1/3 Anbau von Osts und Gemüse

Begonnen von Karin Beutin, 09. April 2004, 16:29:00

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Karin Beutin

lt. der Rahmenkleingartenordnung ist mind. 1/3 Gartenfläche mit Obst- und Gemüseanbau zu versehen. Gibt es dabei eine Festlegung wieviel davon Grabeland (Gemüseanbau) und viel davon Obstanbau sein darf/muß? z.B ist es gerechtfertigt, wenn der Verein mind. 1/6 Grabeland verlangt, obwohl bei einer Fläche von 400 m² ca. 35m² Grabeland vorhanden sind und der Rest von reichlich Obstbäumen (5 große) abgedeckt werden würde, so dass die 1/3 erreicht werden

Karin

sollte natürlich Obst und Gemüse in der Überschrift heißen

Schreibliesel

2.2.<br />
Der Kleingarten ist in gutem Kulturzustand zu halten und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung des Pächters und seiner Angehörigen dient. Mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein. In Fragen der kleingärtnerischen Nutzung wird dem Kleingärtner empfohlen, sich ständig weiterzubilden und die Fachberatung des Vereins zu nutzen.

Schreibliesel

http://www.kgvbirkenhain.de/home/gaordlsk.htm<br />
<br />
Hallo Karin, schau mal auf oben genannter Seite nach. Da findest Du die ganze Rahmenkleingartenordnung.<br />
Liebe Grüße<br />
Schreibliesel

Horst

Hallo Karin.<br />
Bitte zitiere hier den Text Deiner Rahmenkleingartenordnung in " ... ". Ist sie Bestandteil deines Kleingartenpachtvertrages?<br />
Wo? in welchem Dokument z. B. Gartenordnung verlangt Dein Verein 1/6 "Grabeland" ?<br />
Bitte Text.<br />
<br />
Horst<br />
<br />
Horst

Karin

leider ist es so vom zuständigen gartenverband bestätigt worden, dass man sich schärfere regeln auferlegt hat, als im bundeskleingartengesetzt stehen. man (der zuständige orstverband) ist darauf ganz stolz. erklärt wurde es mir so, dass es unter anderem ein polizeigesetz gibt und z.b. sachsen hat dieses noch verschärft und das ist ja auch gültig. tja sit wohl nix zu machen dagegen.

Schreibliesel

Und? Hast du dir das Polizeigesetz angesehen?

Karin

nein habe ich mir nicht angesehen, aber ich weis, dass es verschärft worden ist.<br />
Was solls, dagegen kann man nichts machen, wenn die Einstellung im "Vorstand" so ist.

maria

hallo,<br />
wir haben unseren Garten noch nicht so lange, und ich wußte nicht, daß zu diesem 1/3 auch Obst gehört. Bei uns im Gartenverein ist immer nur die Rede von G e m ü s e.<br />
Wir haben u.a.  auch Schlehenbäume, Pflaumenkirschen und auch Hagenbutten am Gartenrand stehen, die aber zum Zeitpunkt der Begehung nicht auffällig sind. Ferner findet sich eine Brombeerhecke und auch eine Himbeerenanlage.Von Johannisbeeren und Stachelbeeren ganz zu schweigen.Zählen auch diese Bäume bzw. Sträucher zu Obst?Noch etwas: Wozu gehört Beinwell, den ich für die Bodenpflege angepflanzt habe?<br />
Wer kann mir da weiter helfen?<br />
Ich bin trotz eifrigen Studiums von Gartenbüchern ziemlich ratlos.<br />
<br />
viele Grüße<br />
Maria<br />

Karin

Alos bei Deinen Schlehen, Palaumenkissche und Hagebutten, würde ich eher nein sagen, aber die Brombeeren, Himbeeren und Stachelbereeren ja. Aber vielleicht kennt sich da einer besser aus als ich. Und wie oben schon beschrieben, hängt es immer vom Vorstand und der Satzung ab, was alles annerkannt wird. Zue Dienem Beinwell kann ich Dir leider nicht weiterhelfen<br />
Viele Grüße Karin

karin

sorry für die vielen Fehler, hab wieder schneller gedacht, als die Finger mitkamen.

 
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