Instandhaltung Schuppen

Begonnen von Greenhorn, 22. Januar 2023, 11:47:48

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Greenhorn

Hallo Gartenfreunde

nach dem Tod unserer Mutter haben wir den Schrebergarten in HH (KlGV) übernommen.
Nachdem viele Jahre im Garten, aus verschiedenen Gründen nichts mehr unternommen wurde, haben wir nun natürlich extrem viel nachzuholen - starke Verwilderung, alte Schuppen (für Gartengeräte+Chemietoilette ) durch Baumbewachs und Witterung teilweise zerstörrt.

Hier meine Fragen :
1.) Als Erbengemeinschaft von 3 Kindern bin ich ( mit Unterschrift meiner Geschwister ) als Sohn im vorgefertigten Pachtvertrag eingetragen. Diesen Vertrag habe ich vom Vorstand aber nach einem Jahr immer noch nicht unterschrieben zurück bekommen ?? !! ??

2.) Vor ein paar Wochen hatten wir eine sogenannte "Vermessung" ... wir hatten einen Termin, aber nachdem ich zu "unserer" Parzelle kam, war die Pforte offen und die Herrschaften waren schon auf dem Grundstück ??!!
- sie hatten sich schon ein Bild gemacht ? ( vermessen ?? ) ich musste sie nur noch in das Haus lassen. Dort hatten sie sich umgeschaut. Dann kamen wir auf das Thema "WC": Als ich Ihnen erklärte das wir eine Chemie-Toilette hätten, in einem der kaputten Schuppen hieß es nur " die sind so kaputt die müssen alle abgerissen werden und die Toilette dürften wir nicht mehr dort aufbauen. Im Haus selbst könnten wir eine Möglichkeit vornehmen !!
Eine angemessene Frist für den Abriss würden sie mir schriftlich mitteilen und im übrigen dürfte ich nur noch ein Spielhaus in angemessener Größe aufbauen ????

Ist das alles so richtig? wohin mit mit den Gartengeräten -Mäher usw. und der Chemie-Toilette.
Im Haus kann man nicht mal soeben Türen versetzen/einbauen (Blockhaus) bzw Wände setzen.

Ich/ wir wollten den Bestand ( alte Schuppen ) der noch zu retten ist wieder in Stand setzen und alles was nicht mehr geht, eh wegreißen.....

Wie gehen wir weiter vor ?
Ich Danke im Voraus für positive Rückmeldung

mit blumigen Grüßen
Greenhorn aus Hamburg

trekstor909

Hallo greenhorn,
Bei uns in Sachsen sind sogenannte zweit Gebäude grundsätzlich nicht erlaubt. Egal wie groß die Laube ist. Die müssen bei Pächter Wechsel zurück gebaut werden, egal welchen Zustand die haben.
Mfg

Skinhead

Oi Greenhorn,

auch bei uns in Rheinland-Pfalz darfst Du keine zweite Hütte oder Schuppen haben, sollte einer existieren ist der spätestens bei Übernahme zurückzubauen. Entweder vom Vorpächter oder auf dessen Kosten (wird vom Schätzpreis dann abgezogen), was natürlich in einem Erbfall hinfällig ist.

Was das Chemieklo angeht sind die Dinger bei uns erlaubt, sofern der Inhalt außerhalb der Anlage fachgerecht entsorgt wird, Ich verstehe Deinen Text auch so, als dass die auf das Chemieklo gar nicht einegangen sind, sondern direkt vom Abriss des Schuppens angefangen haben.

Und was den Nachfolgevertrag angeht würde ich einfach mal zur Bürostunde hingehen und freundliche nachfragen wodran es hakt und ob Du eventuell was zur Beschleunigung beitragen kannst. Ein Jahr ist zu lang.

GartenDialog 2026Foto: Petra Richli

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