Darf der Vorstand das ????

Begonnen von TaccaNivea, 03. Juni 2013, 14:09:53

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TaccaNivea

Hallo Zusammen,

hier ein zweiteres Thema was mich mal Interessieren würde.
In unserem Verein wurde nun im Schaukasten vom Vorstand informiert, dass der Vorstand die folgenden Entscheidung getroffen hat.

"Der Vorstand hat entschieden, für nicht geleistetet Pflichstunden einen Stundensatz von 35€ zu erheben."

Info: hierbei handelt es sich um eine mehr als doppelt so hohen Satz wie zuvor.
Eine Erhöhung von 133,33% !!!!

Kann der Vorstand diese Entscheidung allein eigentlich treffen????

Hardy

Das darf der Vorstand, wenn es ihm nach der Satzung und dem Pachtvertrag genehmigt ist.
Denn nach dem BGB § 58,Nr.2 soll die Satzung Bestimmungen enthalten, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben. Allerdings empfielt es sich nicht, die Höhe der Geldbeiträge oder die Höhe der Stunden in der Satzung festzulegen. Steht das dem Vorstand oder der Versammlung zu, muss es Satzungsbestandteil sein.
In meinem Gartenverein wird die Höhe der Arbeitsstunden und die Höhe des "Ersatzbeitrages für nichtgeleistete Arbeitsstunden in der Jahreshauptversammlung (im März) beschlossen.
Hardy

laubenpieper 808

hallo Gfd. Tacca Nivea,
ja der Vorstand ist berechtigt einen Betrag X für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden festzulegen.
Dieses muss allerdings in einer, wie bereits erwähnt, Satzung geregelt sein.
Lt. Urteil des Amtsgericht Stollberg vom 21.05.1996 Aktz. 1 C 1215/95, Zitat:
"Die Vergütung für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden, darf mindestens den Stundenlohn eines Arbeiters in der freien Wirtschaft betragen" Zitat Ende.

Ergebnis einer Klage eines Gfd. wegen Zahlung eines Beitrages für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.
Der Vermerk: Stundenlohn eines Arbeiters, nicht willkürlich.       

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