Kleingarten und GEZ schon bezahlt

Begonnen von Gustav Hemmerling, 15. März 2003, 16:25:00

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Gustav Hemmerling

Wer kann mir zu folgender Frage etwas sagen<br />
<br />
Wir hatten im Vorstand eine hitzige Diskussion:<br />
<br />
Ist der Rundfunkempfang und/oder der Fersehempfang in Kleingärten i.S. des Bundeskleingartengesetzes und in den darin befindlichen Gartenlauben gebühren- also GEZ-anmeldepflichtig für folgende Fälle<br />
a)   Geräte, welche ständig in der Laube bereitgehalten werden, evt. mit einer<br />
     Satellitenantenne betrieben werden.<br />
b)   Tragbare Geräte, welche nur sporadisch, z.B. für einen Tag oder ein verlängertes Wochenende mit in den Kleingarten verbracht werden.<br />
<br />
Ist die Gartenlaube gebührenrechtlich mit einem Campingwagen gleichzusetzen?<br />
<br />
Nach dem Bundeskleingartengesetz dürfen Lauben in Kleingärten ... nicht zum ständigen Wohnen geeignet ... sein (BkleingG § 3 Abs. 2).<br />
In diesem Zusammenhang ist aber nicht die kleingartenrechtliche Seite von Belang, hier geht es um die gebührenrechtliche Seite. <br />
<br />
15. Mrz 2003<br />

nomen nescio

Hallo, ich kann hier Wissen auch nur aus zweiter Hand weitergeben. In unserem Bezirk ist das Thema hoch aktuell.<br />
Ein ständig im Kleingarten befindliches Radio oder Fernsehgerät ist jedenfalls gebührenpflichtig, auch wenn man schon für gleiche Geräte in Wohnung oder am Arbeitsplatz<br />
Gebührenzahler ist.<br />
Kontrolleure sollen durch die Anlagen laufen und nach Antennen oder dudelnden Radios Ausschau halten.<br />
Sie kommen auch an Wohnungstüren mit der Frage: Sie haben doch einen Kleingarten, Oder? Dort hören Sie doch Radio....<br />
Wenn man sich erwischen läßt bzw. gesprächsweise verstrickt zu der Frage, seit wann man das Radio im Garten benutzt, soll eine rückwirkende Gebührenpflicht für bis zu 3 Jahre möglich sein. Es soll schon etliche Kleingärtner geben, denen solches widerfahren ist...<br />
Gruß N.N.

ines

ja, so ist es. das ist die gleiche geschichte wie am arbeitsplatz. ist ein empfangsgerät zur ständigen nutzung an ort und stelle, fallen gez-gebühren an. handelt es sich um kleine, tragbare geräte, die jeden abend wieder mit nach hause genommen werden - sind sie frei.

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