Übernachten im Kleingarten!

Begonnen von Jürgen, 29. Mai 2005, 13:04:00

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suse

Hallo,

bei uns in der Kolonie ist dies auch grad Thema, ich find den von Arno geposteten Link dazu sehr interessant, ein wenig lustig ist er auch :-)

Das Kleingartengesetz regelt nach meinem Verständnis nur das die Laube nicht zum dauerhaften wohnen geeignet sein darf. Da liegt aber der Hase schon im Pfeffer, das sind ja fast alle, inkl. Kanalisation.

Ein Verband oder die Stadtverwaltung darf sich NICHT über das Gesetz stellen, darüber gibt es sogar schon Urteile, fand ich irgendwann beim recherschieren, dummerweise hab ich das nicht gespeichert.

Meinetwegen können die schreiben was sie wollen, so lange ich nachweisbar eine Wohnung unterhalte kann ich mich auch 365 Tage im Jahr in meiner Laube aufhalten. Dieses ist gestzlich NICHT verboten.

Ob jemand nun im Juli dort übernachtet oder im November spielt dabei keine Rolle, manche sind eben Naturkinder und lieben grad den Winter in ihrem Garten. Z.B um die Igel beim schlaf zu beobachten oder darauf zu achten das die Rosenstöcke genug Frostschutz haben. Wer bitte will mir vorschreiben was ich wann mache? Das Gesetzt tut dies nicht also kann es auch kein Verband. Den Richter möchte ich sehen der das befürwortet, ich würd es darauf ankommen lassen.

Weshalb sollte ich also gekündigt werden? Weil ich im November meine Rosen betrachte? Wohl eher kaum. Eine Kündigung muss einen Grund beinhalten, einen Verstoss gegen die Ordnung der jeweiligen Anlage. Mach ich das wenn ich meine Rosen anschau? Sicher nicht. Das hat also alles weder Hand noch Fuss und ich lehn mich entspannt zurück.

Bei uns geister immer das Wort " Schwarzbewohner " durch die Kolonie, es gibt einige rosenfreunde hier :-). Wer bitte ist ein Schwarzbewohner? Der im November die Rosen anschaut oder der im Juli nach langenm Unkraut zupfen vor Erschöpfung nicht mehr heim fahren kann? Ich bin auch erschöpft, Beobachtungen ermüden.

Also wenn schon dann alle oder? Dann darf NIEMAND auch nur an einem einzigen Tag in seiner Laube übernachten und um 20 Uhr müsste dann die von der Stadtverwaltung eingesetzte Patrollie rum gehen und ALLE heim schicken.

Allerdings müsste es für dieses Anliegen erst einmal eine Änderung im Bundeskleingartengesetz geben :-)

suse

Petrakaroline

Immer wieder ein heißes Thema. Wenn es das Wetter zuläßt, schlafe ich auch im Garten und das schon seit 1997. Allerdings nur in der Zeit der Gartensaison. Jetzt wird mir mitgeteilt, daß diese Duldung ab dem Jahr 2006 zurückgenommen wird.
Im allgemeinen ist es doch so, daß jeder einen festen Wohnsitz hat. Also ist das Thema "dauerndes Wohnen" eigentlich schon vom Tisch. Dauerndes Wohnen ist m. E. auch nicht möglich. Keine Postanschrift, keine Waschmaschine etc.

Petrakaroline

hi suse,
m. meinung nach hast du vollkommen recht. das problem habe ich gerade. ich verbringe die sommermonate im garten und schlafe auch dort und das schon seit 1997. hab jetzt post vom vorstand bekommen. darin wird die duldung des übernachtens im garten ab 2006 aufgehoben. also diesen sommer DARF ich noch. ich muß außerdem hinzufügen, daß es sich bei unserer gartenanlage nicht um städtisches gebiet handelt, sondern um eine dauerkleingartenanlage, deren mitglieder das grundstück gekauft haben, im  grundbuch ist der kgv eingetragen.
gruß

Burchard

Hallo und guten Abend!

Das jeder so scharf darauf ist "im Garen zu Übernachten" und mit welchen abstrusen Begründugen - "Erschöpfung vom Unkraut beaobachten". Das Teil was Ihr habt ist ein Kleingarten also sollte uach die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen. Wenn Ihr umbedingt außerhaus übernachten wollt - geht auf einen  Campingplatz. Ich bin nicht bereit € 7,50 oder mehr pro M² Pacht zu bezahlt, weil einge "Gartenfreunde" zu faul sind Ihren A... nach Hause zu schaffen

Petrakaroline

hi burchard, ich kann deine bedenken verstehen. jetzt versuch doch mal, mich zu verstehen: wir zahlen keine pacht. wir ehemaligen pächter eines arbeitgebergartens haben einen verein gegründet und das grundstück vom arbeitgeber gekauft. die frage bezieht sich auf übernachten und nicht wohnen. alle im verein haben einen wohnsitz, sind polizeilich gemeldet, können einen mietvertrag vorweisen etc.
unser verein befindet sich in nrw. ich übernachte nur in den sommermonaten dort und auch nur dann, wenn das wetter gut ist. bei schlechtem wetter (kann draußen nichts machen) halte ich mich lieber in meiner wohnung auf.

arno

Hallo Petrakaroline,
nach wie vor gilt: in Gartenanlagen, die unter dem Schutz des BklG stehen, ist WOHNEN nicht gestattet - gegen bloßes ÜBERNACHTEN hat auch der Gesetzgeber nichts gegen einzuwenden ! Nur wer die Laube zum DAUERHAFTEN Wohnen benutzt, begeht eine Pflichtverletzung (§ 9 I Nr. 1 BklG), die sogar eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Ich wünsche uns allen noch einen langen Sommer...

Gruß Arno

Burchard

Hallo!

Der Landesverband Rheinland klar gesagt ()geschrieben) GELEGENTLICHES Übernachten sei zulässig. Nicht aber das regelmäßige "ÜBERNACHTEN"!!  Der komplette Wortlaut kann im Thread "Ferien im Kleingarten" ca. Feb./März 2004 nachgelesen werden.

Mit ist schleierhaft wie geil erwachsene Menschen darauf sind im „Garten zu Übernachten“. Wenn ich morgens aufstehe will ich duschen, rasieren, meine Zähne putzen, das eine oder andere Geschäft erledigen und frühstücken – mit heißem Kaffee -  .  Und das könnt Ihr alles in der 24m² großen Laube mit überdachtem Freisitz???   Das glauben euch vielleicht eure Vorstände  - weil die es genauso machen.

Mir ist konkret keine Kündigung bekannt die mit  „wohnen/übernachten“ begründet wurde, währe mir auch egal da trifft es nur den eigentlichen Verursacher. Wenn aber die Gemeinden – mit kronischer Geldnot – auf die Idee kommen die Pacht anzupassen – dann trifft es ALLE Kleingärtner auch die die abends noch nüchtern genug sind die Heimreise anzutreten. Nochmals wer den Kleingarten als einen billigen Dauercampingplatz oder Ferienwohnung verwechselt hat da nichts zu suchen.

Petrakaroline

Hi Burchard,
wir zwei kennen uns ja schon. Du kennst Dich ja gut aus. Vielleicht kannst Du mir helfen?
Wir zahlen in unserem Garten Grundstücksteuer und demnächst auch Steuern für die "Lauben". Natürlich haben wir Wasser und Strom und werden auch ca. 2008 an das Kanalnetz angeschlossen.
Sind wir eigentlich noch ein Kleingarten im herkömmlichen Sinn?
Danke und Gruß
Petrakaroline

ohje

Hallo Burchard,

wie kommst du nur darauf das Gemeinden eine Pacht anpassen darf weil xy übernachtet und eventuell getrunken hat? Ich find deinen Ton hier nicht sehr nettiquett, wie geil erwachsenen Menschen auf verschiedene Dinge sind solltest du getrost jedem selber überlassen, auch wer wann etwas trinkt.

Zum Thema:

Um die Pacht wegen übernachten zu erhöhen müsste erstmal das BKG geändert werden. Das kann ja wohl keine Gemeinde, kein Verband und auch kein Vorsitzender. Verstehst du? Da bräuchte ich nicht einmal einen speziellen Anwalt, jeder Wald und Wiesen Anwalt würde darüber nur müde lächeln.

An alle Campingfreunde, lasst euch nicht einschüchtern, das BKG ist auf eurer Seite, sofern ihr auch Tomaten habt. :-)

Burchard

ohje!

Doller name und besonders deine email adresse!

Da Du den ganzen thread nicht gelesen hast entschuldige ich deine überhebliche Art.

Die Pachtpreisbindung ist im BkleingG festgelegt - ebenso was ein Kleingarten ist. Und wenn die Lauben als Wochenendhaus - mit Küche/Bad und Schlafzimmer ausgebaut sind reicht kein Tomatenstrauch um die kleingärtnerische Nutzung zu begründen.

Früher oder später werden die Gemeinden diese Einnahmequelle entdecken - so wie jetzt schon in einigen Städten Steuern auf "über"große Lauben bezahlt werden.

Da muß keine Gesetz geändert werden - die sind schon so!
Sobald der Lebensmittelpunkt - wenn auch nur für ein paar Wochen - in den Garten verlegt wird ("Übernachten") dann ist das wohnen.

Also halt den Ball flach - geh' zu einem Wald und Wiesen Anwahlt und lass' dich erstmal beraten.

Eckhard

Liebe Gärtner!

Gemach, gemach –

Der Gesetzgeber prüft nicht, ob jemand wie lange in seiner Laube ist!

Die Laube darf nur nicht zum Wohnen geeignet sein. D.h Es darf kein Wasser oder Stromanschluß  IN DER Laube sein.
 Alles nachzulesen in  ,,Bundeskleingartengesetz- Praktikerkommentare ,, von Mainczyk, Jehle Rehm Verlag.

Ich möchte mal wissen, wie viel der Herren, die sich hier so vehement  gegen das Übernachten aussprechen, ihre Laube mit Wasser oder Strom IN der Laube ausgestattet haben!

Vielen Dank an Suse für ihren köstlichen Beitrag
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

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