Gewächshaus beantragen????

Begonnen von Michael, 08. Januar 2003, 22:50:00

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Michael

in unserer Mitgliederversammlung wurde darüber abgestimmt ob wir einen antrag stellen in unserer Gartenanlage Handelsubliche Gewächshäuser aufstellen zu dürfen..in unserer Gartenordnung ist dieses noch nicht gestattet,aber in der Mustergartenordnung des Landes wurde dieses erlaubt..Da wir viele alte Vereinmitglieder haben und bei uns jedes Mitglied stimmrecht hat...wurde diese Abstimmung auf antragstellung abgelehnt..(ich weiß bis heute nicht wo dieser Antrag gestellt werden sollte)Wer entscheidet eigendlich ob dies gemacht werden darf oder nicht....eine Anderung der Gartenordnung wäre doch völlig ausreichend oder???? über eine Aussagekräftige info wäre ich dankbar....<br />
da unsere Anlage jetzt erweitert wurde und Viele junge Famielien dazukommen die ein Gewächshaus begrüßen würden da mann im frühjahr schon zeitig mit dem heranziehen von Jungpflanzen beginnen kann...die"alten denken aber es verkommt zum "Geräteschuppen"<br />
So ist es manchmal wenn Generationen aufeinandertreffen...schade!!!

Markus

Hallo Michael,<br />
<br />
in unserer Anlage (NRW) beantragen wir edes Gewächshaus einzeln bei der Stadt. Wenn die Abmaße in handelsüblichen Dimensionen belieb, gab es keinen Grund so ein Gewächshaus abzulehnen.<br />
<br />
Wie ihr das in der Gartenordnung regeln könnt, weiß ich aber auch nicht.<br />
<br />
Gruß Markus

Dolores

Hallo, bei uns (Ostwestfalen) sind laut Satzung Gewächshäuser erlaubt, aber nur in bestimmter Größe. Der Antrag muß an den Vorstand des Vereins gestellt werden.<br />
Gruß Dolores

Horst

Guten Morgen Michael.<br />
<br />
Stellt einen neuen Antrag an den Vorstand am besten mit Unterschriftsliste. Formuliert einen entsprechenden Text über Art und Größe und mit Verbot als "Geräteschuppen" oder übernehmt das von eurem Verband.<br />
Änderung der Gartenordnung wäre ausreichend, Vorstandsbeschluß auch (ohne Mitgliederversammlung).<br />
Das ganze muß aber leider wieder durch die Mitgliederversammlung durchgekaut werden, falls die Mitgliederversammlung bereits ein Verbot beschlossen hat!<br />
Das Verbot müßte aufgehoben werden.<br />
<br />
Bitte hier unter Vereinsleben ganz unten die Beiträge unter "Gewächshausgröße" lesen.<br />
Das Thema wiederholt sich immer wieder.<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst<br />

Peter

Hallo, Michael,<br />
wenn man im Praktiker Kommentar von Herrn Mainczyk unter § 3 BKleingG Abs.  15 nachließt, so handelt es sich bei einem Gewächshaus in angemessener Größe um eine bauliche Nebenanlage die der kleingärtnerischen Nutzung dienlich ist und somit grundsätzlich zulässig ist, im gegensatz zu einem zusätzlichen Geräteschuppen, wenn ein Gartenhaus vorhanden ist.<br />
Grundsätzlich sind alle baulichen Maßnahmen bei dem Vereinsvorstand zu beantragen und bedürfen eventuell noch der Genehmigung durch die Baubehörde - das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.<br />
Da in eurem Fall auf einer Mitgliedsversammlung eine Abstimmung über die Zulassung eines Antrags negativ verlief, sollte zur nächsten Mitgliederversammlung ein schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt werden. Dann muß in der Mitgliederversammlung über den Antrag abgestimmt werden. Wobei eigentlich der Vorstand alleine (Baurecht beachten) über die Genehmigung zur Errichtung eines Gewächshauses entscheiden kann, wenn in einer Mitgliederversammlung nicht ausdrücklich beschlossen wurde keine Gewächshäuser zu errichten.<br />
Gruß Peter<br />
Vorsitzender und Kreisfachberater<br />
<br />
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