Neuverpachtung Kleingarten - Konifere, Magnolie, Brombeere, Schilfgrass, ....

Begonnen von gartenneuling, 13. September 2019, 22:58:55

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gartenneuling

Hallo liebe Gartenfreunde,

wir sind aktuell auf der Suche nach einen Garten (Region: Stadt Leipzig) und haben jetzt einen in Aussicht. Hier gibt es auch schon ein Wertermittlungsprotokoll. Da sind jetzt folgende Pflanzen vermerkt mit "nicht gewertet, roden":


  • Magnolie
  • Koniferenhecke
  • Baumstumpf
  • Schilfgrass
  • Buchsbaum
  • Brombeeren mit Stacheln

Das Thema Koniferen wurde ja schon gut ausgewertet und will ich nicht weiter ausführen, aber bei den anderen Punkte wie Schilfgrass (Konkret ist es Zebragras) Baumstumpf oder Buchsbaum ... habe ich viele Fragezeichen in meinem Kopf, warum muss das bitte weg?!? Gibt es hier irgendwo was nachzulesen? Habt Ihr hier Erfahrungen? Konnte leider nichts finden...

Danke und viele Grüße

diabel

Grundsätzlich sollen Altlasten durch den scheidenden Pächter beseitigt werden, es sei denn die Pächter (scheidender und künftiger) einigen sich über die Beseitigung. Ist dies nicht der Fall, dann müsste der Vorstand die Kosten für Beseitigung schätzen und mit dem Ergebnis der Wertermittlung verrechnen.

Die Frage, warum all das weg muss, kann dir sicherlich der Vorstand beantworten.

Grundsätzlich gilt, der Garten ist kleingärtnerisch zu Nutzen und dazu gehören nicht alle Bäume und Sträucher, z.B. die in manchen Gärten so beliebten Koniferen machen den Boden sauer und sind Hauptwirtträger für Birnengitterrost (Pilz der Birnenblätter befällt).

Sehr gute Informationen zur ,,Kleingärtnerischen Nutzung" usw.,  sind auf den Internetseiten deines Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. zu finden.

DIABEL

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