Darf eine Garage in den Garten?

Begonnen von Sandy, 06. Juli 2005, 00:11:00

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Sandy

Wir haben einen Eigentumsgarten ca. 512 m² in einer Gartenanlage und wollten wissen, ob man eine Garage in diesen Garten setzen könnte.
Wie groß darf ein Gartenhaus (Laube) sein?

Arno

Hi Sandy,
ich gehe einfach mal davon aus, dass Deine Frage nicht ernst gemeint ist - Eurer Garte liegt in einer Gartenanlage (wenn ich richtig gelesen habe). Daraus schließe ich zunächst einmal, dass es sich um eine Gartenanlage im "klassischen" Sinne handelt. Gesetzliche Grundlage wäre dann das Bundeskleingartengesetz. Dort gibt es Regelungen zur zulässigen Größe einer Gartenlaube - von anderen "Baulichkeiten" mit Ausnahme von Gewächshäusern und/oder Geräteschuppen ist dort nicht die Rede. Ich stelle mir vor, dass die von Euch gewünschte Garage zusätzlich zu einer vorhandenen Gartenlaube errichtet werden soll - ob da allerdings noch von einer kleingätnerichen Nutzung des Pachtlandes gesprochen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Der eigentliche Schutzzweck des Bundeskleingartengesetzes geht m.E. verloren, wenn eine solche Baumaßnahme genehmigt werden würde.

B.Bley

Hallo!

lt. BkeingG dürftes Du das eigentlich nicht. Aber bei uns sind auch drei Garargen in den Gärten. Da der Stadtverband davon weis nehme ich an, daß es wohl zumindest gedultet wird.

Uwe

Hallo Sandy
Laut Bkleing. darf eine Laube nur 20 qm + 6qm überdachter Freisitz haben. Ansonsten dürfte  auf die Gärten kein Parkplatz sein geschweige dann eine Garage
Gruß Uwe

Paul

zum Bkleing.
20qm+6qm??
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube

(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
somit ist die Frage beantwortet

Markus

In unserer gartenanlage ist das Fahren nur zum be- und Entladen erlaubt. Das Parken (auch auf eigenem Grundstück) ist aus Sicherheitsgründen (Rettungswege,...) komplett verboten.

Gruß Markus

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