Stimmberechtigung von Mitgliedern

Begonnen von PIT, 29. Januar 2014, 18:34:36

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Haben Nutzer und Partner gleiches Stimmrecht in Jahresversammlung ?

Abstimmung
0 (0%)
Stimmrecht
1 (100%)

Stimmen insgesamt: 1

PIT

Wir im KGV haben grössere Probleme, Vorstand wählen, Beschlüsse über Finanzen u.a. fassen usw.
Aus diesem Grund sollen erstmalig seit 50 Jahren alle Pächter und Partner eingeladen werden.
So gibt es z.T. 1 Pächter / Parzelle, auch 2 Mitglieder / Parzelle und bei Manchen ist 1 Partner verstorben.
Wer darf über welche Punkte abstimmen und wie sieht es bei Vorstandswahl aus ?
Für eine Quellenangabe und Antwort wäre ich dankbar.

Hardy

Hallo Pit,
So gibt es z.T. 1 Pächter / Parzelle, auch 2 Mitglieder / Parzelle und bei Manchen ist 1 Partner verstorben.
Wer darf über welche Punkte abstimmen und wie sieht es bei Vorstandswahl aus ?
Für eine Quellenangabe und Antwort wäre ich dankbar.


1. Stimmberechtigt sind nach der herrschenden Meinung, die Vereinsmitglieder, vgl. auch dazu BGB §§ 32,33/1,34,35, als auch 38. Es sei denn, dass in der Vereinssatzung auch Nichtmitglieder (Ehepartner/Lebenspartner) eines Mitglieds stimmberechtigt wäre), vgl.BGB § 40.
2. Gleiches trifft für alle TOP der MV zu, für die abgestimmt werden soll.
3.Nichtmitglieder(eben die Partner eines Vereinsmitglieds) können auch zur MV eingeladen werden. Aber, dann muss es so in der Satzung stehen.
4. Gibt es zwei Mitglieder pro Garten können beide Mitglieder abstimmen, es sei denn, dass in der Satzung es einen Passus gibt, wie bei mir im Gartenverein: " Von jedem Garten ist nur ein Mitglied zur Abstimmung berechtigt".
5. Wenn man so was in dem von Dir angedachten Sinn verändern will, muss dem eine Satzungsänderung vorhergehen.
Hardy

AndreaImGarten

Naja Stimmberechtigt sind doch sowieso nur die Personen, welche auch anwesend sind? De Facto: Wer tot ist, fliegt doch als Mitglied sowieso raus (Karteileiche) und ist dementsprechend auch nicht mehr Stimmberechtigt?

Enzio

Mit dem Beitritt zum Kleingartenverein mit Bewirtschaftung der Kleingartenparzelle (Normalfall) werden zwei Verträge abgeschlossen, zum einem der Vereinsbeitritt und zum anderen der Pachtvertrag.

Wird über  Vereinsangelegenheiten abgestimmt,  dann zählen die Stimmen aller anwesenden Vereinsmitglieder, es sei denn die Satzung regelt etwas anderes. Wird über Pachtangelegenheiten abgestimmt, dann kann nur eine Stimme pro Parzelle abgegeben werden.

Enzio

PIT

Hallo liebe Antworter !

Danke Hardy für Deine vielen Hinweise.
Ist schon kompliziert.
An Dich Andrea . . . , Du konntest Dir diese blöden Sätze sparen !!!

Enzio

Gelegentlicher Blick in die Vereinssatzung schadet nicht. In unserer Satzung ist das Stimmrecht wie folgt geregelt:

Vereinsverhältnis
Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Kleingartenpachtverhältnis
Bei Angelegenheiten, die das Kleingartenpachtverhältnis betreffen, sind nur Mitglieder, die Pächter sind, stimmberechtigt. Bei solchen Abstimmungen zählt für jede Kleingartenparzelle nur eine Stimme. Bei einer Mehrzahl von Gartenpächtern kann die Stimme nur einheitlich abgegeben werden.

Ähnliche Regelungen dürften auch andere Verbände haben.

Gruß
Enzio

Grünes Glück - Ratgeber für Neulinge im Kleingarten

„Grünes Glück“ - Der perfekte Ratgeber zur Begrüßung neuer Mitglieder

Die Broschüre „Grünes Glück“ fasst auf 48 Seiten übersichtlich zusammen, was für Neulinge im Kleingarten wichtig und hilfreich ist.

› Was bedeutet eigentlich kleingärtnerische Nutzung?
› Wie funktioniert individuelle Gartenplanung?
› Wie gelingt erfolgreicher Obst- und Gemüseanbau?
› Welche Zierpflanzen eignen sich für meinen Garten?
› Welche Rechtsfragen sind zu beachten?

 

„Grünes Glück" nimmt neue Kleingärtnerinnen und -gärtner an die Hand und macht sie fit für ihr neues Hobby! So können neue Pächterinnen und Pächter im Verein besonders schnell Wurzeln schlagen!

Leseprobe & Bestellung

Online-Seminar am 29.09.2026

Blumen aus Knollen und Zwiebeln

Entdecken Sie die Welt der Tulpen, Dahlien, Anemonen und Narzissen mit der Bio-Blumengärtnerin und Schnittblumen-Expertin Chantal Remmert:
► Herbstpflanzungen: Tulpen, Narzissen, Krokusse    
► Frühjahrspflanzungen: Dahlien und Gladiolen
► Experten-Wissen rund um Anemonen und Ranunkeln
► Optimale Kultur und Pflege: Standort, Düngung, Bewässerung
► Praktische Tipps für Blumenbeet und Kübel, Arten und Sorten

+ Am Ende beantwortet Chantal Remmert Ihre individuellen Fragen zu Knollen- und Zwiebelblumen.

Alle Infos & Anmeldung

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Gartenfreund Spezial - Wildbienen

„Gartenfreund Spezial“: Wildbienen

Eine Ausgabe „Gartenfreund Spezial“ mit nur einem Thema: Wildbienen!

Alles Wissenswerte zu den spannenden und schützenswerten Insekten. Vom Erkennen der unterschiedlichen Arten bis hin zu praktischen Tipps, wie man ihnen im eigenen Garten eine Heimat bieten kann.

Ideal auch für Schulungen und Lehrgänge.

Alle Infos & Bestellung

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…