Hilfe wie komme ich aus meinem Pachtvertrag

Begonnen von Pelda, 25. Juni 2016, 13:25:24

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Pelda

Ich habe meinen Kleingarten leztes Jahr gekündigt.
Der Verein sagt, ich muss solange Pacht bezahlen, bis ein Nachpächter gefunden wird, ist das richtig?
Inzwischen ist der Kleingarten sehr runtergeko
Ist das richtig? Muss ich darauf sitzen bleiben und die Kosten tragen? Ich bin alleinerziehende Mutter, habe sehr wenig Geld und auch keine Ahnung von derartigen Reparaturen.

officinalis

Hallo,
die genauen Kündigungsfristen müssen in der Gartenordnung definiert sein. Diese muß bei der Gartenübergabe ausgehändigt und möglichst durchgesprochen werden. Bei uns muß die Kündigung spätestens bis zum 3.Werktag im August schriftlich erfolgt sein und ist zum 30.11. rechtskräftig, egal, ob es einen Nachpächter gibt oder nicht. Denn der Garten geht erst mal an den Verein zurück und wird von diesem weiterverpachtet oder auch nicht. Wenn der Garten verwahrlost übergeben werden soll, gibt es entsprechend Abzüge oder sogar ein Nullsummenspiel bei der Übergabe. Vorher wird der Garten von einem Schätzer aus einem anderen Verein bewertet. Sollte jemand unter dem Jahr seinen Garten los werden wollen und es findet sich ein Interessent auf der Warteliste, ist auch eine Übergabe außerhalb der vorgeschriebenen Fristen möglich. Doch bei Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist hat man eine Abgabegarantie. Ich würde unbedingt eine Pflege des Gartens empfehlen um den Wertverlust im Rahmen zu halten. Bei weiteren Fragen, die nicht in der Gartenordnung geregelt sind, gibt es noch einen Bezirksverband oder einen Landesverband, an den man sich wenden kann.

Grüßle...

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