Schnee- und Eisbeseitigung im Winter

Begonnen von Sowade, 09. Februar 2006, 10:41:00

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Sowade

In den Kleingartenanlagen der ehemaligen DDR wohnen nicht nur Kleingärtner, sondern auch Dauerbewohner. Inzwischen haben einige Dauerbewohner ihre Grundstücke gekauft, so das auch Eigentümer in den Kleingartenanlagen wohnen. Die Dauerbewohner und auch die Eigentümer können nicht bei Dunkelheit die Gärten verlassen und im Winter müßen sie gefahrlos die Wege benutzen können.
Meine Frage ist nun:
Wer hat dafür Sorge zu tragen, das die Wege von Schnee und Eis befreit werden.
Die Kleingärtner kommen doch in den Wintermonaten nicht in Ihren Gärten.
Was ist wenn ein Unfall passiert? Kann man dann sagen, selber schuld, im Winter betreten auf eigene Gefahr.
Würde mich über eine Antwort freuen

Inge

Uwe

Hallo Inge

Also bei Pachtgärten wäre es ganz einfach, da ist es im Pachtvertrag geregelt. Aber bei Eigentumsgärten wird es Kompliziert, den da hören Ordnung und Gesetz an der Vereinsgrenze auf. Die gesamte Kleingartenanlage ist dann Privatgrundstück, alles was darauf passiert soll ist Angelegenheit des oder der Eigentümer, d.h. alle Eigentümer müssen den Winterdienst, und ggf. andere Tätigkeiten, durch eine interne Satzung regeln. Um gerichtliche Verfahren, bei Unfällen, etwas abzumildern, muß an der Vereinseinfahr ein Schild aufgestelltwerden "Diese Wege werden im Winter nicht gestreut, Betreten auf eigene Gefahr". Ob das aber eine rechtliche Sicherung darstellt, ist schwer zu sagen. Das beste ist, es sitzen alle Eigentümer  an einen Tisch und besprechen die wichtigen Sachen als Verein.

MfG Uwe

Eckhard

Unter:
http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5304&action=showArticle&articleNr=885

gibt es dazu genaues vom BDG was die Pflichten des Verein betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Inge

Hallo Uwe,
ich danke dir für deine Auskunft. Leider wird in der KGA, die an unser Grundstück grenzt, im Winter nichts getan, um Schnee und eis zubeseitigen, obwohl dort einige Dauerbewohner wohnen.
Ein Schild, das darauf Hinweist, das das Betreten der Wege auf eigene Gefahr erfolgt.

Inge

Uwe

Hallo Inge

Denoch sollten die Dauerbewohner die Räum und Streupflicht einhalten und zwar auf den gesamten Weg, den die Wegeanteile sind bei den Eigentümer auf den gesamten weg verteilt. Wie gesagt ein Schild ist eine umstrittene rechtliche Absicherung. Ich selbst bin in ein Eigentümerverein und keiner hat sich vorher darüber Gedanken gemacht. Dies werde ich jetzt auf der nächsten Vorstandsitzung bearbeiten müssen. Also Danke für dein Beitrag.

MfG Uwe

Eckhard

Jeder Grundstück-Eigentümer (auch ein Verein) hat eine Verkehrssicherheitspflicht für  öffentlich zugängliche Wege auf seinem Grundstück oder auf denen, die seinem Grundstück angrenzen.
Hat ein Verein  Land gepachtet, wird dieses im Pachtvertrag geregelt. Wenn dort darüber nichts steht, muß der Eigentümer Räumen und Streuen.
Ist man Nachbar eines Vereins und nutzt die Wege dort, bespricht man das mit dem Verein(Vorstand)

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

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