Solar und Windkraftanlagen im Kleingarten

Begonnen von Kaffi, 22. Juli 2007, 12:35:00

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Kaffi

Im Jahr 2004 hat unser Vorstand bei der Anlagenversammlung
eine Duldung für Solar und Windräder ausgesprochen.Nur sollte man darauf achten daß kein Windpark entsteht.Es waren einmal 4 Windräder,2 wurden geklaut. Nun kommt die Stadt mit Ihrem
Bebauungsplan und sagt die windräder müßten weg.Solaranlagen
dürften nur noch einen 1/2 qm sein und müßten mobil betrieben
werden.Auch unser Vorstand beruft sich auf den Bebauungsplan und sagt daß die Windräder abzumontieren sind.Wer haftet jetzt für
die Kosten.Da der Vorstand im Vorfeld bei unterzeichnung des Pachtvertrages mit der Stadt 2 Jahre vorher den Bebauungsplan
kannte und trotzdem eine Duldung ausgesprochen hat (Schriftlich
im Protokoll festgehalten und vom Vorstand unterschrieben)hat er wieder besseres Wissen gehandelt und die Duldung ausgesprochen.
Den Unterpachtvertrag hat ein Pächter (der ein Windrad hat) unter vorbehalt der Rechtslage unterschrieben da Ihm die Einsicht in den Bebauungsplan und den Generalpachtvertrag verweigert wurde.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen,oder kann zu dem Thema was sagen.
MfG Kaffi

Re(e)Bell

Hallo,
es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer "Duldung" und einer "Genehmigung" !
Hast du dir mal das Protokoll besorgt, in dem die Duldung festgehalten wurde ?

kaffi

Da ich im Anlagenausschuss tätig bin habe ich das Protokoll
vorliegen.Bei uns kann jeder der es wünscht das Protokoll einsehen.
Daraus geht klar hervor, dass es keine Einwände gegen das aufstellen von Windrädern gibt.Die einzige Einschränkung"Es solle kein Windpark entstehen.Bei über 50 Gärten und 2 Windrädern kann
von einem Windpark ja keine Rede sein.Der erzeugte Strom wird in der Hauptsache zum Betieb von Teichpumpen(Biotobe) benötigt.
Diese sind relativ groß und mit Fischen und allerlei Getier besiedelt.Was ich nicht raffe "Wo ist der Unterschied Solarzelle
Windrad" Selbst die Solarzellen sollen jetzt mobil betrieben werden.Keine feste montage auf dem Hüttendach.Da liegen dann die Kabel lose in der Gegend rum und ich renne den ganzen Tag der
Sonne hinterher.Das andere Problem ist,dass keine Versicherung
die Solarzellen mehr versichert.Diebstahl und Bruchgefahr ist zu groß.Haben schon Eingabe bei der Stadt und beim Vorstand gemacht.
Einige Kleingärtner haben schon ihre Solarzellen abgebaut.
Wie die Sache ausgeht steht noch in den Sternen.Ich kann doch nicht heute eine Duldung aussprechen und morgen April April rufen.Man muß sich doch auf seinen Vorstand verlassen können.
MfG Kaffi

Eckhard

Hallo kaffi,
Wenn ein Pächter bei Abschluß des Pachtvertrages Zusagen wg Windrad oder solar konkret erhalten hat, das auch nachweisen kann, kann er bei Rücknahme dieser Zusage Schadenersatz vom Verein fordern.

Du brauchst in jedem Fall eine Rechtsberatung, weil der Teufel im Detail steckt.

 

Re(e)Bell

Hallo Kaffi,
ich fürchte eine Windkraftanlage zählt als Bauanlage, so dass neben dem Verein auch das Bauamt die Aufstellung genehmigen mußte. Dieses hätte der Verein aber wissen müssen.
Allerdings kommt es eben darauf an, ob der Verein es "nur" duldet bzw. keine Einwände erhebt oder ausdrücklich eine Genehmigung erteilt.
Ich sehe auch nur bei einer ausdrücklichen Genehmigung einen Ansatz für Schadensersatzansprüche.
Wenn neben der Erlaubnis des Vereins, noch andere Genehmigungen (wie vom Bauamt oder anderer zuständiger Behörden) erforderlich sind, war (ist) es Sache des Kleingärtners sich darum zu bemühen.
Die Frage wäre, warum sich die Behörden bisher nicht darum gekümmert haben. Gibt es neuere gesetzliche/behördliche Regelungen die erst jetzt ein Einschreiten ermöglichen. Gibt es danach evtl. irgendwelchen Bestandsschutz für ältere Anlagen ?

kaffi

Ich noch mal .
Das Problem ist folgendes.Unsere Anlage besteht jetzt seit 2002
soviel ich weiss wurde 2004 ? der Generalpachtvertrag mit der
Stadt unterzeichnet.Das heisst daß unser Vorstand den Generalpachtvertrag und den Bebauungsplan kennen muß.
Bei Unterzeichnung vom Unterpachtvertrag wurde einem Pächter die Einsicht in den Bebauungsplan und den Generalpachtvertrag verweigert.
(Das geht Sie nichts an )Bei der spähteren Anlagenversammlung wurde
eine Duldung für Solar und Windkraftanlagen ausgesprochen.(Es solle nur kein Windpark entstehen)" 2 Windräder bei über 50 Gärten" Nun beruft sich der Vorstand darauf daß die Stadt lat.
Bebauungsplan die Windräder verbietet.Solarzellen dürfen eine größe von einem 1/2 qm nicht überschreiten und sollen mobil
betrieben werden.Es geht darum daß der Vorstand wieder besseres Wissen eine Duldung ausgesprochen hat und sich nun auf den Bebauungsplan beruft den er schon vorher kannte.Ich weiss das ist alles zimlich kompliziert aber es geht um viel Geld das 2 Pächter
in die Windkraftanlage investiert haben.
Die Windräder sind auf einem Fahnenmast installiert und Fahnenmasten bis 10 m Höhe bedürfen soviel ich weiss keiner Genehmigung.Die sind auch höchstens 6 m hoch.
MfG kaffi

Re(e)Bell

Hallo kaffi,

Ich fürchte eine Windkraftanlage zählt als Bauanlage, so dass neben dem Verein auch das Bauamt die Aufstellung genehmigen mußte.
Diese Frage ist noch unbeantwortet.
Wenn ein Fahnenmast anders benutzt wird, ist es kein Fahnenmast mehr.

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