gelöschter KG-Verein - weiter best. Pachtvertrag

Begonnen von Colabaum, 02. August 2018, 12:59:00

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Colabaum

Der KGV ist 2016 gelöscht worden (Registerlöschung erledigt).
Was geschieht mit noch offenen Forderungen aus den Vorjahren ?
Es besteht weiterhin ein mündlicher Pachtvertrag. Findet das BKGG noch Anwendung ?
Der Regionalverband als Zwischenpächter des mir verpachteten Grundstückes behauptet : nun besteht ein sonderrechtliches Zwischenpachtverhältnis nach BKGG, und ich wäre somit auch an alle Beschlüsse des Regionalverbandes gebunden. Ich sehe lediglich einen priv. Pachtvertrag nach BGB.

verbandsfrei

Hallo Colabaum,
das klingt nach einem interessanten Fall, den du aber noch ein wenig ausschmücken müsstest, um eine Antwort überhaupt zu ermöglichen:

Handelt es sich um Forderungen dir gegenüber oder gegenüber dem Verein? Was sind das für Forderungen?

"Sonderrechtliches" Zwischenpachtverhältnis und "nach BKleingG" widerspricht sich zumindest auf den ersten Blick. Klingt auf jeden Fall nach typischem Verbands-Pseudo-Juristen-Deutsch ;D .

Wenn du nicht Mitglied im Regionalverband bist, wovon ich mal ausgehe, so bist du auch nicht an dessen Beschlüsse gebunden. Ausnahmen wären nur denkbar, wenn es bspw. vertraglich im Unterpachtvertrag festgehalten ist (wird z. B. gern mit der Kleingartenordnung gemacht) oder du über Umwege an die Beschlüsse gebunden bist, bspw. wenn du Mitglied in einem Verein bist, der in seiner Satzung eine Bindung an die RV-Beschlüsse vorschreibt (was leider noch zu viele Vereine aus Gutgläubigkeit so handhaben). Ansonsten gilt nur das, was im Vertrag steht. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, so gilt ausschließlich das jeweils einschlägige Gesetz. Bei dir ist nun die Frage, ob die Regelungen mit dem BGB enden oder ob das BKleingG einschlägig ist. Dazu braucht's hier aber auch noch ein paar Infos:

Hattest du einen Unterpachtvertrag mit dem Verein, wenn ja schriftlich? War in diesem vereinbart, dass es sich um einen Kleingarten gem. BKleingG handelt? Prüfe bitte im Falle eines schriftlichen Altvertrages, wer als Verpächter eingetragen ist.

Wissenswert wäre auch, ob die Grundstücke der Kleingartenanlage im Flächennutzungsplan bzw. Bauplan als Dauerkleingärten eingestuft sind.

VG
verbandsfrei

Colabaum

Hallo Verbandsfrei,
danke für deine Antwort.
Ich habe keinerlei schriftl. Pachtvertrag.
Der Verein bestand ca. 80 Jahre, Bebauung ist als KG ausgewiesen....
der Verein wurde Ende 2016 per Liquidation gelöscht. Der Liqu. ist gleichzeitig der Vors. des Reg.Verb. und dieser will nun noch etwas Geld herausschlagen. Die Begriffe "sonderrechtl. Zwischenpachtverhältnis" stammen von ihm.
Ich selbst sehe mich nur ans BGB gebunden und sehe meine Pflichten mit der Pachtzahlung erfüllt.
Ohne Verein kein BKGG, oder ?
Ich bin kein MG in irgendeinem Verein.
Der RV verwaltet als Zwischenpächter die Grundstücke.
Der Verw. ist der Meinung, nach Tod des Vereins tritt autom. der allg. Pachtvertrag des Reg. Verbandes und dessen Vereinbarungen in Kraft. Das ist in meinen Augen Blödsinn, ich bin nicht an einen Vertrag gebunden, den ich nicht unterzeichnet habe.
Der Mensch ist so verbohrt, das wird wohl vor Gericht enden, jetzt bekomme ich erstmal einen Mahnbescheid....
Er hat für 2017 jede Menge Posten abgerechnet, denen ich widersprochen habe, zB Verwaltungsgebühr, Heckenschnitt Anlage, 100€ pauschal für Wasserschwund. Er hat uns 2017 noch 15 Aufbaustunden machen lassen, wir haben erst 01/2018 von der Vereinslöschung erfahren. Als RV-Vors. hat er nicht das notwendige Wissen, aber er bedroht alle.... und die zahlen aus Angst. Inzw. haben alle Alt-MG des Vereins ihre Parzellen aufgegeben, ich bin der Letzte !!! Es gibt aber inzw. 4 Neuverpachtungen....
Die Anlage wird inzw. von der Natur zuerobert.
Danke für weitere Ratschläge.
Colabaum

verbandsfrei

Hallo Colabaum,

wenn es wirklich keinen schriftlichen Vertrag gibt (es besteht nicht die Gefahr, dass es mal einen gab, den nun der Verband hat?), richtet sich alles wirklich nur nach BGB, aber auch nach BKleingG. Durch die Einstufung der KGA als Dauerkleingärten gerätst du schon in den Gültigkeitsbereich. Dafür dürfte doch letztlich auch sprechen, dass du einen sehr niedrigen Pachtzins zahlst, oder? Im Zweifel hast du die ganzen Jahre (mit/ohne) Verein nach dem BKleingG deine Parzelle bewirtschaftet, oder? Auch hieraus kann bereits eine Bindung ans BKleingG entstehen.

Aus dem BKleingG ergibt sich aber letztlich (eingedampft aufs Wesentliche) nur der "Zwang" zur kleingärtnerischen Nutzung, also die altbekannte, höchstrichterlich festgesetzte "Drittelregelung".

Aber alles, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, braucht dich nicht zu interessieren.

Insbesondere Verwaltungskosten, darunter zählen die sonst über eine Vereinsmitgliedschaft als Pflicht einhergehende Gemeinschaftsarbeit.

Laut BKleingG hast du mit der Pacht und dem Ersatz öffentlich-rechtlicher Lasten deine Schuldigkeit getan. Die Verbände behaupten gern, dass man mehr bezahlen müsse. Aber das ist gelinde gesagt Bullshit. Anders sieht es nur aus, wenn im Vertrag weitere Kosten vereinbart sind. Deine Neupächter werden solche schönen Knebelverträge unterzeichnet haben.

Aufgrund deiner Schilderungen frage ich mal frei heraus: RV Riesa?

Egal wo, die Gesetze gelten gleich und die Verbände können sich nicht darüber hinweg setzen, auch wenn man häufig entsprechende Bestrebungen zu erkennen meint. Die Thematik mit Zusatzkosten ist bis zur Ebene Oberlandesgericht bereits durchgekaut und sagt einhellig: es gibt kein Extrageld, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist.

Die entsprechenden Urteile, z. B. zu einem Fall aus Berlin, wo eine Kleingärtnerin aus dem Verein ausgetreten ist und der Verband von ihr neben Pacht und Steuern noch Umlagen und Verwaltungskosten verlangte, kann ich dir zukommen lassen. Es wurde alles abgewiegelt, was nicht im Vertrag steht - selbstverständlich. Schicke mir eine PN. Wenn du mir eine Freude machen willst, sag mir nur, welcher RV da wieder am Rad dreht ;-).

Vor einem Mahnbescheid brauchst du keine Angst haben. Widerspreche dem Mahnbescheid und zahle nur das, was berechtigt ist (Pacht, Steuern). Dann muss der RV klagen und erleidet eine schöne Bruchlandung. Am besten lässt du den Fall natürlich von einem Rechtsanwalt bewerten. Nur dieser kann dir eine fundierte Rechtsauskunft erteilen...

VG
verbandsfrei

P.S.: Einfach nur traurig. Deine Schilderungen über das Verhalten des RV-Vorsitzenden höre ich immer und immer wieder, z. B. gleich mehrfach hier in Sachsen...

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