Hauptpächter kündigt Schrebergartenverein. Was kann ...

Begonnen von Kartoffellchen, 16. August 2017, 00:35:04

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Kartoffellchen

Hallo, ich bin recht verzweifelt und wende mich voller Hoffnung an Euch.
Eine Totengilde hat vor über 60 Jahren einem Gartenverein Land verpachtet. Der Vertrag wurde von der gilde alle 5 Jahre erneuert und hier und da der pachtpreis angepasst. Alles im Rahmen, was die Kosten angeht. Nun gehen durch die Medien die ersten Zeitungsartikel das diese gilde auf dem Gartengelände Baugrundstücke machen möchte in den nächsten Jahren, sobald der Vertrag ausläuft und diesen nicht wieder weiter machen möchte.
In dem Vertrag mit der gilde steht das Gelände komplett schwarz übergeben werden muss. Die gilde ist keine Gemeinde und hier greift das bundeskleingartengesetz somit ja nicht, wenn ich es richtig verstanden habe. Der Vorstand, also der Vorsitzende hüllt sich in schweigen und hat die Vorstandsmitglieder offiziell noch nicht informiert. Hier und da hat er einen "Höfling" davon in Kenntnis gesetzt mit dem Vermerk niemanden was zu sagen.

Ich bin verzweifelt, was können wir machen?
Wir haben 50000 Quadratmeter und 85 Mitglieder. Ein Vereinsheim im top Zustand.

Mein Mann will auch nicht aufgeben, gerade haben wir die Laube mit viel Geld renoviert.

Natürlich bin ich sowie alle anderen sehr aufgebracht. Wir stehen vor den Scherben unserer Träume.

Der Pachtvertrag für den Verein ist lückenlos von der gilde. Nun wird Bauland interessant und wir müssen weichen? Alles kostenpflichtig entsorgen, zurück bauen, Wasserrohre aus graben und und und. Das schlimmste ist es, das man Infos aus der Tageszeitung bekommt und nicht vom Vorsitzenden.

Ist hier jemand, der Ähnliches schon erfahren musste und kann evtl Hilfe geben?

Ich sehe gerade mein Tablet hat hier und da Autokorrektur selbstständig angewendet. Sorry dafür

Hardy

Hallo Kartoffelchen,

sicher gibt es eine Satzung und wenn darin eine fixierte Minderheit der Mitglieder vom Vorstand eine MV verlangt (mit der Tagesordnung betreffs des Themas "Kündigung durch den Hauptpächter" kann das dort besprochen werden.
Ich nehme an, dass es bei Euch um einen Landpachtvertrag handelt. Schau Dir mal mit weiteren Mitgliedern im BGB die § 585-597 zur Landpacht an.
Da ist auch von Entschädigung die Rede.

Übrigens kann auch bei einem e.V. Gartenverein eine Kündigung wegen Baumaßnahmen eintreten. Da habe ich vor kurzem mir da die Entwicklungskonzeption von Kiel angesehen. Dort wird das auch als Thema genannt.

Hardy aus Sachsen

verbandsfrei

Hallo Kartoffelchen,

das BKleingG kann auch vertraglich als Grundlage für einen Vertrag vereinbart werden. Nicht nur deshalb solltet ihr euch den Pachtvertrag mit der Gilde noch einmal genau ansehen. Darin sind vielleicht auch die Kündigungsmöglichkeiten festgeschrieben und möglicherweise erheblich eingeschränkt.

Wie Hardy schon schreibt, kann eine ausreichende Mitgliederanzahl den Vorstand zur Auskunft im Rahmen einer ebenso erzwungenen Mitgliederversammlung zwingen.

Wichtigster Ansatzpunkt für euch ist jetzt der Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan. Erkundigt euch, ob eure Fläche überhaupt als Bauland ausgewiesen ist. Mit ein wenig Glück ist eure Fläche als Grün- oder sogar Kleingartenfläche gewidmet. Bei einer Einstufung als "Dauerkleingärten" muss meines Wissens das BKleingG angewendet werden.

VG
verbandsfrei

Kartoffellchen

Vielen Dank für eure Antworten. Wir müssen jetzt schauen was in den Verträgen steht, die der Vorsitzende nicht raus geben möchte.

Hardy

sicher gibt es eine Satzung und wenn darin eine fixierte Minderheit der Mitglieder vom Vorstand eine MV verlangt (mit der Tagesordnung betreffs des Themas "Kündigung durch den Hauptpächter
Das ist der § 37 BGB "Berufung auf Verlangen einer Minderheit"- also Gesetz, wo ihr die Mitglieder die Durchführung der MV mit dem Verlangen zur Offenlegung des Pachtvertrages zwischen Verein und dieser Totengilde verlangen könnt.
Mach dich und andere Mitglieder endlich schlau, weil es kaum zu glauben ist, dass ihr jahrelang davon nichts wusstest, aber treu + brav die Pachterhöhungen zahltet.
Hardy

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