Frage an (Ex-) Vorsitzende

Begonnen von Clara, 14. Januar 2020, 08:36:18

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Clara

Situation:
Zur Entscheidung auf einer MGV wird ein Antrag gestellt. Der Antrag ist ganz normal, klar formuliert, begründet, ermöglicht die Abstimmung mit Ja oder nein.
Die MGV soll darüber befinden.
Der 1.Vorsitzende verliest den Antrag und schnell und leierig auch die Begründung des Antragstellers.

Dann ergeht er sich gut 10 Minuten (!) in "seinen Gedanken", warum der Antrag seiner Meinung nach abzulehnen ist. Er zählt alle normalen aber auch absurden Argumente allein gegen den Antrag auf, die er nur finden kann. Er entwirft düstere Szenarien, was alles passieren könnte, wenn man dem Antrag folge usw. Man merkt, er hat vorher intensivst mit seinen langjährigen Feierfreunden den Antrag bekakelt, die seiner Meinung sind, und deren Interessen er allein vertritt.

Mich interessiert einzig und allein:
Ist es  aus Eurer Sicht, der von (Ex) Vorsitzenden normal bzw.
o. K., dass ein Vorsitzender d i r e k t  vor einer Abstimmung  10 Minuten gegen einen Antrag lamentiert?





Spatenpauli

Hallo Clara,
Welche Gelegenheit hatte denn der Antragsteller seinen Antrag den Mitgliedern zu erklären?
Der Vorsitzende hat, wie alle anderen Mitglieder,auch das Recht sich zu dem Antrag zu äußern, nur wenn Ihr ihm dafür 10 Minuten gebt, ist es Sache des Plenum das Ganze zu dulden oder abzubrechen.
Wie hat sich denn der Antragsteller nach den 10 Minuten zu den Argumenten des Vorsitzenden geäußert ?




Clara

Für den Antragsteller war nach Verlesung seines Antrags mit der beigefügten, klaren Begründung klar, dass nun die MGV abstimmt und er hat sich nicht weiter geäußert.

Ganz ab davon, dass er eh geltendes Recht auf seiner Seite hatte (das lässt sich on dem Fall wirklich eindeutig sagen).
In der Versammlung bestand offensichtlich Scheu, dem "Ersten" ins Wort uu fallen.
Aus meiner Sicht sollte ein Vorsitzender sich relativ zurückhalten, wenn er der Vorsitzende von a l l e n sein will. Kurz pro und contra aufzählen, o. K., aber so ewig und einseitig... ?

Aber, mir gehts nicht um meine, sondern um E u r e Sicht/Erfahrungen...?

diabel

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht zu Tagesordnungspunkten  Stellung zu beziehen. Das gilt sowohl für Vereinsmitglieder wie auch für den Vorsitzendem.  Als Versammlungsleiter kann der Vorsitzende die Wortbeiträge und die Länge mehr oder weniger steuern. 10 Minuten ,,ohne Inhalt" können etwas lang sein, aber da dies nicht beanstandet wurde, ist es somit o.k. Viel wichtiger ist, ob er Wortbeiträge zum Tagesordnungspunkt zuließ.

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