Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl

Begonnen von cookie, 16. Dezember 2018, 16:45:06

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cookie

Hallo zusammen,
ist eine Vorstandswahl zulässig, wenn nicht form- und fristgerecht nach Satzung eingeladen wird?
Mal angenommen, es wäre nicht zulässig, was kann man als Gartenmitglied unternehmen,wenn der amtierende Vorsitzende nicht einsichtig ist.


verbandsfrei

Hallo cookie,

Verstöße gegen gesetzliche oder durch die gültige (!) Satzung des Vereins vorgegebene Formvorschriften bzgl. der Mitgliederversammlung können zur Anfechtbarkeit oder sogar zur Nichtigkeit etwaiger Beschlüsse der betroffenen MV führen. Die Vorstandswahl ist ein derartiger Beschluss.

Sofern der Verstoß Nichtigkeit zur Folge hat, muss ein Mitglied nichts weiter unternehmen. Weder er/sie noch irgendein anderes Vereinsmitglied sind an diesen nichtigen Beschluss gebunden und der Vorstand darf ihn nicht durchführen. Gleichwohl habe ich schon zu mehreren Gelegenheiten beobachten können, dass trotz Nichtigkeit der Vorstand den Beschluss umsetzt. Wenn dann niemand dagegen vorgeht, läuft es einfach weiter... Deshalb sollte man sich ähnlich verhalten, wie bei Anfechtbarkeit:

Anfechtbarkeit heißt, dass jedes Mitglied den Beschluss anfechten kann. Dies hat zunächst gegenüber dem Verein zu erfolgen. Ist der Verein der Meinung, dass kein Formverstoß vorliegt und der Beschluss ordnungsgemäß sowie wirksam erfolgte, müsste das Mitglied letztlich im Rahmen einer Feststellungsklage eine Klärung herbeiführen.

Wie immer kommt es auf die Schwere des Formverstoßes an. Was genau ist denn vorgefallen? Wie und wann soll die Einladung gemäß eurer Satzung erfolgen und wie wurde tatsächlich eingeladen?

VG
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Einladung schriftlich an die Meldeadresse bis zum 15. Tag vor der Versammlung. Kam 3 Tage später. Form nicht eingehalten. Wahl der Ehrenämter nicht des Vorstandes , keine Unterschrift usw.

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