Amtsenthebung Gartenvorstand

Begonnen von Wolke, 18. August 2008, 10:49:00

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Wolke


hallo liebe gartenfreunde,

ich bräuchte euren rat bezgl. der Abwahl bzw. Enthebung des Gartenvorstandes. könnt ihr mir bitte sagen, wie das vonstatten geht bzw. welche verfahrensweise von nöten ist.

Uwe

Hallo Wolke

Du müßtest erstmal in eure Satzung nachsehen für  welchen Zeitraum euer Vorstand gewählt wird. Wird er für vier Jahre gewählt, würde ich warten bis die Zeit um ist und der Versammlung dann einen anderen Kandidaten vorschlagen und eine Begründung vorlegen warum der alte Vorstand nicht nochmal gewählt werden sollte. Die zweite möglichkeit wäre eine ausserordendliche MV mit TOP Vorstandsneuwahlen wegen Vertraunsbruch oder Unfähigkeit des alten Vorstandes. Der zweite Punkt wäre aber schwieriger da ein Antrag aus Mitgliederkreisen eine bestimmte Anzahl an Mitglieder bedarf die ein a.o. MV einberufen dürfen, bei uns sind es 10% dere Mitglieder. Dann muß auch noch bewiesen werden warum der alte Vorstand von sein Amt enthoben werden soll. Es gehört sehr viel Mut dazu ein Vorstand Unfähigkeit oder Vertraunsbruch vorzuwerfen und ihn dann zum Rücktritt zuzwingen. Seit euch da unbedingt sicher das ihr alle, die es wollen, auch das Spiel zuende zuspielen.

Gruß Uwe  

Re(e)Bell

Hallo Wolke,
ein Vorstand kann vor Ende seiner Amtszeit nur durch Abwahl seines Amtes enthoben werden, wenn er nicht freiwillig zurück tritt.
Manchmal kann man einen Vorstand dazu bewegen, wenn es gravierende Vorkommnisse gibt und vermieden werden soll, dass diese durch einen Mitgliederversammluing in die Öffentlichkeit kommen.
Gelingt kein freiwilliger Rücktritt, muss die Abwahl veranlaßt werden.
Dazu ist es erforderlich dass die TOPs  1.) Abwahl des Vorstandes und 2.) Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung einer Mitgleiderversammlung stehen. ( § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Freiwillig wird der Vorstand diese TOPs nicht auf die Tagesordnung nehmen.
Also geht es nur über ein Minderheitenverlangen nach § 37 BGB. Bitte den Text dieses §§ mal genau (mehrfach) lesen. Oft steht dazu auch etwas in der Vereinssatzung.
Im § 37 BGB steht dass das vereinsregister euch ermächtigen kann, selbst eine Versammlung einzuberufen, wenn der Vorstand euerem Verlagen nicht entspricht.Ferner steht dort auch, dass das Vereinsregister auch einen (von euch vorzuschlagenden) Versammlungsleiter  bestimmen kann, wenn der Vorstand euerer Forderung nach einer a.o. Mitgliederversammlung mit der gewünschten Tagesordnung nicht nachkommt.
Also ist es von Vorteil wenn der Antrag von Vorstand nicht genehmigt wird, denn eine Abwahl mit einem Versammlungsleiter der Vorstand ist.... ?.
Man kann aber auch eine Tagesordnung mit TOP 1 Wahl eines Versammlungsleiter
2 Abwahl des Vorstandes und 3 Neuwahl des Vorstandes verlagen.
Vielleicht ist es auch sinnvoll nicht die komplette Abwahl des Vorstandes, sondern nur die Ab- und Neuwahl einzelner Vorstandsmitglieder (Vorstandsämter) zu beantragen. Dann muss die vorzuschlagende Tagesordnung dieses so vorsehen.

Bitte nicht vergessen, Kopien von der Unterschriftenliste zu machen, die Ihr dem Vorstand einreichen müsst, da Ihr die auch braucht, wenn die Ermächtigung vom Vereinsregister erwirkt werden muss.

Zunächst braucht Ihr nur den Antrag an den Vorstand mit der gewünschten Tagesordnung und den nötigen Unterschriften. Die Begründung für den TOP Abwahl würde ich möglichst allgemein halten, also ,,Verlust des Vertrauens" oder ,,Unzufriedenheit mit der Vorstandstätigkeit" nennen.
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