Gartengrill

Begonnen von Schultz, 25. Februar 2001, 19:44:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schultz

Wir haben einen 5-teiligen Gartengrill, ca 250 kg schwer, der nun vom Vorstand unserer Kolonie beanstandet wird.
Grund der Beanstandung: Der Grill wäre nicht beweglich.
Aus meiner Sicht ist er jedoch beweglich. Nicht beweglich
ist u.E. ein gemauerter Grill.
Gibt es zu diesem "Problem" ggfs. eine Rechtsprechung bzw.
eine entsprechende Kommentierung ?

workeholic

Hallo Gartenfreund Schultz

Auch ich stand 1997 vor diesem Problem. Unser Vorstand mahnte mich ab und berief sich auf die Garten- und Bauordnung.

Eine Anfrage über die Definition von "gemauert" , erhielt ich prompt die Antwort,das es nicht Auslegungssache der Vereinsvorstände sei, sich darüber zu äußern.

Ich fand mich mit dieser Begründung nicht ab und fragte bei unserem Stadtverband nach.

Leider erhielt ich dort auch keine positive Antwort.
Als Begründung erhielt ich folgende Antwort:

Als bauliche Anlagen sind alle Anlagen anzusehen, die in einer Dauer gedachten Weise oder durch ihr Gewicht künstlich mit dem Erdboden verbunden sind nicht zulässig.
( BVerwG 1974, 200 = BRS 27 122.)

Außerdem entspreche ein Grillkamin nicht der kleingärtnerischen Nutzung.

So mußte ich feststellen, das in unserem Stadtgebiet zweierlei Maß genommen wird.
So stehen in einigen Gärten schon Jahrelang Grillkamine.

Ein Gartenfreund gab mir eine Tipp, den Grillkamin auf Rollen zu stellen, damit er Fahrbar ist.

MfG

workeholic

Horst

Liebe Gartenfreunde.
Bauliche Anlagen sind fest mit dem Boden verbundene Objekte, auch dann wenn sie durch ihre Schwere auf dem Boden ruhen.
Es geht aber um die Zulässigkeit solcher Objekte im Kleingarten. Gartengrills solcher Art - wie hier - dienen eigentlich nicht der kleingärtnerischen Nutzung.
Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen oder Kommentare zu großen Gartengrills finde ich nicht.
Es gelten also die ötlichen Gegebenheiten, z. B. spielt die Größe eines Gartens eine eine wichtige Rolle; und was ist sonst noch drin (Teich mit Brücke + Kinderschaukel + Sandkasten + Kleingewächshaus + ?)?
Was steht in der Gartenordnung? Meist steht drin, daß bauliche Anlagen vorher vom Verein zu genehmigen sind.

Euer
Horst

PS: Ich würde einen solchen Grill, versteckt zwischen 2 bis 3 Obstbäumen, in einem großen Garten (mehr als 500 qm) gestatten, wenn sonst nicht mehr drin ist.

Ines

Manchmal frage ich mich besorgt, was ein Kleingartenverein bzw. die KGV damit bezweckt, solche Auflagen zu erteilen.(kein Grillkamin im Garten und und und...) Ich war eigentlich oder bin noch der Meinung, das ein Garten ausschließlich zur Erholung dienen sollte bzw. zum Ausgleich zu seiner Arbeit. Ich denke, daß ich dann meinen Garten auch so gestalten darf, wie ich ihn zu meiner persönlichen Erholung oder zu meinem persönlichen Ausgleich benötige. Oder? Die Meisten, z. B. die jungen Familien werden doch durch solche Auflagen abgeschreckt, einen Kleingarten zu pachten. Können wir uns das, bei den vielen Leerstand, leisten?

Ines

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für Wildbienen Wenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Online-Seminar am 23.09.2025

Ziergehölze für den Kleingarten

In unserem Online-Seminar erfährst Du alles über:

► geeignete Ziergehölze für Kleingärten

► weniger bekannte Arten bis 3 m Höhe

► welche Gehölze mit Blüten, dekorativen Laub und schöner Herbstfärbung punkten

► wie Du Deinen Garten in ein blühendes Paradies verwandelst 

+ Im Anschluss beantwortet unser Referent Deine persönlichen Fragen.
Melde Dich jetzt an und sei mit dabei!

Jetzt anmelden!

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 


Der Gemüse-Saisonkalender

Gemüse-Saisonkalender

Wann kann ich meine Bohnen aussäen, wann kommt das Kohlrabi-Saatgut ins Frühbeet
und ab wann beginnt
die Ernte von Feldsalat? Mit dem Gemüse-Sai­son­ka­len­der wissen Sie auf einem Blick, wann Sie welches Gemüse aussäen, vereinzeln oder ernten können.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…