Sitzungsprotokoll

Begonnen von dora, 14. Juni 2006, 13:57:00

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dora

hallo

Ihr habt zwar alle viel geschrieben, aber meine Frage

" habe ich als mitglied das Recht das Sitzungsprotokoll der MGV einzusehen " ist immer noch nicht beantwortet. Ich habe nichts vom Protokoll der Vorstandssitzung geschrieben.
Dass der Vorstand eingentl. Die Mitglieder einsehen lassen sollte, weis ich auch.
Aber muss er es ?? Habe ich das Recht das zu verlangen.

Gruß
dora

Horst

Liebe Freunde;
dem letzten Beitrag von Eckhard kann ich voll zustimmen. Dazu kommt, dass sich nicht nur die Vereine sondern auch die meisten unserer Verbände verhaspelt haben.
Nun zur ursprünglichen Frage:
Dora fragt ohne Begründung, ob sie als Mitglied das Protokoll der JahresHauptVersammlung
sehen könnte. Im Prinzip ja.
Aber: Warum war sie nicht in der JHV? Ausserdem muss bei den meisten Vereinen das Protokoll jeder MV von der nächsten MV genehmigt werden.
Dazu wird es Wort für Wort verlesen.
Die Frage von Dora verstehe ich deshalb so nicht.

Ebenfalls fröhliches garteln.

Euer Horst


ilex

Liebe Gartenfreunde,

ich stelle fest, dass wir eigentlich gleicher Meinung sind in der Eingangs gestellten Frage.
Und zu dem Beitrag von Eckhard kann ich sagen: exakt wie er die Situation in den meisten KV beschreibt, so ist es auch. Was der "eine" darf, darf der "andere" schon lange nicht. Ungleichbehandlung gab es schon immer und wird es auch künftig (leider)geben- aber derartige Enscheidungen der Vorstände werden nicht protokolliert...!

Schöne Grüsse


ilex

chris

Ich habe eure Debatte spannend verfolgt......
Alle Achtung!

Weil wir ein nicht so großer Verein sind, ist es uns möglich selbstverständlich jedem Mitglied ein Protokoll persönlich gegen Quittung auszuhändigen. Bei Teilnahmeverhinderung an der JMV würde es ja keine Kenntnisse über wichtige Beschlüsse ( Umlage ect.)erlangen.
Nun kann man sagen: Selbst schuld, aber es erspart schon unnötige
" Das habe ich nicht gewußt-Debatten".Ein Mitglied hat diesen Antrag gestellt und erfolgreich durchgesetzt. Mitglieder, die nichts persönlich entgegennehmen, bekommen das Protokoll per Einwurf;gegen Porto, das versteht sich. Gruß an alle Onliner!

Helga

Hallo Ilex und Eckhard,
natürlich ist die Niederschrift der Vorstandssitzung einsehbar. Der Vorstand ist verpflichtet, seine Tätigkeit offen darzulegen. Es gibt nur 2 Begründungen, warum das Protokoll unter Verschluss zu bleiben hat:
1. Jede Vorstandssitzung hat einen vertraulichen Teil. Der Inhalt kann über wichtige Vorplanungen oder personenrechtliche Entscheidungen sein. Das gehört nicht in die Hand des einzelnen Mitgliedes.
2. gibt es Vorstände, die gerne im verborgenen vor sich hinmauscheln. Stellt euch mal vor , deren Protokolle oder lückenhafte Aufzeichungen würden in die Öffentlichkeit kommen.
Gruß
Helga

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