen will, sie den Garten gerne hätte, aber mangels Geld nicht zahlen kann.
Der Vorstand hat darauf hin von ihm die Rückgabe von Schlüssel und Pachtbuch eingefordert, auf Erstattung einer Anzeige verzichtet und uns lapidar mitgeteilt, wir seien nach wie vor die Pächter, möchten uns doch bitteschön nach einem neuen Nachpächter umsehen und ansonsten weiterhin den Garten pflegen.
Auf meine Frage was denn nun mit dem Geld sei, hieß es, wir könnten den doch-nicht-Nachpächter ja auf die Abstandssumme verklagen, und die "erhöhte Verwaltungsgebühr" gäbe es vom Verein auch nicht zurück, da ja garkein Pächterwechsel stattgefunden habe.
Wir haben nun ziemlich die Faxen dicke, und bitten um Rat, was wir tun können.

frustierten Gruß, die Exgärtnerin

Altgärtner

Hallo Exgärtnerin,

such´ Dir einen fachkundigen Anwalt. Mit diesem unfähigen und kriminellen Vorstand wirst Du sonst nicht fertig.

A.

Uwe

Hallo Exgärtnerin

Ich kann Altgärtner nur reicht geben. Ohne Anwalt ist da nichts zu machen. Leiste auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen an den Verein bis die Sache geregelt ist.

Gruß Uwe

exgärtnerin

Hallo,
vielen Dank für eure moralische Unterstützung.
zum Glück hat sich das Ganze jetzt erstmal runtergekocht.
Heute kam eine Mail vom Vorsitzenden, die Herrschaften vom Vorstand haben, nachdem wir uns stur gestellt haben, ihren eigenen Anwalt kontaktiert und der sieht das erstaunlicherweise so wie wir: wir sind nicht mehr die Pächter, müssen den Garten nicht mehr pflegen und bekommen die "Verwaltungsgebühr" zurück.
Nur einen neuen Pächter gibts immer noch nicht,
also auch keine Abstandszahlung.
Aber immerhin ein Teilerfolg.
Schöne Grüße,
die Exgärtnerin

Hans

Hallo Exgärtnerin,

aber wirklich nur ein Teilerfolg !
Der Vorstand könnte theoretisch sogar verlangen, dass Ihr, sollte sich kein Nachpächter finden, die Gartenfläche beräumt zurückgebt.
Schlussfolgerung: Konfrontation vermeiden!
Gemeinsam nach einer Lösung suchen!

viel Erfolg

Hans

fred

Ist die ,,Gartenfläche beräumt zurückgeben" auch wenn im Unterpachtvertrag nichts davon steht?
Es soll ja noch viele Unterpachtverträge ohne diese Formulierung geben.

fred

exgärtnerin

Doch, das steht in dem "Nutzungsvertrag" so drin. der Vorstand meinte damals, das sei nur eine Formalie... und wir haben es leider unterschrieben.
Da aber der "Übergabevertrag" offenbar auch nach Meinung des Vereinsanwalts gültig ist, d.h. wir sind nicht mehr die Pächter, dürfte das ja wohl nicht mehr zutreffen.

Schönen Gruß, die exgärtnerin

Matze

Hallo Exgärtnerin,
gibt es nicht eine Nächsthöhere Instanz,wie Bezirks- oder Landesverband an den du dich wenden kannst.
Wenn die Kündigung und die Abschätzung durch ist hat der scheidende Unterpächter nix mehr mit dem Garten zu tun. Allenfalls bis Saisonende.
Der entstehende Pachtausfall wird durch einen Ausgleichsfond an die Kolonie bezahlt.Ist jedenfalls in Berlin so.
Vielleicht sackt der Vorstand sich die Kohle doppelt ein.Sollte man auf jedenfall melden.
Den Vorstand sollte man in den A.. treten oder sonstwohin das ist schon echt dreist.
Desweiteren braucht man sich kein Garten suchen wenn ich auf dem Land wohne :-) Wer sonst, als Städter eventuell noch mit Kids, suchen sich noch nen Kleingarten. So das wars :-) Weiterhin viel Erfolg

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...