Kleingärtnerische Nutzung

Begonnen von Wolfgang Schilling, 23. Oktober 2000, 17:52:39

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Wolfgang Schilling

Ich habe seit 1982 einen Kleingarten von ca. 400qm Größe an einem  Nordhang im Mittelgebirge. Diese Gärten wurden vor dem 2.Weltkrieg begründet . Der Grundeigentümer ist die Gemeinde.
Eine kleingärtnerische Nutzung ,dh. Anbau von Gemüse ist auf Grund der Lage und Bodenverhältnisse schwierig. Jetzt wird mit Hinweis auf das Bundeskleingartengesetz von mir gefordert 1/3 der Fläche für Gemüsebeete, 1/3 der Fläche für Obstbäume und Beerensträucher , der Rest ist für Erholungszwecke nutzbar.
Sollte diese Nutzung nicht eingehalten werden, soll mein unbefristeter Pachtvertrag gekündigt werden.
Fragen : 1. Ist das rechtlich zulässig. So steht das doch nicht im BKGG, oder sind hier sogenannte Kleingartenfundamentalistzen am Werk, die der Nachkriegzeit nachtrauern. Ich bin der Meinung, daß der gesamte kleingarten der Erholung dient, ob ich nun Blumen anpflanze oder Gemüse.
2. Wozu werden dann solche Flächen gerechnet wie Kompost ( Gemüse, Beeren oder Erholung  ? )
Ich bin der Meinung , daß man hier in erpresserischer Weise versucht mehr Pacht einzufordern.

 

Horst

Lieber Gartenfreund, bitte hier in " hinschreiben was man von Dir verlangt und wie man das begründet. Ist das Ansinnen von der Gemeinde oder vom Verein? Steht etwas von der komischen Drittelung in irgendeinem Dokument, z.B. in der Gartenordnung? Wir brauchen die Angaben, damit wir anderen Gartenfreunde helfen können.

Wolfgang Schilling

Ergänzung :
Die Drittelung in Nutzung der Fläche wurde im Jahre 1999 in die Gartenordnung geschrieben. Dabei war immer die gesamte Gartenanlage in der Betrachtung. Jetzt soll die Aufteilung der Nutzung auf jeden Einzelgarten übertragen werden. Im Falle der Nichteinhalten wird mit Kündigung des Pachtvertrages gedroht.
Die Gartenordnung kann doch nicht über dem Bundeskleingartengesetz stehen ?

Carolin

Hallo Wolfgang,
ein Wort zu den, wie Du sagst "Kleingartenfundamentalisten, die der Nachkriegszeit nachtrauern": Die Drittelregelung beugt meines Erachtens auch dem Trend vor, nur noch monotone Rasenflächen (vielleicht mit 2 qm Plastikteichwanne) ohne jede Artenvielfalt vorzufinden, die bestenfalls als Grillplatz dienen.
In unserem Verein gilt auch diese Drittelregelung, wird allerdings vom Vorstand nicht kontrolliert oder "durchgeboxt". Ich halte Zwang auch für das schlechteste Mittel, finde es aber allgemein bedauerlich, dass der gärtnerische Anteil der kleingärtnerischen Nutzung immer mehr in den Hintergrund tritt. Es müssen ja nicht immer Kartoffeln sein: rotstieliger Mangold ist selbst in der Staudenrabatte attraktiv, man kann mit Sorten experimentieren, die es in keinem Supermarkt zu kaufen gibt, Palmkohl im Kübel sieht mediterran aus, dunkelblaue Bohnen mit Kapuzinerkresse sind ein Blickfang......es gibt so viele kreative Möglichkeiten....warum also "Kleingartenfundamentalismus"??
Meint
Carolin


Wolfgang Schilling

Liebe Caroline, ich finde Deine Anschauung auch ganz toll. Ich bin auch grundsätzlich dafür, daß ein Kleingarten das sein soll, was er ist- nämlich ein kleiner Garten in einer Gemeinschaft, der auch wie ein Garten aussieht.Also nicht nur etwas Rasen und zwei Plastikwasserbecken.
Das sollte aber mit Vernuft, Augenmaß und entsprechend den regionalen Gegebenheiten geregelt werden. In meinem Fall gibt es eine Fläche mit Blumen und Stauden, einen Steingarten, eine kleine Wasserfläche mit Sumpfpflanzen , Obstbäume und Beerensträucher, ja und dazwischen eine gegliederte Rasenfläche. Es gibt auch eine kleine Fläche für die Küchenkräuter des Bedarfes im Garten.
Der Anbau von Gemüse auf einer Fläche von 100 qm erfordert, wenn es sinnvoll sein soll, eine fast tägliche Pflege. Diese Zeit steht einerseits aber nicht jedem Gartenfreund zur Verfügung- mir auch nicht. Glücklicherweise sind noch nicht alle Gartenfreunde hier im Osten von der Arbeitslosigkeit betroffen - , andere fahren über die gesamte Woche in die alten Bundesländer zur Arbeit.
 Andererseits ist es wenig sinnvoll, Gemüse anzubauen, das man entsprechend seinem Bedarf besser und billiger kaufen kann. Vor 10 Jahren hatte ich noch Erdbeeren im Garten, da man diese nur selten kaufen konnte.
Heute gibt es alles zu kaufen. Der Verkauf von Kleingartenerzeugnissen ist nicht mehr möglich.
Die Jugendlichen oder jungen Familien sind heute schwer für den Kleingarten zu begeistern. Das ging uns auch so.Wenn diese aber unter Zwang Gemüse anbauen sollen, dann hat man sofort verspielt.
Also werden junge Gemüsebauern im Kleingarten wohl zu den aussterbenden Exoten gehören. Renter werden den Garten auch abgeben müssen, da sie die schwere Bodenbearbeitung nicht bewältigen können.
Folge der Nichteinhaltung der Gemüseanbauauflagen wird eine Pachterhöhung um das 10 fache sein. Das kann und will sich nicht jeder leisten.  
Die Kleingärten werden verschwinden . Ob das einer schönen sozialen Aufgabe entspricht, wage ich zu bezweifeln.
Ich sage nur eines : Die Nazionalsozialisten haben die Gärten wegen des bevorstehenden Krieges gegründet, unter den Kommunisten wurden sie geduldet und gefördert, jetzt werden sie im Namen der Demokratie vernichtet.

Einziger Ausweg : Ich werde eine entsprechende Fläche umpflügen, brach liegen lassen - das sieht zwar nicht schön aus, der Auflage ist aber Genüge getan - denn (  Achtung Lücke in der Verordnung ) zum Ernteerfolg ist keiner verpflichtet - oder könnte das noch kommen ?

Vielen Dank für die Teilnahme an dieser Diskussion.

Horst

Nein, lieber Wolfgang, jetzt geht die Diskussion mit §§ erst richtig los.

Wer? hat 1999 in die Gartenordnung (GO) geschrieben
1/3 Fläche Gemüsebeete = 33%,
1/3 Fläche Obstbäume, Beerensträucher = 33% und
1/3 Fläche "Erholungszwecke" = 33%.
Normalerweise ist für Änderungen der GO ein Mehrheitsbeschluß in der Mitgliederversammlung notwendig. Wer die GO ändern darf müßte in eurer Satzung stehen.
Oder war es die Gemeinde? Kurz: Liegt Willkür vor?

Eine GO kann natürlich nicht über dem BKleingG stehen.
Die Drittelung ist überzogen. Ich verstehe nicht, warum einige noch strenger als das BKleingG sind. Für die meisten von uns ist der ganze Garten Erholung und nicht 33% für Erholungszwecke (Damit ist wohl irtümlicherweise wieder Rasen gemeint. Durch die Abtrennung und Begrenzung von Rasen und Zierpflanzen will man nur erreichen, daß sie gegenüber den eigentlichen Gartenbauerzeugnissen nicht überwiegen). Das BKleingG meint es auch so: Gärtnerische Nutzung und Erholung, wobei die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen, die Gartenarbeit, bereits ein Teil der Erholung oder einfach Erholung an sich schon ist. Was meinen denn die Leute bei auch mit 66%?, lästige Gartenarbeit?
Ich versuche, die Stellen in §1 BKleingG in Flächen-% auszudrücken:
Gemüse + Obst + Beeren     50% bis 100% und
Rasen + Zierpflanzen        0% bis  50%.
Oder in Worten, z.B.: "Mindestens die Hälfte der nicht von der Gartenlaube einschließlich überdachtem Freisitz in Anspruch genommene Fläche ist als Gemüse- und Obstgehölzfläche zu nutzen. Jedoch darf höchstens die Hälfte der Kleingartenfläche mit Rasen und Zierpflanzen angelegt werden." Für die Nordhanglage einzelner Gärten wie hier vermerkt man noch: "Für einzelne Gärten mit ungünstiger Lage bestehen Sonderregelungen bezüglich dieser Aufteilung".
Hört bitte mit der zu strengen und schlecht praktikablen Drittelung auf! Oft wird was festgelegt und kann nicht eingehalten werden, wird Krampf wie man bei uns sagt. Ändert die GO wie oben beschrieben,
zumindest Sonderregelungen verlangen.
Wenn das nicht geht melde Dich bitte wieder.
Wolfgang kämpfe, Du bist nicht allein.
Bitte weitere Meinungen.

Gudrun

Warum gibt es eigentlich so viele, die sich so massiv gegen die kleingärtnerische Nutzung sträuben? Es verlangt ja keiner, zu übertreiben und auf den Quadratzentimeter nachzumessen. Aber auch, wenn ich alles kaufen kann, schmeckt es aus dem Garten nunmal viel besser (denk an die Hollandtomaten!). Unser Garten ist 340 qm und sehr schwieriger Boden und auch den haben wir bearbeitet, obwohl wir jedesmal 50 km fahren müssen.

Silke

Gudrun, ich glaube die Leute sträuben und verweigern sich nicht, weil sie nicht wissen, dass Gemüse aus eigenem Anbau besser schmeckt und gesünder ist.
Sie glauben immernoch an den Mythos, das Märchen, Gemüse mache mehr Arbeit - was schlicht Quatsch ist.
Eine Rasenfläche muss man im Sommer einmal die Woche mähen, auch noch öfter Kanten bereinigen, Laub harken usw.. Im Gegensatz dazu ist Gemüse pflegeleicht: aussähen und 14tägig mit dem Kultivator durchgehen genügt. Wer dazu noch (was der Fachmann empfiehlt) Mulch verwendet, hat noch weniger zu tun.
Silke

Gudrun

Vor allem macht es Riesenspaß, neue Dinge auszuprobieren. Und dazu nutze ich vor allen Dingen den Garten. Vor allem muß ich ja nicht "frisches" Gemüse aus dem Laden oder Konserven kaufen, wenn ich es am Wochenende vor der Laubentür frisch vom Beet haben kann.
Also - Mut zum Experementieren!!!

Adrian

Hello Leute,

Wenn ich kurz mal stören darf.

Ich gehöre zu die "Junge Leute" die sich angeblich nicht für der Kleingartenleben  begeistern können.

Für mich gibt es nicht schöneres als my Kinder zu sehen wie die ihre "Minibeet" pflanzen oder Papa's Zuckererbsen klauen (!). Wenn es nach mir ging werden die Hälfte unser 400 qm Garten als Gemusebeet enden. Regelmässige Jäten gehört dazu (und nicht nur im Gemusebeet). Mülchen erleichtert der Sache ungemein und löst der Problem: Wohin mit der Rasenschnitt?

Rings um unsere Garten sind "Eltere Gartenfreunde" die verständliche Weise jetzt nur eine Ziergarten haben. Ich kann mich nicht vorstelen das unsere Vorstand diese Leute zwingen wurden, eine Gemusebeet anzulegen.

Ich weiss nicht wie eine Passionierte Gartenfreunde eine "Massenware Gemuse" bevorzugen kann. Meine Familie (und unser Garten-Nachbarn und Freunde) nehmen gerne unser Überschuß an - ES SCHMECKT EINFACH BESSER!

m f g

Adrian Redman

Dieter Michael

Im Jahr 2000 kam ein Artikel in der Zeitung das man den Garten ganzjährig nutzen kan vorausgesezt es ist kein Hauptwohnsitz. Wie lautet die Gesetzliche Grunlage? Bzw. Verordnung.

Hans

Hallo, liebe Gartenfreunde,

mit diesem Beitrag wende ich mich besonders an die Vereinsvorstände und Fachberater.
Wie haltet Ihr es in Eurem Verein mit der
sogenannten "Drittelregelung", die besagt, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche mit Obst und Gemüse zu bebauen ist - als Voraussetzung für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit? Bezieht sich dieses "Drittel" auf die Gesamtfläche des Vereins oder auf die jeweilige Parzellengröße?
Für diesbezügliche Literaturangaben wäre ich dankbar.

viele Grüße aus Dresden

Hans

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