Sichtschutz

Begonnen von Jens, 10. April 2001, 20:41:00

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Jens

Durch Unstimmigkeiten mit unseren Gartennachbarn haben wir vor einen Sichtschutzzaun zu errichten. Was muss ich dabei beachten(Höhe,und wie weit vom Nachbarzaun entfernt)?

Jens

Leonore

Nach unserer Gartenordnung sind solche Sichtschutzzäune zwischen den Gärten nicht erlaubt.

Aber es gibt ja gottseidank phantasievolle Lösungen.
Z.B. eine Reihe Spalierobst in gebührendem Abstand oder freistehende Rankhilfen für schnell kletternde Pflanzen wie Hopfen oder (wieder im vorgeschriebenen Abstand) Riesenstauden und Riesengräser wie großen Alant (2 Meter) und Miscanthus (2, 50 Meter).

Schau doch einfach mal in Deine Gartenordnung, die Dir mit dem Pachtvertrag ausgehändigt worden sein muß, was die zulässigen Abstände angeht. Prüfe, wo vorschriftsmäßige "Lücken" sind. Wenn da steht, Stauden müssen einen Meter vom Nachbarn entfernt gepflanzt werden, aber nicht definiert wird, welche Stauden: Wer kann dann schon eine Staude verbieten, die eben 2 Meter hoch wird?
Es gibt genug Raum für Phantasie

meint Leonore


Jens

Wie verhält es sich aber, wenn wir 2 von einander getrennte Gartenvereine sind?  Unser Nachbar gehört einen anderen Verein an, als wir. Bei uns steht es nicht in der Satzung, das es verboten ist.

Horst

Ja, lieber Jens, was soll man dazu sagen.
Den Ausführungen von Leonore schließe ich mich voll und ganz an. (Tote) Sichtschutzzäune sind bauliche Anlagen und sollten vorher - wenn überhaupt zulässig - vom eigenen Verein genehmigt werden. Sonst könnte es Ärger mit dem eigenen Verein geben. Bitte nochmals nachsehen in Gartenordnung und Kleingartenpachtvertrag. In der Satzung steht sowas normalerweise nicht. Wenn du mit Pflanzen nicht warten kannst versuche es mit einer transportablen, faltbaren Wand oder hänge Gewebe auf, das man zuziehen kann, wenn du anwesend bist.
In der Mustergartenodnung unseres Landesverbandes steht u.a. über Grenz-BEPFLANZUNGEN: "Nach dem Bayer. Nachbarrecht sind Bäume, Sträucher oder Hecken (lebende Zäune) bis zu einer Höhe bis 2m mindestens 0,5m von der Grenze entfernt, Bäume und Sträucher oder Hecken von mehr als 2m Höhe mindestens 2m von der Grenze netfernt, zu pflanzen"
Erkundige dich über dein Landesrecht über Grenzbepflanzungen von Grundstücken.
Hauptsache wäre den Sichtschutz über deinen Verein - deinen Garten betreffend - zu regeln, ohne den Nachbarstreit zu erwähnen.

Grüß
von
Horst

Alex

bitte Mail mir mal wie es bei Dir ausgegangen ist. Bei uns gibts RICHTIG Stress mit dem Vorstand (alte Betonköppe). In der Satzung steht nix geschrieben dass sowas verboten währe. Einzig Betonpfähle und Stacheldraht sind nicht gestattet. Naja, Sichtschutz aufgestellt, Ärger am Hals......

Brigitte Hoffmann


Brigitte Hoffmann

Wer kann mir sagen, wie nah darf man eine Terasse an das Grundstück des Nachbarn bauen?

Wolfgang Thiele

Hiermit bitte ich um Information über das setzen einer Hecke<br />
zum Nachbargrundstück.(Was muß ich beachten?)<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
W.Thiele

Wolke

Hallo und Danke für Eure rege Diskussion.
Die Koniferen sind ca. 2m hoch und erstrecken sich auf einer Breite von 6,5m (als Sichtschutz zur Laube und Gartenteich dienend).Den Pachtvertrag haben wir noch garnicht unterschrieben, erst den Übernahmevertrag. Uns wurde daraufhin mitgeteilt,dass die Koniferen zu entfernen sind.Dafür haben wir auch unterschrieben. Jetzt pochen wir aber auf Gleichbehandlung. Es kann doch nicht sein,dass alte Koniferen Bestandsschutz haben und unsere aufgrund des Pächterwechsels nicht.Wenn,dann muss das doch für alle gelten.Außerdem dienen die Koniferen auch zum Schutz der Tiere (Gartenfrösche etc.). Seht Ihr Chancen und Argumente, dass die Koniferen stehen bleiben, bzw. die Möglichkeit einer Fristverlängerung, bis alle Koniferen im gesamten Gartenverein verschwinden? Danke für Eure Hilfe, Gruß Wolke.

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