Geräteschuppen

Begonnen von Josef Rensinghoff, 11. Juni 2009, 10:21:00

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Josef Rensinghoff

Kann der Vorstand mir den Standort des Geräteschuppen vorschreiben?
Ich habe im Mittelefeld alles für ein Geräteschuppen  vorbereitet und stellte einen Antrag beim Vorstand. Da wir im unseren Kleingaten diverse Größen von Geräteschuppen haben und ich selber einen ganz kleine Geräteschuppen  habe den ich gegen ein neuen austauschen möchte um an dieser Stellen eine klene Gartenteich anzulegen. Der Vorstand schriebt mit vor ich dürfe keinen neuen Standort wählen und müßste den alten Geräteschuppen ausbauen. Nun zwei fragen an dieser Stelle.
Darf ein Vorstand zwingend eingreifen wenn es um den Standort eines Geräteschuppen geht. Muß ich es dulden das es ein Verbot gibt einen neuen Geräteschuppen zu bauen -



Horst

Hallo Josef;
du hast mehrere Dinge vor:
Ersatz des alten Schuppens
durch einen neuen (1.)
an anderer Stelle (2.)
und einen Teich neu anlegen (3.)
am Platz des alten Schuppens (4.)
Das sind mehrere Baumassnahmen,
die zu beantragen sind.
Ablehnung mit du ,,darfst nicht" reicht nicht.
So einfach ist das alles nicht.
Also:
W i e  sind die Begründungen?


Horst

bruno

Hallo Josef, das von Dir angesprochene Problem liegt doch etwas tiefer. Grundsätzlich soll im Kleingarten nur ein Bauwerk errichtet werden. D. h. Laube, Geräteraum, Toilette usw. Diese Bauwerk ist im Bebauungsplan der KGA festgelegt und kann nicht einfach von jedem Pächter willkürlich geändert werden. Das wäre ein von Hans genannter Grund für die Ablehnung durch den Vorstand.

bruno

In unserer KGA sind relativ viele Hecken gepflanzt. Teils entlang der Wege, teils zwischen den nebeneinanderliegenden Gärten. Gegenwärtig wird durch den Vorstand der Hecken gefordert. Das Problem besteht aus meiner Sicht in der geforderten Höhe. Laut Brandenburgischen Rahmensatzung sind Höhen vorgegeben. Durch den Vorstand wird gefordert, daß an den Wegen auf 1,20 m zurückgeschnitten werden. Zwischen den Gärten können die Hecken bis 2,50 m stehen bleiben. Ist der Vorstand dazu berechtigt ?

Matthias

@ bruno
Dein Vorstand liegt genau richtig. An sämmtlichen Wegen von dem dein garten aus einsehbar ist, dürfen hecken, als auch andere "Sichtschutz" nur max. 1,20 m hoch sein. Zu den Nachbergärten oder hinten raus auf Straße z.b.max 2,50 m. Übrigens, sogenate Waldbäume, dazu zählen u.a auch Konifiren, darf man ncht mehr pflanzen.
Matthias

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