Noch 2 Jahre Pacht nach Kündigung?

Begonnen von Maria, 02. Mai 2002, 17:38:00

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Maria

Hallo,
unser Gartenverein verlangt, falls man seinen Kleingarten kündigt und kein neuer Pächter gefunden wird, noch für zwei Jahre Pacht. Kann das möglich sein?

Heinz Bungert

Ich bin mitglied im kleingartenverein "gelsenkirchen-süd ev"
bei uns ist eine kündigung zum ende des gartenjahres
30.november möglich.der scheidende pächter bezahlt auch nur
die pacht bis zu diesem zeitpunkt.eine weitere pachtforderung ist nach meiner meinung rechtswiedrig.
ich habe auch noch nie von oben genannter regelung gehöhrt.

mit "gut grün":
heinz bungert

Eckhard

Hallo Maria,
dieses Ansinnen, bzw. die Forderung Deines Vorstandes gehört schon unter die Kategorie "kriminell". Das steht in keinem Gesetz und Du solltest Dich auf sowas auch garnicht
einlassen. Denn lt. Kleingartengesetz muß der Verein den Garten übernehmen wenn kein Pächter gefunden wird. Allerdings braucht der Verein an Dich dann auch keine Entschädigung zu zahlen und zwar solange nicht, bis ein Nachfolger gefunden ist.

Hinderk Willems

Sollte nach Ablauf von 2 HAren keine Nachfolgepächter gefunden sein,verpflichtet sich der Pächter zur Beräumung des GArtens von seinem Eigentum innerhalb eines Monats.
Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein NAchfolger für die Parzelle gefunden ist bzw. diese nicht geräumt ist, den Kleingartenpachtzins, die öffentlich rechtlichen Abgaben  und eine Verwaltungspauschale mindestens in Höhe der Verwaltungsgebühr für die Verwaltung der Anlage. (Auszug aus der Pächterwechsel BDG )

Horst

Pacht und Miete ist für mich fast gleich.
Die Unterscheide liegen in der Art der Nutzung.

Die Sache wird klarer, wenn wir
Mietshaus mit Kleingartenanlage und
Kleingarten mit Mietwohnung vergleichen.
Der Vermieter = Verpächter übernimmt!
nach Mietende = Pachtende die Wohnung = den Garten
nach Mietvertrag, Hausordung
= Kleingartenpachtvertrag, Gartenordnung.

Was drin ist wird vom Nachfolger käuflich übernommen,
was nicht ist vom Vorgänger zu entfernen = mitzunehmen, zu entsorgen oder herzuschenken, falls es Nachfolger und
Vermieter = Verpächter wollen, brauchen können.

Wie schon oben gesagt wurde, hier ist die Handlungsweise
des Vereins schon kriminell.
An den Bezirksverband oder Landesverband wenden.
Diesen Beitrag ausdrucken und
der Vereinsführung überreichen.

Horst

Ein Tipp noch:
Investiert nicht zu viel, stopft euren Garten nicht zu voll.
Bei Aufgabe wird es oft sehr schwierig das Zeug loszuwerden.

Thomas

Wäre nett wenn man hier auch reinschreibt was denn jetzt passiert ist :-)<br />

Frau Fischer

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