Buchführung im Verein

Begonnen von orchidee37w, 27. April 2009, 18:26:00

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orchidee37w

Hallo an alle Vorsitzenden und Schatzmeister,

unser Verein führt noch immer seine "Bücher" per Hand. Bisher wurde ein Kassenbuch geführt, welches meiner Ansicht nach eine Abschrift der Kontoauszüge ist. Bargeldauszahlungen sind vermerkt - die Einzahlung des Restbetrages auch, nur fehlt eben die Buchführung für die Beträge, die vom Bargeld beglichen wurden. Die ehemalige Schatzmeisterin war Buchhalterin und meint, dass sei so rechtens.
Mir gefällt das aber ganz und gar nicht. Es gibt doch die goldene Regel der Buchführung "keine Buchung ohne Beleg" gilt das nicht auch in der Umkehr "kein Beleg ohne Buchung"

Gruss

dora

hallo

hast recht, das kann doch nicht sein. Es muss nachvollziehbar sein wofür das Geld ausgegeben wurde. Der Kassierer tut sich damit auch keinen Gefallen, wenn man die Ausgaben nur erahnen kann.
Eig. sollten da die Revisoren darauf achten und eben die Entlastung verweigern.
Was steht denn eig. dazu in euerer Satzung ??

Grtuß dora

orchidee37w

In der Satzung steht nichts dazu. Ich bin jedoch dabei diese völlig neu zu überarbeiten. Der Verein, den ich hier übernommen habe, steht seit 1996 still.Leider
Die Revisoren sagen "das war doch immer so und noch nie hat sich jemand aufgeregt" und die neue Vorsitzende (ich) ist diejenige, die an allem was zu meckern hat.

Gruss

Eckhard

schau mal unter Juratek - Forum Vereinsrecht - nach.

Sehr hilfreich. Die Buchführung MUSS "ornungsgemäß" sein, d h  im Nachhinein auch für Nachfolger nachvollziehbar mit allen Belegen.  Auch wenn noch keine Finanzprüfung durch FA stattfand, muss der Revisor die Entlastung des ReFü nicht empfehlen, weil sonst keine Schadenshaftung durch den ReFü

gruß eckhard

Hans

Hallo Orchidee,

hole Dir bei der Überarbeitung der Satzung Hilfe beim Vertragsanwalt des Verbandes. Die ist für den Verein kostenlos.
Man glaubt als juristischer Laie gar nicht, worüber man dabei stolpern kann !

viel Erfolg

Hans

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